Vereinfachtes Wahlverfahren
Wissenswertes für die SBV
Vereinfachtes Wahlverfahren
Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es keinen Wahlvorstand. Es findet eine Wahlversammlung statt. Die Einladung enthält Angaben über Ort, Zeitpunkt, Raum und Ablauf der Versammlung. Es ist eine gesetzliche Pflicht der amtierenden Schwerbehindertenvertretung, zur Wahlversammlung einzuladen.
Gemäß § 19 Abs. 1 SchwbVWO lädt die Schwerbehindertenvertretung spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zur Wahlversammlung ein.
Formblatt 1: Einladung zur Versammlung
Formblatt 2: Liste der Wähler
Die Wahlversammlung
Beispiel – Ablauf der Wahlversammlung
- Feststellung der Wahlberechtigung und damit der Teilnahmeberechtigung.
- Anfertigung der Liste der Wahlberechtigten
- Beschluss über die Wahlleitung
- Beschluss über etwaige Wahlhelfer
- Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder
- Wahlgang zur Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Wahlgang zur Wahl des/der stellvertretenden Mitglieds/Mitglieder
Formblatt 3: Stimmzettel SBV
Wichtig
Bei der Wahl müssen zwingend Wahlumschläge verwandt werden, § 20 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO. Anders als bei der Betriebsratswahl hat es hier keine Änderung der Wahlordnung gegeben.
Den Wahlumschlag übergibt der Wähler dem Wahlleiter, der den Wahlumschlag dann in Gegenwart des Wählers in die Wahlurne einwirft und die Stimmabgabe in der Liste der Wahlberechtigten notiert, § 20 Abs. 3 Satz 3, Satz 4 SchwbVWO.
Haben alle Wähler ihre Stimme abgegeben, so hat der Wahlleiter die Stimmen öffentlich auszuzählen und das Wahlergebnis festzustellen, § 20 Abs. 3 Satz 6 SchwbVWO.
Stimmzettel sind ungültig, wenn
- Stimmzettel ohne Wahlumschlag abgegeben wurde,
- Stimmzettel besondere Merkmale/Zusätze/Einschränkungen aufweist,
- der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist,
- Stimmzettel unterschrieben wurde,
- mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat, §§ 20 Abs. 4, 13 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO.
Nach der Wahl der Vertrauensperson werden das stellvertretende Mitglied bzw. die stellvertretenden Mitglieder gewählt. Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, so werden sie in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt, § 20 Abs. 2 Satz 2 a. E. SchwbVWO. Jeder Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen wie Stellvertreter gewählt werden, §§ 20 Abs. 3 Satz 2, 9 Abs. 4 SchwbVWO.
Formblatt 4: Stimmzettel Stellvertreter
Nach Abschluss beider Wahlgänge stellt der Wahlleiter das vorläufige Wahlergebnis fest. Steht das Wahlergebnis fest, so sind die Gewählten von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Der Wahlleiter hat die Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl zu unterrichten, §§ 20 Abs. 4, 14 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO. Die Gewählten haben dann drei Arbeitstage Zeit, um die Wahl gegebenenfalls abzulehnen.
Formblatt 5: Wahlniederschrift
Formblatt 6: Benachrichtigung Gewählte
Formblatt 7: Aushang Wahlergebnis
Möglichkeit der digitalen Wahlversammlung mit Briefwahl – Neuregelung des § 20 Abs. 5 SchwbVWO
Nach einer neuen Regelung der Wahlordnung kann die Wahlversammlung auch mittels Video- und Telefonkonferenz stattfinden (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO). Dazu lädt die Schwerbehindertenvertretung spätestens drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit ein.
Der neu geschaffene § 20 Abs. 5 SchwbVWO ermöglicht nun eine Wahlversammlung mittels Video- und Telefonkonferenz. Die eigentliche Stimmabgabe muss dann aber per Briefwahl gemäß § 11 SchwbVWO erfolgen. Als weitere Voraussetzung muss sichergestellt sein, das Dritte vom Inhalt der Versammlung keine Kenntnis nehmen können.
Die Einladung zur Wahlversammlung muss bereits einen entsprechenden Hinweis zur virtuellen Durchführung enthalten. Ebenso ist auf die nachfolgende Briefwahl hinzuweisen.
Formblatt 8: Einladung zur Versammlung virtuell
- Einladung zur virtuellen Wahlversammlung durch die amtierende Schwerbehindertenvertretung an alle Wahlberechtigte
- Datum,
- Zeit,
- Information über Online-Wahlablauf inkl. Zugangsdaten,
- geplante Briefwahl
- Rücksendefrist (2 Wochen), Auszählungszeitpunkt und Ort bekannt geben
- Virtuelle Wahlversammlung (Video- und Telefonkonferenz)
- Wahlleiter wählen (ggf. zusätzlich Wahlhelfer)
- Virtuelle Wahlversammlung – Vorgehen bestätigen
- Zahl der zu wählenden Stellvertreter beschließen
- Kandidaten vorschlagen
- Wahlunterlagen zur Briefwahl erstellen und versenden
- Weitere Wähler erfassen und entsprechend Wahlunterlagen versenden
- Öffentliche Auszählung der schriftlichen Stimmabgabe durch die Wahlleitung
- Aushang des Wahlergebnisses
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