Fresh Up SBV

Auffrischung für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung

Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV unterliegen aufgrund der ständigen Fortentwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung einem permanenten Wandel. Da dies direkte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der SBV haben kann, muss die Vertrauensperson ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Das Seminar „Fresh Up SBV“ bringt die Teilnehmer zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der SBV auf den aktuellen rechtlichen Stand und sie haben die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen SBVen und dem Referenten über die praktische Arbeit auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung

  • Feststellung der Schwerbehinderung – GdB, Zuständigkeit und Verfahren
  • Berechnung des Gesamt-GdB
  • Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
  • Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen?
  • Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?

Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

  • Wer ist für die Gleichstellung zuständig?
  • Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?
  • Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren – Checklisten und Muster
  • Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?

Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung
  • Schutz durch das AGG

Rechte und Pflichten der SBV im Überblick

  • Rechtsstellung der SBV
  • Vertretung im Verhinderungsfall
  • Anspruch auf Bürokraft
  • Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder
  • Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder

Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
  • Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV

Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Zustimmung des Integrationsamts
  • Beteiligung der SBV und des BR
  • Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
  • Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
  • Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
  • Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
641 Fresh Up SBV Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.


Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2025

Datum

Ort

Kennung

Februar

Juli

  • 21.07. - 25.07.2025

    Bad Wildungen

    3010/2025

    Göbel's Hotel Quellenhof

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Willkommen im familiengeführten Göbel's Hotel Quellenhof im idyllischen Bad Wildungen. Die 120 großzügigen Zimmer bieten gemütlichen Wohnkomfort mit besonderer Wohlfühlatmosphäre. Ihr Seminar findet in einem der 6 tageslichtdurchfluteten und klimatisierten Tagungsräume statt. Nach dem Seminar können Sie im Spa-Bereich entspannen oder den Abend bei einem Ausflug ins schöne Waldecker Land oder in den Nationalpark Kellerwald-Edersee ausklingen lassen.

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