Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2 (JAV 2)

Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV

Zu den zentralen Aufgaben der JAV gehört es, die Einhaltung der für Azubis und jugendliche Beschäftigte geltenden Gesetze und Vorschriften zu überwachen. Dafür benötigt die JAV spezielles arbeitsrechtliches Know-how, insbesondere hinsichtlich solcher Regelungen, die jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Zudem müssen Besonderheiten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bekannt sein, etwa wann und wem gegenüber die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen ist, wie viele Krankentage erlaubt sind und ob Azubis zur Abschlussprüfung antreten können, wenn sie vermehrt in Betrieb und Berufsschule fehlen. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2“ erhalten die Teilnehmer das arbeitsrechtliche Know-how, das für die Wahrnehmung der Aufgaben der JAV erforderlich ist.

Schnittstelle: JAV und Arbeitsrecht

  • Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber die Gesetze und Betriebsvereinbarungen ein?
  • Maßnahmen beantragen: Was ist möglich?
  • Informationsbeschaffung durch die JAV

Das Berufsbildungsgesetz als rechtliche Grundlage der Ausbildung

  • Wer ist Auszubildender im Rechtssinne?
  • Der Berufsausbildungsvertrag: Inhalt, Form, Dauer, Probezeit und Kündigung
  • Aktuelle Mindestausbildungsvergütung
  • Außerordentliche Kündigung während der Ausbildung?
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Erstellen der Ausbildungsnachweise als Pflicht
  • Arbeitspflicht im Rahmen der Ausbildung
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber während der Ausbildung
  • Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Schutzbestimmungen für Jugendliche
  • Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden und zum Urlaub
  • Arbeit und Berufsschule, Arbeitszeit und Freizeit
  • Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das JArbSchG

Weitere arbeitsrechtliche Gesetze für die JAV-Arbeit

  • Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Formen der Benachteiligung
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Der Urlaubsanspruch
  • Übertragung des Urlaubsanspruchs
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Rechte und Pflichten im Krankheitsfall /

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

  • Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • In welchem Verhältnis stehen diese Ansprüche zueinander?

Der Anspruch der JAV-Mitglieder auf Übernahme, § 78a BetrVG

  • Welche Voraussetzungen müssen für diesen Anspruch erfüllt sein?
  • Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
  • Wie Du Deinen Anspruch formulierst
  • Wie kann der Arbeitgeber reagieren?

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis
  • Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz als Rechtsquellen
  • Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung für JAV-Mitglieder
611 JAV 2 Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
mit Kollegenrabatt ab 1290,- €
1. Teilnehmer 1390,- €
2. Teilnehmer 1340,- €
Weitere Teilnehmer 1290,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen
Bitte beachten

Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.

Zu empfehlen für

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Juli

  • 01.07. - 05.07.2024

    Köln

    2725/2024

    Maritim Hotel Köln

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Maritim Hotel liegt direkt am Rhein, nur wenige Schritte von der reizvollen Altstadt entfernt. Im Schatten des Doms befinden sich zahlreiche Kulturdenkmäler wie das berühmte römische Dionysos-Mosaik oder der Gürzenich. Das Hotel verfügt über den größten Tagungsbereich in Köln. Nach Seminarende lohnt ein Besuch des Wellnessbereichs mit Pool, Sauna und Fitnessraum, ggf. fallen Mehrkosten an. Zum Ausklang des Abends kann man sich mit anderen Seminarteilnehmern in der Hotelbar austauschen oder die spannende Stadt zu Fuß entdecken.

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