Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2 (JAV 2)

Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV

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Zu den zentralen Aufgaben der JAV gehört es, die Einhaltung der für Azubis und jugendliche Beschäftigte geltenden Gesetze und Vorschriften zu überwachen. Dafür benötigt die JAV spezielles arbeitsrechtliches Know-how, insbesondere hinsichtlich solcher Regelungen, die jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Zudem müssen Besonderheiten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bekannt sein, etwa wann und wem gegenüber die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen ist, wie viele Krankentage erlaubt sind und ob Azubis zur Abschlussprüfung antreten können, wenn sie vermehrt in Betrieb und Berufsschule fehlen. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2“ erhalten die Teilnehmer das arbeitsrechtliche Know-how, das für die Wahrnehmung der Aufgaben der JAV erforderlich ist.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis
  • Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz als Rechtsquellen
  • Die wichtigsten Gesetze für Ausbildung und Arbeitsverhältnis
  • Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung für JAV-Mitglieder

Themenplan

Schnittstelle: JAV und Arbeitsrecht

  • Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber die Gesetze ein?
  • Maßnahmen beantragen: Was ist möglich?
  • Informationsbeschaffung durch die JAV
  • Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: In welchem Verhältnis stehen diese Ansprüche zueinander?

Das Berufsbildungsgesetz als rechtliche Grundlage der Ausbildung

  • Wer ist Auszubildender im Rechtssinne?
  • Berufsausbildungsvertrag: Inhalt, Form, Dauer, Vergütung, Probezeit und Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung während der Ausbildung?
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Erstellen der Ausbildungsnachweise als Pflicht
  • Arbeitspflicht im Rahmen der Ausbildung
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber während der Ausbildung
  • Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Schutzbestimmungen für Jugendliche
  • Regelungen zur Arbeitszeit, zu Überstunden und zum Urlaub
  • Arbeit und Berufsschule, Arbeitszeit und Freizeit
  • Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das JArbSchG

Weitere arbeitsrechtliche Gesetze für die JAV-Arbeit

  • Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Der Urlaubsanspruch: Entstehung und Übertragung
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz: Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Der Anspruch der JAV-Mitglieder auf Übernahme, § 78a BetrVG

  • Welche Voraussetzungen müssen für diesen Anspruch erfüllt sein?
  • Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
  • Wie Du Deinen Anspruch formulierst
  • Wie kann der Arbeitgeber reagieren?
611 JAV 2 Pb

Nächster Termin

13.07. - 17.07.2026
Hamburg
Zu den Terminen

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG

mit Kollegenrabatt ab 1349,- €
1. Teilnehmer
1449,- €
2. Teilnehmer
1399,- €
Weitere Teilnehmer
1349,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Bitte beachten

Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.


Zu empfehlen für

  • Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

Juli

  • 13.07. - 17.07.2026

    Hamburg

    2927/2026

    IntercityHotel Hamburg Dammtor-Messe

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das IntercityHotel Hamburg Dammtor-Messe liegt zentral zwischen Karolinenviertel und Innenstadt. Es verfügt über 275 Zimmer, 3 davon sind rollstuhlgerecht. Klimaanlage, Safe, Sky-TV und schallisolierte Fenster gehören zur Ausstattung. Das Hotel verfügt über ein Restaurant und eine Bistro Lounge mit Bar. Ein Highlight ist der moderne und klimatisierte Tagungsbereich in der 13. Etage. Von dort aus können Sie in den Seminarpausen einen herrlichen Panoramablick über die Stadt genießen. Wie bei allen IntercityHotels üblich, erhalten Sie als Übernachtungsgast das FreeCityTicket. Es berechtigt zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg. Vis à vis vom Hotel liegt die große innerstädtische Parkanlage „Planten un Blomen“, die unbedingt einen Besuch wert ist.

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