Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)

Hilfen beantragen und über Erfolge berichten

Kennung
3415/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Videounterstützte Praxisübungen

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.

RECHTLICHER TEIL

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen beantragen
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderten Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung

RHETORISCHER TEIL

Die Versammlung schwerbehinderter Menschen

  • Den richtigen Termin wählen
  • Was die Tagesordnung beinhalten muss
  • Passende und spannende Themenauswahl finden
  • Die Einladung von Gastreferenten

Überzeugendes Auftreten vor Publikum

  • Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen
  • Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen
  • Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung
  • Souveräner Umgang mit Störern

Videounterstützte Praxisübungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
632 SBV 3 Pb Seminar
Kennung
3415/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 19.08.2024
15:00
Ende
Fr. 23.08.2024
12:30
Videounterstützte Praxisübungen

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.

RECHTLICHER TEIL

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen beantragen
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderten Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung

RHETORISCHER TEIL

Die Versammlung schwerbehinderter Menschen

  • Den richtigen Termin wählen
  • Was die Tagesordnung beinhalten muss
  • Passende und spannende Themenauswahl finden
  • Die Einladung von Gastreferenten

Überzeugendes Auftreten vor Publikum

  • Tätigkeitsbericht in der Versammlung schwerbehinderter Menschen
  • Reden und Vorträge, Selbstsicherheit durch praktische Übungen
  • Einsatz visueller Hilfsmittel bei der Versammlung
  • Souveräner Umgang mit Störern

Videounterstützte Praxisübungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
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mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zzgl.
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Hotel

Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 195,39 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 99,29 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 64,16 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Betriebsratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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