Symposium “Wirtschaftsausschuss”
HYPERION Hotel Dresden am Schloss
Vorträge
Eröffnungsvortrag
Abschlussvortrag
Unsere Referenten
Workshops 2025
Workshop 1: Probleme im Wirtschaftsausschuss vermeiden und beheben
Abstimmung mit den Betriebsräten, Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten +++ Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation; Sinn und Unsinn der Konzernumlage +++ Praxisbeispiele: Wie kann der Wirtschaftsausschuss gegen Beschneidung von Arbeitnehmerrechten vorgehen +++ Wenn keine Einigung erzielt werden kann: Zuständigkeit von Einigungsstelle und Arbeitsgericht +++ Weitere Durchsetzungsmöglichkeiten: Bußgeldverfahren nach § 121 BetrVG, Straftaten nach § 119 BetrVG, Beschlussverfahren auf Unterlassung von Behinderungen nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Workshop 2: Die Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Änderungsprozessen
Verhältnis von Personalplanung, Weiterbildung und Betriebsänderung +++ Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“ +++ Verhältnis der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG +++ Gegenstand, Zeitpunkt und Durchführung der Beratung +++ Verhältnis der Beratung nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG +++ „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG? +++ Fehler der Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG
Workshop 3: Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Wirtschaftsausschuss
Datenschutzrechtliche Pflichten des Wirtschaftsausschusses +++ Leitlinien für ein wirksames Datenschutzkonzept +++ Tipps und rechtlicher Rahmen für online-Sitzungen +++ Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungserklärung/Non Disclosure Agreement +++ Geheimhaltungspflicht – was ist bei der Zusammenarbeit mit GBR und weiteren Gremien zu beachten? +++ Sonderfälle: Unternehmensübernahme und Hinweisgeberschutz +++ Sanktionen bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Workshop 4: Der richtige Zeitpunkt und Ablauf der Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss
Was ist das richtige Zeitfenster? Rechtzeitig oder zu spät? +++ Was ist verspätet? – drohende Sanktionen +++ Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“ +++ Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen +++ Effiziente Gestaltung der Beratung und des Sitzungsablaufs +++ Einberufungspflicht und Tagesordnung +++ Umfang der Unterrichtungspflicht und erforderliche Unterlagen +++ Planungssitzungen im deutschen (Teil-)Konzern
Workshop 5: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und EU-Lieferkettengesetz – Unternehmensverantwortung im Wirtschaftsausschuss
Die Lieferkette als wesentlicher Teil der Corporate Social Responsibility +++ Umfang der unternehmerischen Sorgfaltspflichten, Dokumentations- und Berichtspflicht +++ Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im Rahmen der Sorgfaltspflichtenregelungen +++ Reichweite der unternehmerischen Unterrichtungspflicht und Bedeutung des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses +++ Übertragung auf Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern +++ Folgen fehlerhafter/unvollständiger Unterrichtung
Kenntnisse nach Abschluss des Symposiums
- Richtige Beteiligung des Wirtschaftsausschusses durchsetzen
- Datenschutz und Geschäftsgeheimnis in der Praxis des Wirtschaftsausschusses
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Zeitpunkt und Ablauf der Beratung im Wirtschaftsausschuss
- Kosten richtig einordnen; Maßnahmen bei Änderungsprozessen
- Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Lieferkettensorgfaltspflichten
mit Kollegenrabatt | ab 1599,- € | |
1. Teilnehmer
|
1699,- €
|
|
2. Teilnehmer
|
1649,- €
|
|
Weitere Teilnehmer
|
1599,- €
|
|
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
HYPERION Hotel Dresden am Schloss | ||
Schlossstraße 16, 01067 Dresden
|
||
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
|
246,50 €
|
|
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
123,10 €
|
|
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
99,78 €
|
|
|
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
|
|
PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Wirtschaftsausschussmitglieder
Formulare & Musterschreiben