Arbeitsrecht
Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied
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Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)
Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
- Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
- Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
- Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Grundlagen zum Aufhebungsvertrag
- Unterschiede von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungsgründen
- Informationen zum Kündigungsschutzverfahren
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Die Grundsicherung im Überblick
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Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3)
Ansprüche im Arbeitsverhältnis: Entstehung, Rangfolge und Schutz
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
- Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
- Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
- Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
- Durchsetzung von Ansprüchen
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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Arbeitsrechtliche Konflikte erkennen und bewerten – Kündigung, Krankheit, Diskriminierung
- Mitbestimmungsrechte gezielt in der Praxis einsetzen – Überstunden, Schichtpläne, IT-Nutzung
- Rechtssicher Stellung nehmen – Anhörungen, Abmahnungen & BEM-Verfahren
- Betriebsvereinbarungen wirksam gestalten – Arbeitszeit, Fehlverhalten, Prävention
- Zentrale Schutzgesetze praxisnah anwenden – ArbZG, EFZG, KSchG, AGG & Co
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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars:
- Abläufe arbeitsgerichtlicher Verfahren verstehen und Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen
- Rechte und Pflichten in Streitfällen sicher anwenden
- Mitbestimmungsrechte wirksam durchsetzen, auch vor Gericht
- Konflikte frühzeitig lösen und Verhandlungen erfolgreich führen
- Praktische Nutzung von Mustern für Schriftsätze, Stellungnahmen und Anträge
aas-Teilnehmerstimmen
Das sagen unsere Teilnehmer zu unseren Grundlagenseminaren "Arbeitsrecht"
Warum "Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)" bei der aas?
Arbeitsrecht ist das tägliche Handwerkszeug jedes Betriebsrats. Ob es um Einstellungen, Arbeitsverträge, Überstunden, Krankheit oder Kündigungen geht – ohne fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts kann man als Betriebsratsmitglied seine Aufgaben nicht rechtssicher erfüllen. Darum reicht ein oberflächlicher Überblick nicht aus. Bei der aas dauert das Grundlagenseminar AR 1 fünf Tage – von Montag bis Freitag. Nur so bleibt genügend Zeit, um alle zentralen Fragen rund um den Beginn, den Verlauf und das Ende eines Arbeitsverhältnisses wirklich zu verstehen und praxisnah anwenden zu können.
Mehr Zeit für praxisnahes Lernen
Fünf Tage geben Raum, um komplexe Themen Schritt für Schritt zu erarbeiten – von der Stellenausschreibung über den Arbeitsvertrag bis hin zu Fragen der Kündigung und Entgeltfortzahlung. Kürzere Schulungen können diese Tiefe nicht bieten. Bei der aas bleibt Zeit für Diskussionen, Fallbeispiele und den Austausch über konkrete Situationen aus dem Betriebsratsalltag. Denn rechtliche Sicherheit entsteht nur, wenn Wissen verstanden, vertieft und angewendet wird.
Alle wichtigen Themen – gleich im ersten Seminar
Im AR 1-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts, die für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit relevant sind:
- Einstellungen und Vertragsgestaltung: Form, Inhalt und Wirksamkeit von Arbeitsverträgen
- Beschäftigungsformen: Teilzeit, Befristung, Leiharbeit und Werkverträge
- Vergütung und Arbeitszeit: Überstunden, Entgeltfortzahlung, Urlaub und Krankheit
- Kündigung und Kündigungsschutz: Grundlagen der personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Nach dieser Woche verstehen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich Betriebsratsarbeit bewegt – und können Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt und sicher anwenden.
Qualität statt Kompromiss
Ein Seminar ist nicht gleich ein Seminar. Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht auf eine billigere, aber inhaltlich schwächere Veranstaltung verweisen. Das hat auch das LAG Mecklenburg Vorpommern (Beschluss vom 20.09.2016 – 5 TaBV 21/15) bestätigt: „Der Betriebsrat muss nicht die kostengünstigste Schulung wählen, wenn eine andere qualitativ hochwertiger ist.“
Die aas steht für erstklassige Referentinnen und Referenten, praxisorientierte Beispiele und verständlich vermittelte Rechtsthemen. So wird aus Paragrafenwissen echte Handlungskompetenz.
Unser Plus für Ihr Gremium – der Kollegenrabatt
Gemeinsam starten lohnt sich! Mit unserem Kollegenrabatt profitieren die Mitglieder eines Gremiums von vergünstigten Konditionen – auch dann, wenn sie das Seminar „AR 1“ nicht zeitgleich besuchen. Der Rabatt gilt für alle Teilnehmenden eines Gremiums, die im Laufe des Jahres 2026 eine AR 1-Schulung der aas absolvieren. So kann jedes Mitglied individuell starten – und Ihr gesamtes Gremium profitiert.
Das AR 1-Seminar der aas ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren und souveränen Betriebsratsarbeit. Mit mehr Zeit, mehr Wissen und mehr Praxisnähe schaffen Sie die Grundlage, um Mitbestimmung wirksam, kompetent und verantwortungsvoll zu gestalten – von der Einstellung bis zur Kündigung.
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Unsere Seminar-Empfehlung
Jetzt das passende Schulung finden und Platz sichern!
Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)
Grundlagen für neu gewählte Betriebsratsmitglieder
- Wirksame Beschlussfassung
- Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
- Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1
Technische und rechtliche Grundlagen
- Technische und rechtliche Grundlagen
- Von den Informationsrechten bis zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Rechte bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1
Grundlagen gesunder Arbeit für Betriebsräte, Personalräte und SBV
- Grundlegende Systematik der Arbeitssicherheit
- Organisatorische Grundsätze des Arbeitsschutzes
- Wie sich Gesetze, Verordnungen und Regeln zu einem ganzheitlichen präventionsorientierten Regelungssystem fügen
Service für BR, SBV und JAV
Neuigkeiten aus und für Ihre Betriebsratsarbeit
Wir legen nicht nur bei unseren Betriebsratsseminaren Wert auf Qualität, sondern auch bei unserem Kundenservice. Ergänzend zu unseren Seminaren unterstützen wir Sie unter anderem bei der Seminaranmeldung, halten Anmeldeformulare und Musterschreiben für Sie bereit und informieren Sie über aktuelle Gerichtsentscheidungen.
Warum ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht sinnvoll ist
Wieso ist ein Seminar Arbeitsrecht erforderlich, nachdem man bereits ein betriebsverfassungsrechtliches Grundlagenseminar (z. B. unser BR 1) besucht hat? Diese Frage wird unseren Referenten häufig gestellt und soll an dieser Stelle beantwortet werden.
In einer arbeitsrechtlichen Weiterbildung für den Betriebsrat lernen Sie Grundsätzliches und Wichtiges zu den Gesetzen, über deren Einhaltung Sie als Betriebsrat zu wachen haben. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Ihnen vor, dass Sie als Betriebsrat auf die Schutzgesetze zugunsten der Arbeitnehmer achten müssen.
Beispiele für Ihre Aufgaben als Betriebsrat:
Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit
Sicherstellung von Gesundheit und Arbeitssicherheit
Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Alle arbeitsrechtlichen Bereiche sind gesetzlich geregelt. Als Betriebsrat müssen Sie wissen, welche Gesetze es gibt und was sie regeln. In einem Seminar zum Arbeitsrecht erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Tätigkeit als Betriebsratsmitglied kompetent auszuüben. Unsere Seminarreihe umfasst vier Schulungen: AR 1–AR 4.
Seminar zum Arbeitsrecht für Einsteiger (AR 1)
Jedes Seminar zum Arbeitsrecht dauert eine Woche. Je nach Stufe des Seminars lernen Sie die Grundlagen bis hin zu Spezialwissen. Durch viele Übungen und Praxisbeispiele können Sie das erworbene Wissen direkt in Ihrem Betrieb anwenden, um Ihre Kollegen zu schützen.
Im ersten Seminar „Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)“ lernen Sie:
die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts
befristete Arbeitsverhältnisse
Grundlagen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
Unsere Referenten erklären außerdem:
welche Gründe vorliegen müssen, damit bestimmte Entscheidungen zulässig sind
was eine betriebliche Übung ist
was es bedeutet, tariflich gebunden zu sein
Ein erster Überblick über die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze sowie Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub und Erkrankungen wird ebenfalls vermittelt. Abgerundet wird das Seminar durch einen Überblick über die Kündigung und deren Voraussetzungen.
Seminare für Fortgeschrittene und Profis (AR 2–AR 4)
Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2): Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 2“ liegt der Schwerpunkt auf Kündigungen. Themenschwerpunkte sind u. a.:
Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung
Kündigung wegen Krankheit, Diebstahl oder Zuspätkommens
Überblick über Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge
sozialrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2): Alles rund um die Kündigung
Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3): Ansprüche der Arbeitnehmer
In „Arbeitsrecht – Teil 3“ erfahren Sie, wo Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn und Zulagen gegenüber dem Arbeitgeber haben. Besprochen wird:
Lohnansprüche aus Arbeitsvertrag und Tarifvertrag
Auswirkungen von betrieblicher Übung oder Betriebsvereinbarung
Konflikte zwischen Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Gesetz
Rechte der Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen
Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3): Ansprüche im Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4): Datenschutz, Arbeitsschutz und BEM
Die letzte Schulung der Reihe vermittelt Grundlagen zu:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Sozialgesetzbuch IX
Krankheitsschutzgesetz und BEM
Zum Seminar Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4): Zentrale Arbeitsschutzgesetze im Betriebsratsalltag
Wir empfehlen, Grundlagenseminare betriebsverfassungsrechtlich und arbeitsrechtlich abwechselnd zu besuchen:
z. B. BR 1 → AR 1 → BR 2 → AR 2 usw.
So erkennen Sie die Verzahnung des gesamten Arbeitsrechts mit den Rechten und Pflichten als Betriebsrat. Natürlich können Sie auch zunächst alle BR-Seminare (BR 1–BR 4) absolvieren und danach die Arbeitsrechtsreihe (AR 1–AR 4).
Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie in Ihrem Betrieb Sicherheit fördern, die Interessen der Kollegen vertreten und gesetzeskonformes Handeln des Arbeitgebers sicherstellen.
Weiterführende arbeitsrechtliche Spezialseminare
Wenn Sie nach der Seminarreihe zum Arbeitsrecht ein Themengebiet besonders vertiefen möchten, bieten unsere Spezialseminare die Möglichkeit, als Experte im Betrieb aufzutreten und Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen zu werden.
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