Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die wichtigsten Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
- Rechte und Pflichten der SBV und des BR
- Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sowie Beteiligung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmerschutzgesetze im Überblick
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen / Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
Rechtsstellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten / Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden / Sichere Beschlussfassung analog und digital / Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
Sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung im Überblick
Betriebsausschuss, sonstige Ausschüsse, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, JAV und Wirtschaftsausschuss
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats / Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber der SBV und dem Betriebsrat
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen / Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
Personelle Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung / Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson / Unterrichtungspflicht und Zustimmungsverweigerungsrecht / Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG / Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigung / Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Inhalt des Arbeitsvertrages / Vorgaben des Nachweisgesetzes / Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen
Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen / Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Anzeige- und Nachweispflicht sowie Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung / Urlaub: Entstehung und Gewährung nach dem Bundesurlaubsgesetz / Übertragung des Urlaubs / Krankheit im Urlaub / Zusatzurlaub nach SGB IX

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Zu empfehlen für
Formulare
Termine 2024
Februar
-
Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20, 50672 Köln
https://www.lindner.de/koeln-hotel-city-plaza/ankommen.html info.cityplaza@lindner.de 0221 203 4 - 0Das sehr moderne und stilvolle Lindner Hotel City Plaza liegt unweit vom angesagten Friesenplatz. Von hier sind der Kölner Dom, die lebendigen Einkaufsstraßen sowie der Rhein fußläufig erreichbar. Nach einem Seminartag können Sie sich im Wellnessbereich (ggf. fallen Mehrkosten an) erholen oder im Fitnessraum trainieren. In der Bar, auf der Terrasse oder im Biergarten können Sie bei einem Feierabendgetränk entspannen.
August
-
Dorint Hotel Dresden
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
Das Dorint Hotel liegt nahe der Frauenkirche und der weltberühmten Semperoper. Fußläufig ist die historische Altstadt, die in großen Teilen rekonstruiert wurde, mit ihrer imposanten Barockkulisse erreichbar. Im Hotel befinden sich ein großzügiger Wellnessbereich sowie ein Fitnessraum, ggf. fallen Mehrkosten an. Der nahegelegene "Große Garten" eignet sich hervorragend für einen Spaziergang.