Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat

Mitbestimmung beim Whistleblower-Schutz

Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die Rechtsverletzungen oder andere gravierende Missstände in Betrieben aufdecken, gehen damit häufig ein großes Risiko ein. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährleistet einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten, die Hinweise auf Missstände entgegennehmen. Bei der Einführung eines solchen Systems ergeben sich für Betriebs- und Personalräte zahlreiche Mitbestimmungsrechte. Im Seminar „Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat“ erfahren die Teilnehmer, wie sie bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beteiligen sind, welche Fragen vor dem Beginn konkreter Verhandlungen über eine Whistleblowing-Betriebsvereinbarung geklärt werden sollten und was bei der praktischen Umsetzung entsprechender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu beachten ist.

Was ist Whistleblowing?

  • Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
  • Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
  • Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
  • Whistleblowing und Compliance-Regeln

Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Wahl zwischen interner und externer Meldung
  • Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
  • Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
  • Datenschutz und anonyme Meldung

Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems

  • Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
  • Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
  • Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
  • Hinweisgeber richtig unterstützen
430 Arbeit 40 Pb

Seminarfakten

Di. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Personalratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Juni

  • 04.06. - 07.06.2024

    Berlin

    2329/2024

    Hotel RIU Plaza Berlin

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    In unmittelbarer Nähe des Kurfürstendamms, zwischen Nollendorf- und Wittenbergplatz, befindet sich das 2015 eröffnete Hotel RIU Plaza Berlin, nur wenige Meter entfernt vom „Kaufhaus des Westens“ (KaDeWe). Vom Hotel aus lassen sich die wichtigsten Sehenswürdigkeiten, Gebäude und Plätze der Stadt sowie die Geschäftszentren schnell und bequem erreichen. Sportlich betätigen können Sie sich im Fitnessbereich des Hotels oder Sie verbringen einen gemütlichen Abend in der Lobby-Bar. Die nahegelegene Parkanlage „Großer Tiergarten“ bietet sich für eine Joggingrunde an.
    Hinweis: Die Fenster der Zimmer im RIU Plaza Berlin lassen sich nicht öffnen.

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