Arbeitsrecht

Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied

Betriebsratsmitglieder sind häufig erster und manchmal einziger Ansprechpartner für Arbeitnehmer, wenn es um eine erste Einschätzung zu Fragen des Arbeitsverhältnisses geht. Daher ist es besonders wichtig, über die Schutzrechte der Arbeitnehmer sicher Bescheid zu wissen. Die Seminare zum Arbeitsrecht vermitteln genau diese Antworten, die ganz sicher in jedem Betrieb gefragt werden.
 
  • Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
    • Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
    • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
    • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
    • Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Grundlagen zum Aufhebungsvertrag
    • Unterschiede von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen
    • Informationen zum Kündigungsschutzverfahren
    • Anspruch auf Arbeitslosengeld
    • Die Grundsicherung im Überblick
  • Ansprüche im Arbeitsverhältnis: Entstehung, Rangfolge und Schutz

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
    • Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
    • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
    • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
    • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Zentrale Arbeitsschutzgesetze im Betriebsalltag

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Arbeitsrechtliche Konflikte erkennen und bewerten – Kündigung, Krankheit, Diskriminierung
    • Mitbestimmungsrechte gezielt in der Praxis einsetzen – Überstunden, Schichtpläne, IT-Nutzung
    • Rechtssicher Stellung nehmen – Anhörungen, Abmahnungen & BEM-Verfahren
    • Betriebsvereinbarungen wirksam gestalten – Arbeitszeit, Fehlverhalten, Prävention
    • Zentrale Schutzgesetze praxisnah anwenden – ArbZG, EFZG, KSchG, AGG & Co
  • Neu

    Konstruktive Lösungen arbeitsrechtlicher Konflikte

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Abläufe arbeitsgerichtlicher Verfahren verstehen und Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen
    • Rechte und Pflichten in Streitfällen sicher anwenden
    • Mitbestimmungsrechte wirksam durchsetzen, auch vor Gericht
    • Konflikte frühzeitig lösen und Verhandlungen erfolgreich führen
    • Praktische Nutzung von Mustern für Schriftsätze, Stellungnahmen und Anträge

aas-Teilnehmerstimmen

Das sagen unsere Teilnehmer zu unseren Grundlagenseminaren "Arbeitsrecht"

Arbeitsrecht Teil 1 In Leipzig

Arbeitsrecht Teil 1 – in Leipzig

"Es hat einfach alles gepasst, die Seminarleitung war mega, die Referenten haben die Themen locker und verständlich erklärt. Jeder konnte sich einbringen. Und die Teilnehmergruppe passte von Anfang an direkt zusammen."

Arbeitsrecht Teil 1 In Bremen

Arbeitsrecht Teil 1 – in Bremen

"Ein super Seminar. Die Dozenten Peter und Frank sind echt klasse und kompetent. Ich werde wieder kommen."

Arbeitsrecht Teil 1 In Berlin

Arbeitsrecht – Teil 1 in Berlin

"Die Referenten konnten die Themen sehr gut vermitteln und Fragen kompetent beantwortet. Die Seminarleitung war immer erreichbar und hat alles hervorragend organisiert. Das Rahmenprogramm war unterhaltend und abwechslungsreich. Ich kann die aas uneingeschränkt empfehlen."

Arbeitsrecht Teil 2 In Heidelberg 2

Arbeitsrecht – Teil 2 in Heidelberg 2

"Das komplette Konzept der ganzen Seminarwoche und das Rahmenprogramm waren ein voller Erfolg. Alles soll so bleiben! Gerne wieder!!!"

Arbeitsrecht Teil 2 In Heidelberg

Arbeitsrecht Teil 2 – in Heidelberg

"Großartiges Seminar! Der Seminarleiter war großartig und der Referent ein ausgezeichneter Dozent! Viel gelernt, viel gelacht. Wie könnte ich da weniger als 5 Sterne geben?!"

Arbeitsrecht Teil 1 In Dresden

Arbeitsrecht – Teil 1 in Dresden

"Die aas denkt wirklich an alles. Das Seminar war durch den dozieren Anwalt sehr praxisnah, hilfreich und interessant. Die aas hat sämtliche Informationen sowohl vor dem Seminar als auch währenddessen stets bekanntgegeben und man musste sich um nichts selbst kümmern. Vielen Dank für die gute Zeit! Klare Empfehlung!"

Arbeitsrecht Teil 2 In München

Arbeitsrecht – Teil 2 in München

"Ein super Seminar. Die Dozenten Peter und Frank sind echt klasse und kompetent. Ich werde wiederkommen."

Warum "Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)" bei der aas?

Arbeitsrecht ist das tägliche Handwerkszeug jedes Betriebsrats. Ob es um Einstellungen, Arbeitsverträge, Überstunden, Krankheit oder Kündigungen geht – ohne fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts kann man als Betriebsratsmitglied seine Aufgaben nicht rechtssicher erfüllen. Darum reicht ein oberflächlicher Überblick nicht aus. Bei der aas dauert das Grundlagenseminar AR 1 fünf Tage – von Montag bis Freitag. Nur so bleibt genügend Zeit, um alle zentralen Fragen rund um den Beginn, den Verlauf und das Ende eines Arbeitsverhältnisses wirklich zu verstehen und praxisnah anwenden zu können.

Mehr Zeit für praxisnahes Lernen

Fünf Tage geben Raum, um komplexe Themen Schritt für Schritt zu erarbeiten – von der Stellenausschreibung über den Arbeitsvertrag bis hin zu Fragen der Kündigung und Entgeltfortzahlung. Kürzere Schulungen können diese Tiefe nicht bieten. Bei der aas bleibt Zeit für Diskussionen, Fallbeispiele und den Austausch über konkrete Situationen aus dem Betriebsratsalltag. Denn rechtliche Sicherheit entsteht nur, wenn Wissen verstanden, vertieft und angewendet wird.

Alle wichtigen Themen – gleich im ersten Seminar

Im AR 1-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts, die für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit relevant sind:

  • Einstellungen und Vertragsgestaltung: Form, Inhalt und Wirksamkeit von Arbeitsverträgen
  • Beschäftigungsformen: Teilzeit, Befristung, Leiharbeit und Werkverträge
  • Vergütung und Arbeitszeit: Überstunden, Entgeltfortzahlung, Urlaub und Krankheit
  • Kündigung und Kündigungsschutz: Grundlagen der personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigung
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Nach dieser Woche verstehen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Betriebsratsarbeit bewegt – und können Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt und sicher anwenden.

Aas Seminare Ar1

Qualität statt Kompromiss

Ein Seminar ist nicht gleich ein Seminar. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht auf eine billigere, aber inhaltlich schwächere Veranstaltung verweisen. Das hat auch das LAG Mecklenburg Vorpommern (Beschluss vom 20.09.2016 – 5 TaBV 21/15) bestätigt: „Der Betriebsrat muss nicht die kostengünstigste Schulung wählen, wenn eine andere qualitativ hochwertiger ist.“

Die aas steht für erstklassige Referentinnen und Referenten, praxisorientierte Beispiele und verständlich vermittelte Rechtsthemen. So wird aus Paragrafenwissen echte Handlungskompetenz.

Unser Plus für Ihr Gremium – der Kollegenrabatt

Gemeinsam starten lohnt sich! Mit unserem Kollegenrabatt profitieren die Mitglieder eines Gremiums von vergünstigten Konditionen – auch dann, wenn sie das Seminar „AR 1“ nicht zeitgleich besuchen. Der Rabatt gilt für alle Teilnehmenden eines Gremiums, die im Laufe des Jahres 2026 eine AR 1-Schulung der aas absolvieren. So kann jedes Mitglied individuell starten – und Ihr gesamtes Gremium profitiert.

Fazit

Das AR 1-Seminar der aas ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren und souveränen Betriebsratsarbeit. Mit mehr Zeit, mehr Wissen und mehr Praxisnähe schaffen Sie die Grundlage, um Mitbestimmung wirksam, kompetent und verantwortungsvoll zu gestalten – von der Einstellung bis zur Kündigung.

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Unsere Seminar-Empfehlung

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Seminar

Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)

Grundlagen für neu gewählte Betriebsratsmitglieder

  • Wirksame Beschlussfassung
  • Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
  • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Seminar

Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1

Technische und rechtliche Grundlagen

  • Technische und rechtliche Grundlagen
  • Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Seminar

Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1

Grundlagen gesunder Arbeit für Betriebsräte, Personalräte und SBV

  • Grundlegende Systematik der Arbeitssicherheit
  • Organisatorische Grundsätze des Arbeitsschutzes
  • Wie sich Gesetze, Verordnungen und Regeln zu einem ganzheitlichen präventionsorientierten Regelungssystem fügen

 

 

 

 

Warum ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht sinnvoll ist

Wieso ist ein Seminar Arbeitsrecht erforderlich, nachdem man bereits ein betriebsverfassungsrechtliches Grundlagenseminar (z. B. unser BR 1) besucht hat? Diese Frage wird unseren Referenten häufig gestellt und soll an dieser Stelle beantwortet werden.

 In einer arbeitsrechtlichen Weiterbildung für den Betriebsrat lernen Sie Grundsätzliches und Wichtiges zu den Gesetzen, über deren Einhaltung Sie als Betriebsrat zu wachen haben. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Ihnen vor, dass Sie als Betriebsrat auf die Schutzgesetze zugunsten der Arbeitnehmer achten müssen.

Beispiele für Ihre Aufgaben als Betriebsrat:

  • Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit

  • Sicherstellung von Gesundheit und Arbeitssicherheit

  • Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz

  • Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Alle arbeitsrechtlichen Bereiche sind gesetzlich geregelt. Als Betriebsrat müssen Sie wissen, welche Gesetze es gibt und was sie regeln. In einem Seminar zum Arbeitsrecht erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Tätigkeit als Betriebsratsmitglied kompetent auszuüben. Unsere Seminarreihe umfasst vier Schulungen: AR 1–AR 4.

Seminar zum Arbeitsrecht für Einsteiger (AR 1)

Jedes Seminar zum Arbeitsrecht dauert eine Woche. Je nach Stufe des Seminars lernen Sie die Grundlagen bis hin zu Spezialwissen. Durch viele Übungen und Praxisbeispiele können Sie das erworbene Wissen direkt in Ihrem Betrieb anwenden, um Ihre Kollegen zu schützen.

Im ersten Seminar „Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)“ lernen Sie:

  • die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts

  • befristete Arbeitsverhältnisse

  • Grundlagen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter

Unsere Referenten erklären außerdem:

  • welche Gründe vorliegen müssen, damit bestimmte Entscheidungen zulässig sind

  • was eine betriebliche Übung ist

  • was es bedeutet, tariflich gebunden zu sein

Ein erster Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze sowie Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub und Erkrankungen wird ebenfalls vermittelt. Abgerundet wird das Seminar durch einen Überblick über die Kündigung und deren Voraussetzungen.

Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1): Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen

Seminare für Fortgeschrittene und Profis (AR 2–AR 4)

Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2): Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 2“ liegt der Schwerpunkt auf Kündigungen. Themenschwerpunkte sind u. a.:

  • Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung

  • Kündigung wegen Krankheit, Diebstahl oder Zuspätkommens

  • Überblick über Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge

  • sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2): Alles rund um die Kündigung

Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3): Ansprüche der Arbeitnehmer

In „Arbeitsrecht – Teil 3“ erfahren Sie, wo Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn und Zulagen gegenüber dem Arbeitgeber haben. Besprochen wird:

  • Lohnansprüche aus Arbeitsvertrag und Tarifvertrag

  • Auswirkungen von betrieblicher Übung oder Betriebsvereinbarung

  • Konflikte zwischen Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Gesetz

  • Rechte der Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen

Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3): Ansprüche im Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4): Datenschutz, Arbeitsschutz und BEM

Die letzte Schulung der Reihe vermittelt Grundlagen zu:

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Sozialgesetzbuch IX

  • Krankheitsschutzgesetz und BEM

Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4): Zentrale Arbeitsschutzgesetze im Betriebsratsalltag

aas-TIPP: Abwechselnd BR- und Arbeitsrecht-Seminare besuchen

Wir empfehlen, Grundlagenseminare betriebsverfassungsrechtlich und arbeitsrechtlich abwechselnd zu besuchen:
z. B. BR 1 → AR 1 → BR 2 → AR 2 usw.

So erkennen Sie die Verzahnung des gesamten Arbeitsrechts mit den Rechten und Pflichten als Betriebsrat. Natürlich können Sie auch zunächst alle BR-Seminare (BR 1–BR 4) absolvieren und danach die Arbeitsrechtsreihe (AR 1–AR 4).

Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie in Ihrem Betrieb Sicherheit fördern, die Interessen der Kollegen vertreten und gesetzeskonformes Handeln des Arbeitgebers sicherstellen.

Weiterführende arbeitsrechtliche Spezialseminare

Wenn Sie nach der Seminarreihe zum Arbeitsrecht ein Themengebiet besonders vertiefen möchten, bieten unsere Spezialseminare die Möglichkeit, als Experte im Betrieb aufzutreten und Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen zu werden.

Zu unseren Spezial- und Vertiefungsseminaren

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