Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat

Mitbestimmung beim Whistleblower-Schutz

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Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die Rechtsverletzungen oder andere gravierende Missstände in Betrieben aufdecken, gehen damit häufig ein großes Risiko ein. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährleistet einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf Missstände entgegennehmen. Bei der Einführung eines solchen Systems ergeben sich für Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Im Seminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat“ erfahren die Teilnehmer, wie sie bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen sind, welche Fragen vor dem Beginn konkreter Verhandlungen über eine Whistleblowing-Betriebsvereinbarung geklärt werden sollten und was bei der praktischen Umsetzung entsprechender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu beachten ist.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
  • Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
  • Hinweisgeber richtig unterstützen

Themenplan

Was ist Whistleblowing?

  • Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
  • Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
  • Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
  • Whistleblowing und Compliance-Regeln

Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Wahl zwischen interner und externer Meldung
  • Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
  • Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
  • Datenschutz und anonyme Meldung

Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems

  • Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
  • Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen
430 Arbeit 40 Pb

Seminarfakten

Di. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer
1490,- €
2. Teilnehmer
1440,- €
Weitere Teilnehmer
1390,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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