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Grundlagenseminare
für jedes Betriebsratsmitglied

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit fängt mit gut geschulten Betriebsratsmitgliedern an, die wissen, welche Rechte und Pflichten ihnen das Betriebsverfassungs- und weitere Arbeitnehmerschutzgesetze geben. Dieses erforderliche Wissen vermittelt die aas in ihren Grundlagenseminaren für Betriebsräte.

Bei uns werden Seminarinhalte nicht nur im Frontalunterricht abgehandelt! Das in Gruppenarbeit erarbeitete Wissen nimmt mehr Zeit in Anspruch, prägt sich so aber besser ein!

 


Ihr Schulungsanspruch bei Grundlagenseminaren

Haben Sie Fragen...?

Bei Fragen rund um Ihrer Seminarteilnahme, zu Kosten oder der Anfahrt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Neu im Betriebsrat? - Unsere Grundlagenseminare - Jetzt vorbereitet in die neue Amtszeit starten!

Das Wissen, das auf unseren Grundlagenseminaren für jedes Betriebsratsmitglied vermittelt wird, ist grundsätzlich für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Nach dem LAG Köln ist dieses Wissen „das kleine Einmaleins der Betriebsratspflichten“, es bringt Sie überhaupt erst in die Lage, Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß zu verrichten. Sie müssen die Erforderlichkeit von entsprechenden Schulungen gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht begründen. Zu den erforderlichen Grundlagen gehört natürlich Wissen im Bereich Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitsrecht. In diesem Jahr gibt es bei den BR 1 und AR 1 Seminaren den besonderen Kollegenrabatt – sparen Sie und Ihre KollegInnen über das gesamte Jahr, auch wenn Sie nicht gemeinsam sondern unterschiedliche BR 1 und AR 1 Seminare besuchen. Speziell für (neue) Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter sind unsere Seminare BRV 1 und BRV 2, aber auch viele weitere Schulungen, die die besonderen Herausforderungen dieser Aufgaben beleuchten (hier finden Sie unsere Seminarübersicht).

Unsere Seminar-Empfehlung

Jetzt das passende Schulung finden und Platz sichern!

Seminar

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)

Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied

  • Wirksame Beschlussfassung
  • Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
  • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Seminar

Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)

Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der BR wissen

  • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
  • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
  • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
Seminar

Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1

Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter (BRV 1)

  • Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
  • Betriebsratsbeschluss und Geschäftsordnung – Vorausetzungen kennen
  • Erforderliche Ausstattung des Betriebsrats

 

 

 

 

Ihr Schulungsanspruch bei Grundlagenseminaren

Darf der Arbeitgeber auf eine günstigere Schulung verweisen, z. B. bei BR 1 oder AR 1?

Hier gilt: Es ist nicht immer das Gleiche drin, wo dasselbe draufsteht. Prüfen Sie die Themenpläne der einzelnen Veranstalter genau: Der Umfang bzw. die Dauer der Schulung und die Qualität derLerninhalte unterscheiden sich teilweise erheblich.

Warum dauert die eine Schulung bei gleichen Inhalten zwei Tage länger als die andere?

Das kann daran liegen, dass die Referenten der einen Schulung viel schneller sprechen können (unrealistisch) oder daran, dass die Intensität, in der die Inhalte behandelt werden, unterschiedlich ist (realistisch). Machen Sie keine Abstriche: Bestehen Sie darauf, dass „Ihre Schulung“ in der von Ihnen gewünschten Qualität und Intensität abläuft.

Betriebsrat muss sich nicht auf billigere „Drei-einhalb-Tage- Schulung“ verweisen lassen!

Selbst wenn ein privater Veranstalter vergleichbare Inhalte statt in fünf in dreieinhalb Tagen vermittelt, folgt hieraus nicht, dass eine längere Unterrichtszeit nicht erforderlich ist. Es ist durchaus angemessen, bei Betriebsratsmitgliedern für die Vermittlung des erforderlichen Wissens eine Woche zu veranschlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Einzelfragen von den Teilnehmern in Arbeitsgruppen erarbeitet werden, was typischerweise mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Vermittlung durch Frontalunterricht.
Der Vorteil dieses didaktischen Konzepts besteht jedoch darin, dass das von den Teilnehmern selbst in Gruppenarbeit erarbeitete Wissen sich besser einprägt (vgl. LAG Hessen, Beschluss 14.05.2012 – 16 TaBV
226/11).

Betriebsratsseminare für die tägliche Betriebsratsarbeit

Ohne Betriebsratsseminare müssten sich Betriebsratsmitglieder das für ihre Arbeit erforderliche Wissen selbst aneignen. Das Selbststudium ist jedoch fehleranfällig und gerade für Nichtjuristen ist der Umgang mit dem Gesetz nicht einfach. Betriebsratsseminare vermitteln daher gerade Nichtjuristen das unverzichtbare Rüstzeug für die Arbeit als BR-Mitglieder in didaktisch aufbereiteter Form. Das Erlernen des Handwerkszeugs stellt so keine Schwierigkeit mehr dar. Die BR-Seminare der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH werden von erfahrenen Fachanwälten und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit geleitet. Durch diese Auswahl der Referenten weisen die Schulungen einen hohen Bezug zur täglichen Betriebsratsarbeit auf. Unsere BR-Seminare bieten über das Vermitteln des Seminarstoffs hinaus die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs: Knüpfen Sie während der Schulungen Kontakte zu anderen Betriebsratsmitgliedern und tauschen Sie sich über Ihre bisherigen Erfahrungen und Erfolge aus. Dann wird auch Ihr BR-Seminar ein voller Erfolg.

Einfacher Anmeldeprozess für Betriebsratsseminare

Unsere Betriebsratsseminare decken thematisch die ganze Bandbreite der Betriebsratsarbeit ab: Von den Basics im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht über Gesundheits- und Wirtschaftsthemen bis hin zu Rhetorik finden Sie für alle Betriebsratsthemen die passenden Schulungen. Möchten Sie an einem unserer Seminare teilnehmen, können Sie sich sofort und unverbindlich einen Platz per Telefon, E-Mail oder Fax reservieren. Anschließend fassen Sie im Betriebsrat einen wirksamen Beschluss, den Sie dem Arbeitgeber vorlegen. Klären Sie die Schulungsteilnahme auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Ist diese geklärt, melden Sie sich anschließend verbindlich zum gewünschten BR-Seminar an.

Schulungsanspruch: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung einer Teilnahme am BR-Seminar!

Wollen Sie an einem unserer Betriebsratsseminare teilnehmen, erhebt der Arbeitgeber jedoch Einwände, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: Zusammen können wir klärenn, wie die Teilnahme doch noch möglich wird. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an einem BR-Seminar sind §§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG: Der Anspruch auf Teilnahme ist immer dann gegeben, wenn der vermittelte Stoff für Ihre Betriebsratsarbeit erforderlich ist, also zum unverzichtbaren Rüstzeug gehört. Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehören dazu, ebenso wie Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie wirtschaftliches Grundwissen.

Betriebsratsseminare für jeden Anlass

Weitere interessante Betriebsratsseminare zu allen erdenklichen Themen der Betriebsratsarbeit finden Sie in unserem umfangreichen Seminarprogramm. Neben Grundlagenseminaren für jedes Betriebsratsmitglied bieten wir Ihnen Veranstaltungen zur Organisation der täglichen Betriebsratsarbeit sowie spezielle Schulungen für Betriebsratsvorsitzende. Ebenso lernen Sie in anderen Schulungsveranstaltungen die Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des Betriebsrates kennen und darüber hinaus, wie Sie die Betriebsratsrechte in der Praxis durchsetzen. Damit Sie das erworbene Wissen regelmäßig auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen können, empfehlen wir Ihnen unsere Update-Seminare. Dort können Sie sich unter anderem mit unseren Experten über aktuelle Rechtsprechungen austauschen. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Schulungen ist für jeden das passende Seminar dabei. Decken unsere Schulungen im Seminarprogramm ein in Ihrem Betrieb anstehendes Thema nicht ab, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Mit unseren Inhouse-Seminaren können wir Schulungen ganz nach Ihrem Bedarf zusammenstellen. Ein kompetenter Referent wird Ihnen den individuell zusammengestellten Seminarstoff direkt in Ihrem Betrieb oder in einem Tagungshotel Ihrer Wahl vermitteln.

Spezielle Seminare für die BR-Wahl

Eine BR-Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt. Bei jeder Wahl müssen viele Regelungen eingehalten und Gerichtsentscheidungen beachtet werden. Damit Sie die Wahl rechtssicher durchführen können, bieten wir Ihnen spezielle Schulungen an, in denen Sie unter anderem mehr über die richtige Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl erfahren. Weitere Themen der BR-Wahlseminare sind die Bestellung des Wahlvorstands, die Aufgaben des Wahlvorstands bei der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie der Ablauf der konstituierenden Sitzungen. Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen detaillierte Unterlagen und viele praktische Musterschreiben für die BR-Wahl zur Verfügung.

Betriebsratsschulungen von A–Z organisiert

Betriebsratsseminare der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH finden an attraktiven Orten statt, sodass Sie die freie Zeit nach Seminarende individuell oder auch in der Gruppe nutzen können. Unsere Seminarbetreuer organisieren nicht nur den reibungslosen Ablauf der Betriebsratsseminare vor Ort, sondern auch ein mögliches gemeinsames Rahmenprogramm. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie an diesem Programm teilnehmen oder lieber entspannen möchten. Betriebsratsseminare der aas bieten Ihnen damit ein optimales Paket, das Sie fit für Ihre weiteren Betriebsratsaufgaben macht. Sie sind interessiert? Melden Sie sich jetzt unverbindlich an!

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
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für BR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

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