Auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat einen Anspruch auf Schulungen, wenn sie Kenntnisse vermitteln, die für die tägliche JAV-Arbeit erforderlich sind. Dieser Anspruch ist im Gesetz geregelt.

Habe ich einen Schulungsanspruch?

Damit Du alles lernst, was Du für eine gelungene und erfolgreiche Amtszeit wissen musst, haben wir für dich ganz spezielle Seminare zusammengestellt. Dort lernst du alles Praktische über deine Rechte und Pflichten und die wichtigen Gesetze für die Jugendlichen und Auszubildenden in deinem Betrieb, damit du wirklich auch etwas bewirken kannst. Und dafür hat der Gesetzgeber dir einen Schulungsanspruch gegeben, § 65 Abs. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber trägt die Kosten.

Welche Seminare darf ich eigentlich besuchen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, die notwendig sind, damit die JAV die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Dazu gehören Kenntnisse eurer Rechte, Pflichten und Aufgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Schulungen, die diese Kenntnisse vermitteln, sind deshalb erforderlich.

Wie komme ich eigentlich zum Seminar?

Die JAV kann nach den gesetzlichen Bestimmungen keine eigenen Beschlüsse fassen, die unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber Wirkung entfalten. Deswegen geht das nur über den Betriebsrat. Die JAV kann aber beschließen, dass eine Schulung für genau zu benennende Mitglieder auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung gesetzt wird. Danach muss der Betriebsrat für die JAV tätig werden und die gewünschte Schulung, wenn sie erforderlich ist, beim Arbeitgeber durchsetzen. Voraussetzung für die Schulungsteilnahme der JAV ist also ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats auf Initiative der JAV, der in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung gefasst werden muss.

Zu dieser Sitzung hat der Betriebsrat die JAV mit allen Mitgliedern zu laden, in der Sitzung haben alle JAV-Mitglieder Stimmrecht über die Frage der Schulung. Nach der Beschlussfassung muss der Betriebsrat, und nicht etwa die JAV, den Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Seminarteilnahme unterrichten. Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht ist es, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme und damit seine Kostentragungspflicht prüfen zu können.

Der Arbeitgebers soll am besten so früh wie möglich informiert werden, damit dieser einerseits planen kann, andererseits Betriebsrat und JAV noch auf eine mögliche Ablehnung reagieren können. Unabhängig von diesem Zeitrahmen für die Unterrichtung des Arbeitgebers sollten du und der Betriebsrat bedenken, dass unsere Vorbereitung eines Seminars Zeit in Anspruch nimmt: Wir bitten dich daher, dich möglichst früh zu unseren Seminaren anzumelden.

Bekomme ich denn auch Geld, wenn ich zur Schulung fahre?

Wenn die Voraussetzungen für eine Schulungsteilnahme erfüllt sind, ist das JAV-Mitglied für die Dauer des Seminars unter Fortzahlung seiner vollen Vergütung von der Arbeit freizustellen.

Muss ich die Reisekosten und die Hotelkosten selbst tragen?

Der Arbeitgeber trägt nicht nur die Kosten der Schulung, sondern auch die Reisekosten und die Hotelkosten. Die Höhe dieser Kosten hängt davon ab, ob das eigene Auto, ein Firmenwagen, die Bahn oder auch ein Flugzeug genutzt wird. Welches Verkehrsmittel genutzt wird, entscheidet sich in der Regel nach Kostenhöhe, Lage des Seminarortes und eigenen Reisemöglichkeiten. Für die Anreise zu einem Seminar in einer Großstadt können die Bahn oder das Flugzeug das günstigste Verkehrsmittel sein, während sich für einen Seminarort in ländlicher Umgebung am besten der PKW anbietet. Wird in eurer betrieblichen Reisekostenregelung z. B. grundsätzlich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgeschrieben oder die ausschließliche Nutzung der Bahn 2. Klasse, gilt dies selbstverständlich auch für dich.

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