Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)

Hilfen beantragen und über Erfolge berichten

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
Zu den Terminen

RECHTLICHER TEIL

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen / Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen / Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb / Technische Arbeitshilfen beantragen / Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s

Leistungen an den Arbeitgeber

Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze / Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen / Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern / Gründung von Inklusionsbetrieben / Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderten Menschen

Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung

RHETORISCHER TEIL

Die Versammlung schwerbehinderter Menschen

Den richtigen Termin wählen / Was die Tagesordnung beinhalten muss / Passende und spannende Themenauswahl finden / Die Einladung von Gastreferenten

Überzeugendes Auftreten vor Publikum

Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen / Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen / Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung / Souveräner Umgang mit Störern

Videounterstützte Praxisübungen

632 SBV 3 Pb Seminar

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zuzüglich
Hotelkosten und MwSt.
Weitere Informationen

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Formular Mitteilung An GF SBV
Muster Mitteilung An GF SBV Stellvertreter

Termine

Datum

Ort

Kennung

September

  • 04.09. - 08.09.2023

    Hamburg

    3622/2023

    Mercure Hotel Hamburg City

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Im 4 Sterne Mercure Hotel Hamburg City findet Ihr Seminar in einem der 9 Konferenzräumen statt, die mit neuster Lichttechnik ausgestattet sind und somit für ein einzigartiges Erlebnis sorgen. Auch die frisch renovierten 187 Zimmer verfügen über modernste Ausstattung. In Ihrem Zimmer finden sich sowohl ein geräumiger Arbeitsplatz, als auch eine abgetrennte Sitzmöglichkeit in Zimmern mit gehobener Ausstattung. Ebenfalls bietet das Hotel gegen zusätzliche Gebühren Parkplätze in einer Tiefgarage an. Nach Ihrem Seminar können Sie den Abend in der Hotelbar mit Blick übers Wasser ausklingen lassen. Durch die zentrale Lage in Hafennähe, erreichen Sie die Hamburger Wahrzeichen wie die Elbbrücken oder die Elbphilharmonie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in kurzer Zeit.

    Hamburg Mercure City Aussen 490x368
    Hamburg Mercure City Zimmer 490x368
    Hamburg Mercure City Lounge 490x368

Oktober

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