Schulungsanspruch für den Betriebsrat – FAQ
Ihr Weg zum Seminar: Die wichtigsten Informationen rund um den Schulungsanspruch des Betriebsrats haben wir hier zusammengefasst. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dabei stellt § 37 Abs. 6 BetrVG die Anspruchsgrundlage für den Schulungsanspruch des Betriebsrats dar.
Wie können Sie an der Schulung für den Betriebsrat teilnehmen?
Um sich für ein aas-Seminar anzumelden, reservieren Sie zunächst unverbindlich einen Platz, Sie erhalten von uns umgehend das Musterschreiben „Mitteilung an die Geschäftsleitung“ und einen Vordruck zur Seminaranmeldung. Im zweiten Schritt fassen Sie einen Beschluss zur Seminarteilnahme und informieren den Arbeitgeber anschließend mit dem Musterschreiben. Mit diesem Schreiben setzen Sie dem Arbeitgeber für die Rückmeldung automatisch eine Frist von 14 Tagen. Sollte der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben, können Sie sich mit dem Anmeldeformular verbindlich anmelden. Weitere Schritte, zum Beispiel die Abwicklung der Hotel- und Verpflegungspauschale, übernehmen wir für Sie.
Hinweis:
Es ist in Ihrem Interesse, den Arbeitgeber so früh wie möglich über die beabsichtigte Schulungsteilnahme zu informieren. Auch wenn die Rechtsprechung eine Frist von drei Wochen als ausreichend anerkennt, so ist dies in der Praxis oft zu knapp. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Zeitpuffer benötigen, um auf mögliche Einwände des Arbeitgebers reagieren zu können. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht positiv und unmittelbar auf Ihren Teilnahmewunsch reagieren, fehlt Ihnen bei einer kurzfristigen Rückmeldung des Arbeitgebers die Zeit, um Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheiten, notfalls auch vor Gericht, zu klären.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch oder möchten mehr über unsere Schulungen erfahren? Wir sind gerne persönlich für Sie da und unterstützen Sie mit einer kompetenten Beratung. Sprechen Sie uns an!