Hinweisgeberschutzgesetz – Bedeutung für Betriebsrat und Personalrat
Mitbestimmung beim Whistleblower-Schutz
Whistleblowing – was ist das eigentlich? Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und kann der Betriebsrat oder Personalrat hier mitbestimmen? Bei unseren Seminaren zum Hinweisgeberschutzgesetz, maßgeschneidert für Betriebsräte und Personalräte, erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen das Gesetz begründet und insbesondere wie Sie als Betriebsrat oder Personalrat Hinweisgeber schützen und mitwirken können. Wir vermitteln dabei auch Fachkunde nach § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz? Ab dem 17.12.2023 betrifft die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen nun alle Unternehmen und Behörden ab 50 Arbeitnehmern.
Unsere hochqualifizierten Referenten werden Sie durch alle Aspekte dieses wichtigen Gesetzes führen und Ihnen die vielfältigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Personalrats näherbringen. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz!
Was ist Whistleblowing?
- Hinweis auf rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen
- Hinweisgeber im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit – aufdecken oder weiter so?
- Welche Verstöße können, welche müssen gemeldet werden?
- Whistleblowing und Compliance-Regeln
Die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Wahl zwischen interner und externer Meldung
- Schutz des Informanten/Whistleblowers vor Repressalien, Kündigungsschutz
- Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung
- Datenschutz und anonyme Meldung
Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems
- Mitbestimmung bei Besetzung der Meldestelle und Ausgestaltung der Meldekanäle, Whistleblower-Hotlines
- Zuständigkeit BR, GBR, KBR/PR, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalrat?
- Was gehört in die Betriebs-/Dienstvereinbarung? – Praktische Formulierungshilfen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Voraussetzungen und Grenzen für Hinweisgeber/Whistleblowing
- Pflicht zu Meldekanälen umsetzen – Regelungsmöglichkeiten
- Hinweisgeber richtig unterstützen

Seminarfakten
Di. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt. Zu den Terminen
Zu empfehlen für
Formulare
Termine 2024
Januar
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Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln
https://www.maritim.de/de/hotels/deutschland/hotel-koeln/unser-hotel info.kol@maritim.de 0221 20 27 - 0Das Maritim Hotel liegt direkt am Rhein, nur wenige Schritte von der reizvollen Altstadt entfernt. Im Schatten des Doms befinden sich zahlreiche Kulturdenkmäler wie das berühmte römische Dionysos-Mosaik oder der Gürzenich. Das Hotel verfügt über den größten Tagungsbereich in Köln. Nach Seminarende lohnt ein Besuch des Wellnessbereichs mit Pool, Sauna und Fitnessraum, ggf. fallen Mehrkosten an. Zum Ausklang des Abends kann man sich mit anderen Seminarteilnehmern in der Hotelbar austauschen oder die spannende Stadt zu Fuß entdecken.
Februar
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Göbel's Landhotel
Briloner Straße 48, 34508 Willingen
Ein perfekter Platz für eine erfolgreiche Seminarwoche. Mitten im Ort befindet sich Göbel's Landhotel, direkt am Kurpark. Lassen Sie sich im Restaurant kulinarisch verwöhnen oder genießen Sie einen geselligen Abend in der Hotelbar. Ein großer Wellnessbereich und ein Fitnessraum stehen den Gästen zur Verfügung, ggf. fallen Mehrkosten an.
April
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Hollywood Media Hotel Berlin
Kurfürstendamm 202, 10719 Berlin
Exquisite Einkaufsmöglichkeiten sowie ein abwechslungsreiches gastronomisches und kulturelles Angebot findet man auf dem Prachtboulevard Kurfürstendamm. Und genau mittendrin befindet sich das Tagungshotel Hollywood Media Berlin – eine Hommage an die Stars und Sternchen des vergangenen Jahrhunderts. Jedes Hotelzimmer ist nach einem Schauspieler oder Regisseur benannt. Der Tagungsbereich des Hotels ist großzügig und modern ausgestattet. Am Ende des Seminartages bietet das Hotel die Möglichkeit, sich im Fitnessraum auszupowern oder sich im Wellnessbereich mit Sauna zu entspannen, ggf. fallen Mehrkosten an.