Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat
Mitbestimmung beim Whistleblower-Schutz
4.9 / 5.0 (697 Bewertungen bei Google)Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die Rechtsverletzungen oder andere gravierende Missstände in Betrieben aufdecken, gehen damit häufig ein großes Risiko ein. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährleistet einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf Missstände entgegennehmen. Bei der Einführung eines solchen Systems ergeben sich für Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Im Seminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat“ erfahren die Teilnehmer, wie sie bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen sind, welche Fragen vor dem Beginn konkreter Verhandlungen über eine Whistleblowing-Betriebsvereinbarung geklärt werden sollten und was bei der praktischen Umsetzung entsprechender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu beachten ist.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
- Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
- Hinweisgeber richtig unterstützen
Themenplan
Was ist Whistleblowing?
- Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
- Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
- Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
- Whistleblowing und Compliance-Regeln
Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Wahl zwischen interner und externer Meldung
- Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
- Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
- Datenschutz und anonyme Meldung
Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems
- Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
- Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
- Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen
Seminarfakten
| Di. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
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§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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| mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
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1. Teilnehmer
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1490,- €
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2. Teilnehmer
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1440,- €
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Weitere Teilnehmer
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1390,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben
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