Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)
Hilfen beantragen und über Erfolge berichten
Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.
RECHTLICHER TEIL
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen beantragen
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderten Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
RHETORISCHER TEIL
Die Versammlung schwerbehinderter Menschen
- Den richtigen Termin wählen
- Was die Tagesordnung beinhalten muss
- Passende und spannende Themenauswahl finden
- Die Einladung von Gastreferenten
Überzeugendes Auftreten vor Publikum
- Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen
- Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen
- Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung
- Souveräner Umgang mit Störern
Videounterstützte Praxisübungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.
RECHTLICHER TEIL
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen beantragen
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderten Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
RHETORISCHER TEIL
Die Versammlung schwerbehinderter Menschen
- Den richtigen Termin wählen
- Was die Tagesordnung beinhalten muss
- Passende und spannende Themenauswahl finden
- Die Einladung von Gastreferenten
Überzeugendes Auftreten vor Publikum
- Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen
- Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen
- Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung
- Souveräner Umgang mit Störern
Videounterstützte Praxisübungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Maritim Hotel Köln | |
Heumarkt 20, 50667 Köln | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 195,39 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 99,29 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 64,16 € |
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
Formulare
Druckversion