Suchtprävention – Teil 2
Erfolgreiche Strategien und Maßnahmen zur Suchtprävention
Der Betriebsrat kann maßgeblich zur Suchtprävention und -hilfe beisteuern, indem er sich zum Beispiel gegen den Verkauf von Suchtmitteln wendet und auf den Abbau physischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz drängt. Bei der Suchtprävention gilt es, Auffälligkeiten so früh wie möglich anzusprechen und nichts zu verschweigen oder zu verdecken. Wichtig ist dabei, bei dem betreffenden Mitarbeiter auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten und auf die Konsequenzen hinzuweisen, wenn sich das Verhalten nicht bessert. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 2“ lernen, welche Punkte in einem Suchtpräventionsprogramm geregelt werden sollten. Zudem erfahren sie, wie mit auffälligen Kollegen mögliche Ziele sowie ein Fahrplan für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden kann und wie auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten ist.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik
- Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen
- Gesprächsführung mit Betroffenen
- Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen
- Eigene Grenzen erkennen und beachten
Themenplan
Abhängigkeit und Sucht
- Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente
- Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte): Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc.
- Abgrenzung zu Zwangshandlungen
- Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen
Grundhaltung der Beteiligten
- Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalräte
Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Qualifikationsmöglichkeiten: Suchtbeauftragte, Suchtberater oder Suchtkrankenhelfer: Was passt zu welchem Betrieb?
- Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“
- Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen
- Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Plans
- Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen
Drogenpolitik und -therapie in Deutschland
- Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die Zukunft
- Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen
- Das Suchthilfesystem
- Stationen in der Suchttherapie
Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken
- Beratungsgespräche vorbereiten, Ziele und Absichten klaren
- Ort, Zeit und Umgebung richtig auswählen
- Frage- und Gesprächstechniken
- Grenzen erkennen: Wann kann der BR nicht weiterhelfen?
- Umgang mit Rückfällen
- Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
- Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut
- Signale der Körpersprache
- Mit Gegenargumenten und Widerständen umgehen
Seminar
Der Betriebsrat kann maßgeblich zur Suchtprävention und -hilfe beisteuern, indem er sich zum Beispiel gegen den Verkauf von Suchtmitteln wendet und auf den Abbau physischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz drängt. Bei der Suchtprävention gilt es, Auffälligkeiten so früh wie möglich anzusprechen und nichts zu verschweigen oder zu verdecken. Wichtig ist dabei, bei dem betreffenden Mitarbeiter auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten und auf die Konsequenzen hinzuweisen, wenn sich das Verhalten nicht bessert. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 2“ lernen, welche Punkte in einem Suchtpräventionsprogramm geregelt werden sollten. Zudem erfahren sie, wie mit auffälligen Kollegen mögliche Ziele sowie ein Fahrplan für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden kann und wie auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten ist.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik
- Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen
- Gesprächsführung mit Betroffenen
- Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen
- Eigene Grenzen erkennen und beachten
Themenplan
Abhängigkeit und Sucht
- Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente
- Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte): Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc.
- Abgrenzung zu Zwangshandlungen
- Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen
Grundhaltung der Beteiligten
- Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalräte
Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Qualifikationsmöglichkeiten: Suchtbeauftragte, Suchtberater oder Suchtkrankenhelfer: Was passt zu welchem Betrieb?
- Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“
- Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen
- Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Plans
- Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen
Drogenpolitik und -therapie in Deutschland
- Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die Zukunft
- Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen
- Das Suchthilfesystem
- Stationen in der Suchttherapie
Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken
- Beratungsgespräche vorbereiten, Ziele und Absichten klaren
- Ort, Zeit und Umgebung richtig auswählen
- Frage- und Gesprächstechniken
- Grenzen erkennen: Wann kann der BR nicht weiterhelfen?
- Umgang mit Rückfällen
- Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
- Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut
- Signale der Körpersprache
- Mit Gegenargumenten und Widerständen umgehen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1699,- € | |
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1. Teilnehmer
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1799,- €
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2. Teilnehmer
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1749,- €
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Weitere Teilnehmer
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1699,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| HYPERION Hotel Leipzig | ||
|
Sachsenseite 7, 04103 Leipzig
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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259,50 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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139,13 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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113,24 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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