Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3 (JAV 3)
Reality Check – Arbeitsrecht und JAV-Arbeit in der Praxis
Die JAV ist der zentrale Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit einer Vielzahl an Aufgaben ist die JAV als kompetenter Ansprechpartner gefordert, wenn es beispielsweise darum geht, wie es nach der Ausbildung für die Azubi-Kollegen weitergeht oder was im Betrieb erlaubt ist und was nicht. Dies setzt voraus, dass sich die JAV bei den Azubis bekannt macht und sichtbar auftritt, die eigene Arbeit im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit transparent gestaltet und die Auszubildenden für die Ziele der JAV begeistert. Im Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3“ lernen die Teilnehmer das erforderliche Fachwissen, um den Azubi-Kollegen bei allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen und erfahren, welche Möglichkeiten sie haben, um Ihre Bekanntheit im Betrieb sicherzustellen bzw. zu steigern.
Die Öffentlichkeitsarbeit der JAV
- So zeigt die JAV Präsenz
- Vorhandene Informationskanäle nutzen
- Die Jugend- und Auszubildendenversammlung professionell gestalten
- Social Media und Datenschutz
- Sprechstunden organisieren
- Newsletter und Intranet nutzen
- Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
- Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und ihre Folgen für Kündigungsschutz und Probezeit
- Befristung nach der Ausbildung: Geht das?
- Wie kann ich mich nach der Ausbildung noch weiterbilden?
- Der Fortbildungsvertrag und seine Rückzahlungsklauseln
- Wie geht es weiter, wenn ich nicht übernommen werde? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
- Fristen und Formalien für die Beantragung von ALG
Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis
- Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
- Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
- Wann darf ich Pausen machen?
- Auszubildende und Schichtarbeit
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Verhalten im Betrieb – Was ist erlaubt, was nicht?
- Welche Verhaltensregeln gibt es im Betrieb?
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy – Was ist okay?
- Rauchen am Arbeitsplatz – Regelungen in Betriebsvereinbarungen
- Dresscode und Arbeitskleidung – Was ziehe ich an?
- Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?
- Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig?
- Welches Verhalten kann zur außerordentlichen Kündigung führen?
Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Beschluss- oder Urteilsverfahren?
- Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
- Die JAV und der Betriebsrat im Arbeitsgerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber
Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sicherer Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
- Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt. Zu den Terminen
Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
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Formulare
Termine 2024
August
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