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Grundlagenseminare
für jedes Betriebsratsmitglied

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit fängt mit gut geschulten Betriebsratsmitgliedern an, die wissen, welche Rechte und Pflichten ihnen das Betriebsverfassungs- und weitere Arbeitnehmerschutzgesetze geben. Dieses erforderliche Wissen vermittelt die aas in ihren Grundlagenseminaren für Betriebsräte.

Bei uns werden Seminarinhalte nicht nur im Frontalunterricht abgehandelt! Das in Gruppenarbeit erarbeitete Wissen nimmt mehr Zeit in Anspruch, prägt sich so aber besser ein!


Zu den aas-Grundlagenseminaren

aas-Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer zu unseren Grundlagenseminaren für Betriebsräte

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 In Heidelberg

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 in Heidelberg

"Hier treffen fachliche Kompe- tenz und herzliche Betreuung aufeinander. In meinem Seminar habe ich mich top aufgehoben gefühlt. Die Referentin vermit- telt die Inhalte super verständ- lich, didaktische Methoden sind meiner Ansicht nach sinnvoll eingesetzt und sie geht auch ausführlich auf Fragen ein. Bei Fragen, Wünschen, Anregungen konnte man sich jederzeit an sie wenden. Sehr gerne wieder. Vielen Dank."

Arbeitsrecht Teil 1 In Leipzig

Arbeitsrecht Teil 1 – in Leipzig

"Es hat einfach alles gepasst, die Seminarleitung war mega, die Referenten haben die Themen locker und verständlich erklärt. Jeder konnte sich einbringen. Und die Teilnehmergruppe passte von Anfang an direkt zusammen."

Arbeitsrecht Teil 2 In Heidelberg 2

Arbeitsrecht – Teil 2 in Heidelberg 2

"Das komplette Konzept der ganzen Seminarwoche und das Rahmenprogramm waren ein voller Erfolg. Alles soll so bleiben! Gerne wieder!!!"

Betriebsverfassungsrecht Teil 3 In Regensburg

Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 in Regensburg

"Der Fokus der aas liegt meiner Erfahrung nach auf der Qualität der Dozenten und der Betreuung der Teilnehmer vor Ort. Das Vermitteln von Wissen erfolgt immer im Konsens mit der Gruppe und wird flexibel an Beispiele und Fragen der Teilnehmer angepasst."

Arbeitsrecht Teil 1 In Berlin

Arbeitsrecht – Teil 1 in Berlin

"Die Referenten konnten die Themen sehr gut vermitteln und Fragen kompetent beantwortet. Die Seminarleitung war immer erreichbar und hat alles hervorragend organisiert. Das Rahmenprogramm war unterhaltend und abwechslungsreich. Ich kann die aas uneingeschränkt empfehlen."

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 In Rügen

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 im Ostseebad Baabe / Rügen

"Der beste Schulungsanbieter, den es gibt. Da passt einfach alles. Die Schulungen werden immer von super Fachleuten geführt. Immer wieder!"

Arbeitsrecht Teil 2 In Heidelberg

Arbeitsrecht Teil 2 – in Heidelberg

"Großartiges Seminar! Der Seminarleiter war großartig und der Referent ein ausgezeichneter Dozent! Viel gelernt, viel gelacht. Wie könnte ich da weniger als 5 Sterne geben?!"

Betriebsratswissen als Basis für eine starke Interessenvertretung

Die Übernahme eines Betriebsratsamtes bringt eine hohe Verantwortung mit sich, die ohne fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen kaum rechtssicher auszuüben ist. Da das Gesetzestext-Selbststudium oft an die Grenzen der praktischen Umsetzbarkeit stößt, bilden unsere aas-Grundlagenseminare für Betriebsräte das unverzichtbare Fundament Ihrer Gremienarbeit. Wir vermitteln Ihnen das juristische Rüstzeug nicht als trockene Theorie, sondern in didaktisch aufbereiteter Form, die speziell auf die Bedürfnisse von Nichtjuristen zugeschnitten ist. Unter der Leitung erfahrener Fachanwälte und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit erlangen Sie die Sicherheit, die Sie für eine kompetente Verhandlungsführung auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber benötigen.

"Betriebsratsarbeit ist kein Ehrenamt „nach Bauchgefühl"

Ein handlungsfähiger Betriebsrat muss selbst Fragen stellen, rechtliche Grenzen erkennen, Alternativen entwickeln und Entscheidungen bewerten können. § 37 Abs. 6 BetrVG gibt ihnen einen Anspruch auf Schulungen, die für eine sach- und fachgerechte Ausübung des Betriebsratsamts erforderlich sind. Schulung ist damit kein Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern Teil der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats."

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Kernkompetenzen der Betriebsratsarbeit

Die aas-Grundlagenseminare für Betriebsräte decken thematisch die ganze Bandbreite der Betriebsratsarbeit ab: Von den Basics im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht über Gesundheits- und Datenschutzhemen bis hin zu Wirtschaftswissen finden Sie für alle Betriebsratsthemen die passenden Schulungen.

Abgerundet wird unser Angebot durch die professionelle Organisation vor Ort. Wir sorgen an attraktiven Seminarstandorten für einen reibungslosen Ablauf und schaffen durch ein begleitendes Rahmenprogramm Raum für den wertvollen Erfahrungsaustausch mit anderen Gremien. Diese Vernetzung ermöglicht es Ihnen, über den Tellerrand des eigenen Betriebes hinauszublicken und neue Impulse für Ihre tägliche Arbeit mitzunehmen.

Betriebsratsseminare für jeden Anlass

Weitere interessante Betriebsratsseminare zu allen erdenklichen Themen der Betriebsratsarbeit finden Sie in unserem umfangreichen Seminarprogramm. Neben Grundlagenseminaren für jedes Betriebsratsmitglied bieten wir Ihnen Veranstaltungen zur Organisation der täglichen Betriebsratsarbeit sowie spezielle Schulungen für Betriebsratsvorsitzende. Ebenso lernen Sie in anderen Schulungsveranstaltungen die Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrates kennen und darüber hinaus, wie Sie die Betriebsratsrechte in der Praxis durchsetzen. Damit Sie das erworbene Wissen regelmäßig auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen können, empfehlen wir Ihnen unsere Update-Seminare. Dort können Sie sich unter anderem mit unseren Experten über aktuelle Rechtsprechungen austauschen. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Schulungen ist für jeden das passende Seminar dabei. Decken unsere Schulungen im Seminarprogramm ein in Ihrem Betrieb anstehendes Thema nicht ab, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Mit unseren Inhouse-Seminaren können wir Schulungen ganz nach Ihrem Bedarf zusammenstellen. Ein kompetenter Referent wird Ihnen den individuell zusammengestellten Seminarstoff direkt in Ihrem Betrieb oder in einem Tagungshotel Ihrer Wahl vermitteln.

Mit welchen Grundlagenseminaren starten neue Betriebsratsmitglieder – BR 1 oder AR 1? 

Grundlagenwissen BR 1 und AR 1 für neue Betriebsratsmitglieder

Neu im Betriebsrat? - Unsere Grundlagenseminare - Jetzt vorbereitet in die neue Amtszeit starten!

Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit ist rechtlich anspruchsvoll. Betriebsräte müssen formale Vorgaben einhalten, Mitbestimmungsrechte korrekt ausüben und überwachen, dass Gesetze zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Gerade formale Fehler können dazu führen, dass Beschlüsse oder ganze Beteiligungsverfahren unwirksam sind. 

Deshalb braucht jedes neu gewählte Betriebsratsmitglied von Beginn an fundierte Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht. Für diesen Einstieg bietet die aas zwei Einsteigerseminare an: 

Grundlagenseminare für neue Betriebsratsmitglieder

Jetzt den passenden Termin finden und sicher in die Amtszeit starten

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)

Grundlagen für neu gewählte Betriebsratsmitglieder


  • Wirksame Beschlussfassung
  • Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
  • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen


  • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
  • Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)

Die Mitbestimmungsrechte für jedes Betriebsratsmitglied


  • Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR: §§ 87 ff., 99 ff., 102 BetrVG
  • Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
  • Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung

Ihr Schulungsanspruch bei Grundlagenseminaren

Darf der Arbeitgeber auf eine günstigere Schulung verweisen, z. B. bei BR 1 oder AR 1?

Hier gilt: Es ist nicht immer das Gleiche drin, wo dasselbe draufsteht. Prüfen Sie die Themenpläne der einzelnen Veranstalter genau: Der Umfang bzw. die Dauer der Schulung und die Qualität der Lerninhalte unterscheiden sich teilweise erheblich.

Warum dauert die eine Schulung bei gleichen Inhalten zwei Tage länger als die andere?

Das kann daran liegen, dass die Referenten der einen Schulung viel schneller sprechen können (unrealistisch) oder daran, dass die Intensität, in der die Inhalte behandelt werden, unterschiedlich ist (realistisch). Machen Sie keine Abstriche: Bestehen Sie darauf, dass „Ihre Schulung“ in der von Ihnen gewünschten Qualität und Intensität abläuft.

Betriebsrat muss sich nicht auf billigere „Drei-einhalb-Tage- Schulung“ verweisen lassen!

Selbst wenn ein privater Veranstalter vergleichbare Inhalte statt in fünf in dreieinhalb Tagen vermittelt, folgt hieraus nicht, dass eine längere Unterrichtszeit nicht erforderlich ist. Es ist durchaus angemessen, bei Betriebsratsmitgliedern für die Vermittlung des erforderlichen Wissens eine Woche zu veranschlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelfragen von den Teilnehmern in Arbeitsgruppen erarbeitet werden, was typischerweise mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Vermittlung durch Frontalunterricht.
Der Vorteil dieses didaktischen Konzepts besteht jedoch darin, dass das von den Teilnehmern selbst in Gruppenarbeit erarbeitete Wissen sich besser einprägt (vgl. LAG Hessen, Beschluss 14.05.2012 – 16 TaBV
226/11).

Schulungsanspruch: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung einer Teilnahme am BR-Seminar!

Wollen Sie an einem unserer Betriebsratsseminare teilnehmen, erhebt der Arbeitgeber jedoch Einwände, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Zusammen können wir klärenn, wie die Teilnahme doch noch möglich wird. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an einem BR-Seminar sind §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG: Der Anspruch auf Teilnahme ist immer dann gegeben, wenn der vermittelte Stoff für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist, also zum unverzichtbaren Rüstzeug gehört. Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehören dazu, ebenso wie Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie wirtschaftliches Grundwissen.

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Einfacher Anmeldeprozess für Betriebsratsseminare

Möchten Sie an einem unserer Seminare teilnehmen, können Sie sich sofort und unverbindlich einen Platz per Telefon, E-Mail oder Fax reservieren. Anschließend fassen Sie im Betriebsrat einen wirksamen Beschluss, den Sie dem Arbeitgeber vorlegen. Klären Sie die Schulungsteilnahme auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Ist diese geklärt, melden Sie sich anschließend verbindlich zum gewünschten BR-Seminar an.

Spezielle Seminare für die BR-Wahl

Eine BR-Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt. Bei jeder Wahl müssen viele Regelungen eingehalten und Gerichtsentscheidungen beachtet werden. Damit Sie die Wahl rechtssicher durchführen können, bieten wir Ihnen spezielle Schulungen zur BR-Wahl an, in denen Sie unter anderem mehr über die richtige Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl erfahren. Weitere Themen der BR-Wahlseminare sind die Bestellung des Wahlvorstands, die Aufgaben des Wahlvorstands bei der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie der Ablauf der konstituierenden Sitzungen. Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen detaillierte Unterlagen und viele praktische Musterschreiben für die BR-Wahl zur Verfügung.


Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
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Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

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