Ihr Weg zum Seminar als JAV

So melden Sie sich erfolgreich zur JAV-Schulung an

Die Schulungsteilnahme von Mitgliedern der JAV.

Sobald Sie eine Entscheidung über die Seminarteilnahme getroffen haben, senden Sie uns bitte die Seminaranmeldung unterschrieben zurück. Bitte nehmen Sie vorab unbedingt eine Klärung über die Seminarteilnahme mit dem Arbeitgeber vor.

Schritt 1: Unverbindliche Reservierung

Nehmen Sie zunächst eine unverbindliche Reservierung für eine JAV-Schulung Ihrer Wahl vor und beantragen Sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme.

Sie gehen durch eine Reservierung keinerlei Verpflichtung ein und sichern sich rechtzeitig einen Platz, um Zeit für die nächsten Schritte zu haben.

Formular: Unverbindliche Reservierung

Nachdem Sie bei der aas unverbindlich Ihren Platz für Ihr Seminar reserviert haben, beantragen Sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über Ihre Schulungsteilnahme.

Muster: Antrag zur Tagesordnung der Betriebsratssitzung – JAV

Schritt 2: Beschluss über Schulungsteilnahme

Beschlussfassung des Betriebsrats über die Schulungsteilnahme

Die Teilnahme eines Mitglieds der JAV an einer Schulungsveranstaltung bedarf eines wirksamen Beschlusses. Den Beschluss über die Teilnahme von Mitgliedern der JAV an Schulungen gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG fasst der Betriebsrat und nicht die JAV (LAG Niedersachsen 31.01.2019 - 10 TaBVGa 6/19).

Die gesamte JAV hat jedoch ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme.

Muster: Ladung zur Betriebsratssitzung – JAV

Muster: Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme von JAV-Mitgliedern

Schritt 3: Informieren des Arbeitgebers

Anschließend informiert der Betriebsrat den Arbeitgeber über die Schulungsteilnahme

Nachdem der Betriebsrat den Beschluss über die Schulungsteilnahme gefasst hat, muss er den Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Seminarteilnahme unterrichten, § 37 Abs. 6 Satz 4 BetrVG. Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht ist es, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme und damit seine Kostentragungspflicht selbst zu prüfen.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren,

  • welches JAV-Mitglied an der Schulungsmaßnahme teilnimmt,
  • Thema der Schulung inklusive Themen- und Kostenplan,
  • Ort und Zeit.
  • Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer bezahlten Freistellung vorliegen oder ob die betrieblichen Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt wurden. Eine Frist für die Unterrichtung des Arbeitgebers enthält das Gesetz nicht.

aas-Praxistipp

Die Unterrichtung des Arbeitgebers muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, auf Einwände des Arbeitgebers zu reagieren.

Zudem muss unbedingt auch der Ausbilder über die Abwesenheit informiert werden. Der Anspruch auf Freistellung besteht zudem nur gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Die Berufsschulpflicht bleibt davon unberührt. Deshalb sollten unbedingt auch die zuständigen Berufsschullehrer über die voraussichtliche Abwesenheit in Kenntnis gesetzt werden. Im eigenen Interesse sollte auch darauf geachtet werden, dass die Veranstaltung nicht während einer Phase des Blockunterrichts stattfindet oder dann, wenn Auszubildende unbedingt am Ausbildungsort sein müssen.

Muster: Mitteilung an den Arbeitgeber zur Schulungsteilnahme – JAV

Schritt 4: Verbindliche Seminaranmeldung

Haben Sie bzw. der Betriebsrat die Schulungsteilnahme mit dem Arbeitgeber abgeklärt, können Sie die verbindliche Seminaranmeldung bei der aas vornehmen.

Formular: Seminaranmeldung

 

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Schulungsteilnahme ablehnt?

Sollte der Arbeitgeber die Teilnahme an Ihrem JAV-Seminar für nicht erforderlich halten oder nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist antworten, sollten Sie handeln!

Der Arbeitgeber kann zahlreiche Einwände gegen eine Schulungsteilnahme haben. Ob die Einwände begründet sind und wie Sie darauf reagieren können, kann an dieser Stelle nicht behandelt werden – dazu sind zu viele unterschiedliche Fallgestaltungen denkbar.

Bitte rufen Sie unbedingt unsere Kundenbetreuung unter der 0209 165 85-65 an oder melden Sie sich per E-Mail, wenn Ihr Arbeitgeber nicht innerhalb der von Ihnen in der Mitteilung an die Geschäftsleitung gesetzten Frist reagiert oder überhaupt ablehnt. Unser Serviceteam kann Sie bei allen auftauchenden Fragen wirksam unterstützen.

Achtung!

Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten oder auch eine gerichtliche Klärung dauern oft einige Zeit. Sollten Sie im Streitfall die Schulungsteilnahme gerichtlich durchsetzen wollen, sollten Sie mindestens drei Monate Zeit einplanen.

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder