Betriebsverfassungsrecht

Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied

In den praxisnahen Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht erfahren Sie alles rund um Ihre bedeutende Arbeit als Betriebsratsmitglied – damit Sie Ihre vielfältigen Aufgaben auch zügig angehen können. Mit dem sicheren Blick ins Gesetz und durch viele anschauliche Beispiele werden Sie schnell und umfassend in den Basics geschult und können sich direkt ans Werk machen.
  • Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Wirksame Beschlussfassung
    • Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
    • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
    • Aufgaben von JAV, SBV, GBR und KBR
    • Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Die Mitbestimmungsrechte für jedes Betriebsratsmitglied

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR: §§ 87 ff., 99 ff., 102 BetrVG
    • Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
    • Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
    • Vertiefende Kenntnisse der Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung
    • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Praxis
  • Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
    • Wirkungen von Betriebsvereinbarungen bei Arbeitsvertrag und Tarifvertrag
    • Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
    • Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
    • Funktionsweise der Arbeitsgerichte und Ablauf einer Verhandlung
  • Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
    • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
    • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
    • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
    • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Neu

    Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt – Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars: :

    • Mitbestimmung bei Digitalisierung & KI – Rechte und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Betriebsvereinbarungen gestalten – Homeoffice, Datenschutz & digitale Überwachung
    • Arbeitnehmerüberwachung erkennen & verhindern – IT-Systeme, Tracking & KI
    • Datenschutz & Arbeitsrecht sicher anwenden – Schutz von Beschäftigtendaten
    • Digitale Betriebsratsarbeit optimieren – Virtuelle Sitzungen & digitale Kommunikation
  • Auffrischung für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Wirksame Beschlussfassung auf der Betriebsratssitzung
    • Auffrischung Mitbestimmungsrechte
    • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarung
    • Rechtsfragen rund um die Einigungsstelle
    • Aktuelle Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht

aas-Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer zu unseren Grundlagenseminaren "Betriebsverfassungsrecht"

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 In Heidelberg

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 in Heidelberg

"Hier treffen fachliche Kompe- tenz und herzliche Betreuung aufeinander. In meinem Seminar habe ich mich top aufgehoben gefühlt. Die Referentin vermit- telt die Inhalte super verständ- lich, didaktische Methoden sind meiner Ansicht nach sinnvoll eingesetzt und sie geht auch ausführlich auf Fragen ein. Bei Fragen, Wünschen, Anregungen konnte man sich jederzeit an sie wenden. Sehr gerne wieder. Vielen Dank."

Betriebsverfassungsrecht Teil 3 In München

Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 in München

"Kompetente und freundliche Seminarleiter und Referenten, gute Unterkünfte. Hier wird mit Einsatz Wissen weitergegeben."

Betriebsverfassungsrecht Teil 3 In Regensburg

Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 in Regensburg

"Der Fokus der aas liegt meiner Erfahrung nach auf der Qualität der Dozenten und der Betreuung der Teilnehmer vor Ort. Das Vermitteln von Wissen erfolgt immer im Konsens mit der Gruppe und wird flexibel an Beispiele und Fragen der Teilnehmer angepasst."

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 In Rügen

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 im Ostseebad Baabe / Rügen

"Der beste Schulungsanbieter, den es gibt. Da passt einfach alles. Die Schulungen werden immer von super Fachleuten geführt. Immer wieder!"

Betriebsverfassungsrecht In Leipzig Teil 1

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 in Leipzig

"Der Seminarleiter und die Referentin waren spitze. Das Hotel und das Umfeld sind immer bei der aas super. Die aas ist einfach ein super Anbieter für Betriebsratsseminare."

Betriebsverfassungsrecht Teil 1 In Berlin

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 in Berlin

"Sehr informative Seminare für Betriebsräte. Die Seminarleiter organisieren sehr schöne Veranstaltungen und sind sehr freundlich. Die Hotels werden super ausgesucht und die Hotelzimmer sind immer schön. Die Teilnehmer werden gut versorgt und ich persönlich hatte noch nie etwas zu meckern."

Betriebsverfassungsrecht Teil 3 In München

Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 in Berlin

"Das gesamte Seminar war bestens geplant und ist reibungslos verlaufen. Der Stoff wurde gut vermittelt und wir wurden top betreut."

Betriebsverfassungsrecht Teil 1 In Dortmund

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 in Dortmund

"Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht ist ein informativer Veranstalter mit engagierten Mitarbeitern und Referenten. Wer viel Input in gut dosierten Einheiten zum Thema Betriebsrat sucht, ist hier gut aufgehoben."

Warum "Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)" bei der aas?

Wer neu in den Betriebsrat gewählt wurde, trägt ab dem ersten Tag Verantwortung – und braucht dafür das nötige Wissen. Darum reicht es nicht, sich in zwei oder drei Tagen nur „einen Überblick“ zu verschaffen. Bei der aas dauert das Grundlagenseminar BR 1 fünf Tage – von Montag bis Freitag.

Denn gute Betriebsratsarbeit braucht mehr als Schlagworte: Sie braucht Zeit für Verständnis, Anwendung und Austausch.

Mehr Zeit für echtes Lernen

Fünf Tage geben Raum, um Fragen wirklich zu verstehen, Zusammenhänge zu begreifen und Praxisfälle durchzuspielen. Kürzere Schulungen müssen Inhalte stark kürzen – bei uns bleibt Zeit für fachlichen Tiefgang, kollegialen Austausch und individuelle Fragen. Denn Wissen wirkt nur dann nachhaltig, wenn es auch ankommt.

Mehr Inhalte – gleich im ersten Seminar

Bei der aas lernen Sie zentrale Mitbestimmungsthemen nicht erst im BR 2. Das notwendige Wissen, um von Anfang an inhaltlich fundiert im Betriebsrat mitarbeiten zu können, erwerben Sie bereits im Seminar BR 1:

  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Betriebsrats,
  • wirksame Beschlussfassung, Freistellung und Kostenfragen,
  • sowie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Mitbestimmungsrechte.

  

So sind Sie schon nach dem ersten Seminar rechtlich sicher und können fachlich kompetent im Betriebsrat mitarbeiten.

Aas Seminare Br1

Qualität statt Kompromiss

Ein Seminar ist nicht gleich ein Seminar. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht auf eine billigere, aber inhaltlich schwächere Veranstaltung verweisen. Das hat auch das LAG Mecklenburg Vorpommern (Beschluss vom 20.09.2016 – 5 TaBV 21/15) bestätigt: „Der Betriebsrat muss nicht die kostengünstigste Schulung wählen, wenn eine andere qualitativ hochwertiger ist.“

Die aas steht für erstklassige Referentinnen und Referenten, praxisorientierte Beispiele und verständlich vermittelte Rechtsthemen. So wird aus Paragrafenwissen echte Handlungskompetenz.

Unser Plus für Ihr Gremium – der Kollegenrabatt

Gemeinsam starten lohnt sich! Mit unserem Kollegenrabatt profitieren die Mitglieder eines Gremiums von vergünstigten Konditionen – auch dann, wenn sie das Seminar „BR 1“ nicht zeitgleich besuchen. Der Rabatt gilt für alle Teilnehmenden eines Gremiums, die im Laufe des Jahres 2026 eine BR 1-Schulung der aas absolvieren. So kann jedes Mitglied individuell starten – und Ihr gesamtes Gremium profitiert.

Fazit

Das BR 1-Seminar der aas ist mehr als ein Einstiegskurs – es ist der Grundstein für eine starke, selbstbewusste und rechtssichere Betriebsratsarbeit.

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Schulungen für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsrecht

Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, muss jedes Mitglied über die Mindestkenntnisse verfügen, die zur Ausübung seiner Aufgaben notwendig sind. Eine zentrale Grundlage hierfür bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und bildet die Basis für eine wirksame Interessenvertretung im Betrieb.

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1): Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Betriebsverfassungsrechtliches Basiswissen vermittelt das Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“. In dieser Schulung lernen Sie, wie der Betriebsrat ordnungsgemäß Beschlüsse fasst und welche rechtlichen Folgen fehlerhafte Beschlussfassungen haben können.

Darüber hinaus erhalten Sie einen ersten Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten sowie einen Ausblick auf seine Beteiligungsmöglichkeiten in personellen Angelegenheiten.

Zum Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1): Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2): Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte

In der Schulung „Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)“ werden die verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats vertieft behandelt. Sie lernen die einzelnen Mitbestimmungsbereiche kennen und erfahren, wie Sie diese in der Praxis sicher anwenden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen sowie auf typischen Fehlerquellen, auf die Betriebsräte in diesem Zusammenhang achten sollten.

Zum Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2): Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte

Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 (BR 3): Durchsetzung der Mitbestimmung

Die Betriebsratsschulung „Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 (BR 3)“ baut auf den vorherigen Seminaren auf und vertieft das vorhandene Wissen. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Sie erfahren, welche Rolle die Einigungsstelle spielt, unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt wird und welche Wirkung ihre Entscheidungen entfalten können. Zudem wird das arbeitsgerichtliche Verfahren vorgestellt, sodass die Unterschiede zwischen Einigungsstelle und Arbeitsgericht klar erkennbar werden. Highlight des Seminars ist der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.

Zum Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 (BR 3): Durchsetzung der Mitbestimmung

Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4): Vertiefung für erfahrene Betriebsräte

Für erfahrene Betriebsratsmitglieder eignet sich die Schulung „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)“. Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte, die ihre Kenntnisse weiter vertiefen und komplexe betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen sicher bearbeiten möchten.

Zum Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4): Vertiefung für erfahrene Betriebsräte

Ergänzende Schulungen für die Betriebsratsarbeit

Neben den Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht bieten wir weitere Seminare an, die die Arbeit des Betriebsrats sinnvoll ergänzen. Dazu zählen unter anderem Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum wirtschaftlichen Grundwissen für Betriebsräte sowie spezielle Seminare für Einzelbetriebsräte.

Auch Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Betriebsratssitzungen teilnehmen, können durch entsprechende Schulungen die notwendigen Grundlagen erwerben, um aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Zu den Spezial- und Vertiefungsseminaren

Enge Verzahnung des Betriebsverfassungsrecht mit dem Arbeitsrecht

Die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen bilden das Fundament der Betriebsratsarbeit. Ergänzend dazu empfehlen wir die arbeitsrechtliche Seminarreihe (AR 1–AR 4), da Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht in der Praxis eng miteinander verzahnt sind.

Zu den Grundlagenseminaren Arbeitsrecht

Expertenwissen aus der Praxis

Interviews, aktuelle Blogbeiträge, Urteile und Podcast-Folgen aus dem Bereich "Psychische Gesundheit, Mobbing, Arbeitsstress und Suchtprävention"

Unsere Expertinnen und Experten teilen ihre Erfahrungen aus der Praxis der Interessenvertretungen. In den Blogbeiträgen, Urteilen der Woche, Podcast-Folgen undInterviews erhalten Betriebsräte, Personalräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertiefende Einblicke, Hintergründe und konkrete Handlungsempfehlungen zum jeweiligen Thema.

Zwischen Konflikt und Lösung

Die Einigungsstelle - Ein Gespräch mit Richter Andre von Ossowski

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