Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren
Besonderheiten, die Wahlvorstände kennen müssen!
In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren statt. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Im Seminar „Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, das der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren benötigt.
Anwendbarkeit des Wahlverfahrens
- So läuft das vereinfachte Verfahren ab: in Betrieben bis zu 50 Arbeitnehmern oder nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Die Fristen einhalten als wichtige Aufgabe des Wahlvorstands
Aufstellung des Wahlvorstands
- Besonderheiten des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat: Die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands
- Die Einladung: Zeit und Ort richtig bestimmen
- Versammlungsleitung ordnungsgemäß ausüben
- Übergabe der Wählerliste an den Wahlvorstand
- Der Wahlvorstand in Betrieben mit Betriebsrat: Die Bestellung des Wahlvorstands
- Unterlassen der Bestellung – und nun?
Der Wahlvorstand
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Schutz der Betriebsratswahl – Sonderkündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder, Initiatoren und Kandidaten
- Kostentragung durch den Arbeitgeber
- Freistellung für die Wahlvorstandsarbeit
- Wer wählen und gewählt werden darf – Die Wählerliste ist das A und O jeder Betriebsratswahl!
- Größe des zukünftigen Betriebsrats bestimmen
- Erlass und Aushang des Wahlausschreibens
- Entgegennahme von Einsprüchen gegen die Wählerliste
- Der Wahlvorschlag: Bis wann ist er einzureichen?
- Heilung mangelhafter Wahlvorschläge oder Folgen unheilbarer Wahlvorschläge
Ablauf der Betriebsratswahl – der Tag der Wahl
- Die (zweite) Wahlversammlung richtig organisieren
- Zeit und Ort festlegen
- Stimmzettel vorbereiten
- Briefwahl richtig organisieren
- Auszählung der Stimmen – das Geschlecht in der Minderheit nicht vergessen!
- Ermittlung des Wahlergebnisses
- Die ordnungsgemäße Wahlniederschrift
- Benachrichtigung der Gewählten
- Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats
- Anfechtung und Nichtigkeit der Betriebsratswahl vermeiden
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Besonderheiten bei der Bestellung des Wahlvorstands in kleinen Betrieben
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Die Durchführung der Betriebsratswahl: besondere Fristen beachten, ordnungsgemäße Wahlvorschläge und die richtige Wählerliste
- Alles rund um den Tag der Wahl und die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
- Nach der Wahl: Die Bekanntmachung der Gewählten und die konstituierende Sitzung
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 20 Abs. 3 BetrVG |
Hotelkosten und MwSt. Zu den Terminen
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