Wissenswertes für die JAV
Kompakt für Sie zusammengestellt
Die Hauptaufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist es, die Interessen aller jugendlichen Arbeitnehmer und aller Auszubildenden im Betrieb zu vertreten. Im Abstand von zwei Jahren findet eine JAV-Wahl statt, bei der die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wird.
Nehmen Sie bei weiteren Fragen zu den Aufgaben oder der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner unter der 0209 165 85 - 0 zur Verfügung. Oder melden Sie sich alternativ direkt für eines unserer JAV-Seminare an. Im Downloadbereich finden Sie unser Anmeldeformular im praktischen PDF-Format. Wir freuen uns auf Sie!
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Wahl der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt (2020, 2022, 2024 usw.). Die erstmalige Wahl einer JAV ist allerdings nicht an einen regelmäßigen Turnus gebunden und kann jederzeit durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann auch außerhalb des üblichen Zeitraums eine Wahl durchgeführt werden, so zum Beispiel, wenn sich die Anzahl der JAV-Mitglieder trotz Nachrückens aller verfügbaren Ersatzmitglieder so sehr verringert hat, dass die JAV nicht mehr die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Mitgliedern hat. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Auszubildende. Jugendliche Arbeitnehmer von 16 bis 18 Jahren und Auszubildende ab 16 Jahren haben ein doppeltes aktives Wahlrecht: Sie dürfen sowohl bei der JAV-Wahl als auch bei der Betriebsratswahl wählen. Arbeitnehmer von 18 bis 25 Jahren oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte ab 18 Jahre, haben ein doppeltes passives Wahlrecht: Sie dürfen sowohl bei der JAV-Wahl als auch bei der Betriebsratswahl kandidieren. (Für eine Kandidatur zum Betriebsrat ist zusätzlich Voraussetzung, dass Kandidaten am Wahltag bereits sechs Monate dem Betrieb angehören, sofern der Betrieb bereits so lange besteht. Ansonsten kommt es auf die Dauer der Beschäftigung nicht an). Ein Doppelmandat in der JAV und im Betriebsrat ist jedoch ausgeschlossen.
JAV-Seminare bereiten auf Aufgaben und Herausforderungen vor
Nach der JAV-Wahl warten besondere Aufgaben und neue Herausforderungen auf die gewählten Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die aas spezielle JAV-Seminare an. Neben einer zweiteiligen Seminarreihe zur allgemeinen Arbeit der JAV, wird auch ein spezielles Seminar für die JAV-Wahl angeboten, in dem Wahlvorstandsmitglieder alles erlernen, um die JAV-Wahl ordnungsgemäß vorbereiten und durchführen zu können. In den übrigen JAV-Schulungen erlernen die Teilnehmer alles, was sie für die Amtszeit wissen müssen. Sie erfahren mehr über ihre eigenen Rechte und Pflichten als JAV-Mitglied, die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und lernen die wichtigsten Gesetze für Jugendliche und Auszubildende kennen, damit sie ihre Arbeit erfolgreich, sach- und fachgerecht erfüllen und ihre jungen Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten können. Wie alle aas-Seminare finden auch die Schulungen für die JAV in Kleingruppen statt, sodass Raum für individuelle Fragestellungen bleibt und ein intensives Lernen möglich ist. Die Referenten gehen gerne auf persönliche Fragen ein und veranschaulichen die Inhalte anhand von Praxisbeispielen und Übungen.
Schulungsanspruch der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Mitglieder der JAV haben nach § 65 Abs. 1 BetrVG einen Schulungsanspruch, wenn in den Seminaren Kenntnisse vermittelt werden, die für die tägliche JAV-Arbeit erforderlich sind. Zu den erforderlichen Kenntnissen zählen neben den Kenntnissen über die Rechte und Pflichten auch Kenntnisse über die Aufgaben der JAV aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Allerdings kann die JAV nach den gesetzlichen Regelungen keine eigenen und wirksamen Beschlüsse für die Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber fassen und ist auf die Unterstützung des Betriebsrats angewiesen. Voraussetzung für die Schulungsteilnahme der JAV ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats auf Initiative der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung gefasst werden muss. Anschließend muss der Betriebsrat die gewünschte Schulung beim Arbeitgeber durchsetzen.
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