Arbeitsrecht

Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied

Betriebsratsmitglieder sind häufig erster und manchmal einziger Ansprechpartner für Arbeitnehmer, wenn es um eine erste Einschätzung zu Fragen des Arbeitsverhältnisses geht. Daher ist es besonders wichtig, über die Schutzrechte der Arbeitnehmer sicher Bescheid zu wissen. Die Seminare zum Arbeitsrecht vermitteln genau diese Antworten, die ganz sicher in jedem Betrieb gefragt werden.
 
  • Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der BR wissen

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
    • Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
    • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
    • Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Grundlagen zum Aufhebungsvertrag
    • Unterschiede von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen
    • Informationen zum Kündigungsschutzverfahren
    • Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Die Ansprüche im Arbeitsverhältnis

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
    • Durchsetzung von Ansprüchen
    • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
    • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
  • Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze

    Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Basics zu flexiblen Arbeitszeiten
    • Grundlagen zum betrieblichen Datenschutz
    • Aufgaben des Betriebsrats beim Datenschutz
    • Übersicht über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
    • Allgemeines zum Kündigungsschutzverfahren
  • Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:

    • Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis
    • Aktuelles zu Urlaub und Arbeitszeit
    • Arbeitsentgelt kompakt wiederholt
    • Kündigungsrecht im Überblick zur Wiederholung

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Wieso ist ein Seminar Arbeitsrecht erforderlich, nachdem man schon ein betriebsverfassungsrechtliches Grundlagenseminar (z. B. unser BR 1) besucht hat?

Diese Frage wird unseren Referenten häufig gestellt und soll an dieser Stelle beantwortet werden. In einer arbeitsrechtlichen Weiterbildung für den Betriebsrat lernen Sie Grundsätzliches und Wichtiges zu den Gesetzen, über deren Einhaltung Sie als Betriebsrat zu wachen haben. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Ihnen vor, dass Sie als Betriebsrat auf die Schutzgesetze zugunsten der Arbeitnehmer achten müssen. So ist es beispielsweise Ihre Aufgabe als Betriebsrat, darüber zu wachen, dass die Arbeitszeit eingehalten wird, dass Gesundheit und Arbeitssicherheit weder durch den Arbeitgeber noch durch die Arbeitnehmer vernachlässigt werden und dass im Betrieb niemand diskriminiert wird. Auch, dass Eltern im Betrieb Ihre Arbeit und die Verpflichtungen zu Hause vereinbaren können und vieles mehr. Alle arbeitsrechtlichen Bereiche sind gesetzlich geregelt – und als Betriebsrat müssen Sie wissen, welche Gesetze es dafür gibt und was die entsprechenden Gesetze regeln und aussagen. In einem Seminar zum Arbeitsrecht erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsratsmitglied notwendig sind. Wir bieten Ihnen eine komplette Seminarreihe, die aus vier Schulungen (AR 1 – AR 4) besteht.

Seminar zum Arbeitsrecht für Einsteiger

Jedes Seminar zum Arbeitsrecht dauert eine Woche. Dort erlernen Sie, je nach Stufe des Betriebsratsseminars, die Grundlagen bis hin zu Spezialwissen. Durch viele Übungen und Praxisbeispiele können Sie das angeeignete Wissen anschließend in Ihrem Betrieb für den Schutz Ihrer Kollegen einsetzen. Im ersten Seminar zum Arbeitsrecht „Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)“ lernen Sie die wichtigsten Begriffe aus dem Arbeitsrecht, erfahren etwas über befristete Arbeitsverhältnisse und die Grundlagen bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Unsere kompetenten Referenten erläutern Ihnen, welche Gründe vorliegen müssen, was eine betriebliche Übung ist und was es bedeutet, tariflich gebunden zu sein. Ferner geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze und Fragen rund um Arbeitszeit, Urlaub und was bei Erkrankungen des Arbeitnehmers passiert, werden geklärt. Mit diesem Wissen ausgestattet können Sie bereits erkennen, ob in Ihrem Betrieb die groben Vorgaben der Gesetze auch wirklich eingehalten werden. Abgerundet wird unser Seminar zum Arbeitsrecht (AR 1) mit einem kleinen Überblick über die Kündigung und deren Voraussetzungen.

Seminare zum Arbeitsrecht für Fortgeschrittene und Profis

Das Thema „Kündigung“ bildet den Schwerpunkt in unserem Seminar „Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2)“. In unserem Themenplan zu dieser Schulung finden sich folgende Schwerpunkte: Was sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung, darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen einer Krankheit kündigen oder wegen eines Diebstahls oder wegen Zuspätkommens? Ein Überblick über das Kündigungsschutzverfahren und den Aufhebungsvertrag leitet in dieser Weiterbildung für den Betriebsrat über zu den sozialrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das nächste Seminar zum Arbeitsrecht ist die Schulung „Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3)“, in dem Sie erfahren, wo Sie Anspruchsgrundlagen auf Zahlung von Lohn und Zulagen gegenüber Ihrem Arbeitgeber finden. Bekanntermaßen folgt aus dem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag der Lohnanspruch, aber wie ist das eigentlich mit einer betrieblichen Übung oder gar mit einer Betriebsvereinbarung? Und was passiert, wenn im Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist als im Arbeitsvertrag oder im Gesetz? Und die wichtigste Frage, die wir Ihnen im Laufe der entsprechenden Seminarwoche beantworten möchten: Kann sich der Arbeitgeber einfach so von seiner Pflicht zur Zahlung lösen? Ein Überblick über die Folgen der Ansprüche der Arbeitnehmer im Falle der Umstrukturierung eines Unternehmens rundet die Schulung ab.

Abgeschlossen wird die Seminarreihe durch die Schulung „Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4)“, in der Sie die Grundlagen zum Bundesdatenschutzgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch IX sowie dem Krankheitsschutzgesetz und dem BEM aus rechtlicher Sicht erfahren. Highlight dieses Seminars ist der Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht.

Tipp: Schulungen zum Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz abwechseln

Wir empfehlen unseren Teilnehmern, dass sie abwechselnd ein betriebsverfassungsrechtliches und ein arbeitsrechtliches Grundlagenseminar besuchen, also zunächst BR 1, dann AR 1, dann BR 2 und AR 2 und so weiter. So erkennen Sie die Verzahnung des gesamten Arbeitsrechts mit den Rechten und Pflichten als Betriebsrat. Natürlich können Sie sich zunächst in den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen (BR 1 – BR 4) schulen lassen und erst anschließend unsere Seminarreihe zum Arbeitsrecht (AR 1 – AR 4) besuchen. Für uns ist es jedoch wichtig, dass Sie nicht nur Ihre Rechte als Betriebsrat kennen, sondern auch die Rechte der Kollegen, deren Interessen Sie tagtäglich in Ihrem Betrieb vertreten. Je mehr Sie wissen, desto mehr können Sie in Ihrem Betrieb anstoßen, für Sicherheit im Betrieb und für zufriedene Mitarbeiter und gesetzlich einwandfreies Handeln Ihres Arbeitgebers sorgen.

Wenn wir Sie nach dem Besuch unserer Seminarreihe zum Arbeitsrecht überzeugt haben, dass es ein Gebiet gibt, auf dem Sie sich stärker engagieren wollen, dann schauen Sie sich doch in unseren arbeitsrechtlichen Spezialseminaren um. Diese Schulungen vermitteln Ihnen tiefere Kenntnisse, wodurch Sie sich als Experte im Betrieb zum jeweiligen Thema spezialisieren und zum Ansprechpartner entwickeln können.

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