Betriebsverfassungsrecht
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Wirksame Beschlussfassung
- Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
- Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
- Aufgaben von JAV, SBV, GBR und KBR
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
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Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)
Die Mitbestimmungsrechte für jedes Betriebsratsmitglied
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR: §§ 87 ff., 99 ff., 102 BetrVG
- Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
- Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
- Vertiefende Kenntnisse der Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in der Praxis
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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
- Wirkungen von Betriebsvereinbarungen bei Arbeitsvertrag und Tarifvertrag
- Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Funktionsweise der Arbeitsgerichte und Ablauf einer Verhandlung
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Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)
Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
- Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
- Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
- Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
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Fresh Up Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Wirksame Beschlussfassung auf der Betriebsratssitzung
- Auffrischung Mitbestimmungsrechte
- Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarung
- Rechtsfragen rund um die Einigungsstelle
- Aktuelle Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht
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Service für BR, SBV und JAV
Neuigkeiten aus und für Ihre Betriebsratsarbeit
Wir legen nicht nur bei unseren Betriebsratsseminaren Wert auf Qualität, sondern auch bei unserem Kundenservice. Ergänzend zu unseren Seminaren unterstützen wir Sie unter anderem bei der Seminaranmeldung, halten Anmeldeformulare und Musterschreiben für Sie bereit und informieren Sie über aktuelle Gerichtsentscheidungen.
Unsere Qualität
Wir, die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht, sind seit 1990 auf Betriebsratsschulungen spezialisiert. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Programm an BR-Schulungen, das Grundlagenseminare ebenso umfasst wie Vertiefungsseminare oder Schulungen zu besonderen Themen. Vor allem wenn Sie neu im Betriebsrat sind, kann es zunächst schwerfallen, die passende Schulung für den aktuellen individuellen Betriebsratsalltag aus unserem Schulungsprogramm herauszufiltern. Nachstehend geben wir Ihnen Tipps, welche Schulung für den Betriebsrat sich wann und aus welchem Grund für Sie eignet. Gerne beraten wir Sie dazu auch persönlich.
Schulungen für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsgesetz
Damit der Betriebsrat seine Aufgaben erfüllen kann, muss jedes Mitglied über die Mindestkenntnisse verfügen, die zur Ausübung seiner Aufgaben notwendig sind. Dazu gehören auf jeden Fall Kenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsverfassungsrechtliches Basiswissen bietet das Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“. In dieser Schulung für den Betriebsrat lernen Sie, worauf man bei einer Beschlussfassung achten muss und welche Folgen es hat, wenn die Beschlussfassung nicht wirksam ist. In der BR-Schulung erhalten Sie zusätzlich einen ersten Überblick über die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten und einen kurzen Ausblick in die Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. In der Schulung für den Betriebsrat „Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)“ werden die verschiedenen Beteiligungsrechte des Betriebsrats näher beleuchtet und Ihnen die einzelnen Mitbestimmungsbereiche nähergebracht. Was bei der Anhörung zur Kündigung passiert und wo man als Betriebsrat aufpassen sollte, wird Ihnen in dieser BR-Schulung ebenfalls vermittelt. Die Betriebsratsschulung „Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 (BR 3)“ ist die vertiefende Fortführung des Wissens aus den vorherigen Seminaren. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte umsetzen, was eine Einigungsstelle bewirken kann und unter welchen Voraussetzungen diese überhaupt eingesetzt werden kann und soll. Auch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird beleuchtet, sodass der grundsätzliche Unterschied zwischen Einigungsstelle und Arbeitsgericht nach dieser Betriebsratsschulung bekannt ist. Highlight dieses Seminars ist der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Für Profis ist die Schulung für den Betriebsrat „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)“ optimal.
Parallel können Sie sich bereits mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen beschäftigen. Mit der Schulung für den Betriebsrat „Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)“ beginnt unsere Schulungsreihe zum Thema Arbeitsrecht. Die BR-Schulung bietet Ihnen einen ersten Einstieg in die Thematiken, die Arbeitnehmer besonders betreffen. Hier erhalten Sie einen interessanten Überblick über die wichtigsten Gesetze, die Sie unmittelbar nach dem Seminar bereits anwenden können, sobald Fragen z. B. zum Thema Urlaub, Arbeitszeit oder Arbeitsunfähigkeit (also Krankheit) auftreten. Das Seminar „Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2)“ beschäftigt sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie der Betriebsrat hierbei richtig eingebunden wird und welche Folgen sozialrechtlicher Art für den Arbeitnehmer entstehen. Das Seminar „Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3)“ behandelt die Fragen rund um Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber. Was kann der Arbeitnehmer beanspruchen, wenn es ihm einmal in die Hand versprochen wurde und unter welchen engen Voraussetzungen kann sich der Arbeitgeber dem entziehen? Diese Schulung für den Betriebsrat gibt die entscheidenden Antworten. Im vierten Teil der Schulungsreihe, dem „Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4)", erhalten Sie Grundlagen über verschiedene Gesetze wie das BDSG, ArbSchG und das BEM.
Weiterhin gibt es auch die Schulung für den Betriebsrat „Wirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte“, in der Ihnen als Betriebsrat die Grundlage des Rechnungswesens wie auch die Bilanzanalyse und der Jahresabschluss nähergebracht wird. Eine weitere BR-Schulung richtet sich an die Betriebsräte von kleinen Betrieben. Wenn nur ein Betriebsratsmitglied vorhanden ist, auch als Betriebsobmann/-obfrau oder Einzelbetriebsrat bezeichnet, gibt es andere Problemfelder, die von Interesse sind, als bei großen Gremien, bei denen die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden kann. In dieser Schulung für den Betriebsrat „Die Arbeit als Einzelbetriebsrat“ haben wir das zusammengefasst, was für Sie wirklich wichtig ist. Ein weiteres Grundlagenseminar dreht sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für uns ist es wichtig, dass Sie in dieser Betriebsratsschulung lernen, wie Sie Ihre Kollegen vor physischen und psychischen Gefahren am Arbeitsplätz schützen, wie Sie als Betriebsrat tätig werden und welche Arbeitsschutzsysteme auch in Ihrem Betrieb installiert werden können. Auch für Ersatzmitglieder, die an mehr als 25 % der Betriebsratssitzungen teilnehmen, bieten wir entsprechende Schulungen an, um die Grundlagen auch bei den Interessenvertretern zu legen, die noch nicht endgültig nachgerückt sind, aber dafür häufig an den Entscheidungsprozessen partizipieren.
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