Fresh Up SBV
Auffrischung für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
- Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
- Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
- Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
- Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung
Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt? / Welche Krankheiten führen zu welchem GdB? / Berechnung des Gesamt-GdB / Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche / Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung / Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen? / Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
Wer ist für die Gleichstellung zuständig? / Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab? / Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren / Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?
Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer
Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung / Schutz durch das AGG
Rechte und Pflichten der SBV im Überblick
Rechtsstellung der SBV / Vertretung im Verhinderungsfall / Anspruch auf Bürokraft / Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder / Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder
Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung / Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird / Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch / Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten / Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV
Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter / Zustimmung des Integrationsamts / Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter / Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Zu empfehlen für
Formulare
Unverbindliche Reservierung | |
Verbindliche Seminaranmeldung | |
Muster Mitteilung An GF SBV Stellvertreter | |
Formular Mitteilung An GF SBV |
Termine
September
-
Boppard am Rhein
3820/2023
Bellevue Rheinhotel
Rheinallee 41, 56154 Boppard am Rhein
Das Bellevue Rheinhotel liegt direkt am Rheinufer und ist geprägt von über 100-jähriger Familientradition. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich, ggf. fallen Mehrkosten an. Ein gut ausgestatteter Fitnessraum steht bereit. Die Außenterrasse lädt bei gutem Wetter zum gemütlichen Beisammensein mit bestem Ausblick ein oder Sie genießen den Abend im traditionellen Weinkeller.