FAQ für die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Alles, was Ihr wissen müsst

Inhaltsverzeichnis

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Praktische Tipps zum Einstieg in die JAV

Mit diesen Tipps bist du gut auf den Einstieg in die JAV vorbereitet.

  1. Suche Kontakt zu erfahrenen JAV-Mitgliedern: Es kann hilfreich sein, den Kontakt zu erfahrenen JAV-Mitgliedern zu suchen, um von deren Erfahrungen und Tipps zu profitieren. Frage beispielsweise, welche Themen sie in der Vergangenheit bearbeitet haben und welche Herausforderungen sie dabei gemeistert haben.
  2. Vernetze dich mit anderen JAV-Mitgliedern: Wenn du neu in der JAV bist, ist es wichtig, dich mit anderen JAV-Mitgliedern auch außerhalb des Betriebs zu vernetzen und Kontakte zu knüpfen. Nutze dafür die Möglichkeiten von JAV-Seminaren oder Austauschplattformen, um dich mit anderen Mitgliedern auszutauschen und voneinander zu lernen.
  3. Arbeite eng mit dem Betriebsrat zusammen: Die JAV ist unweigerlich mit dem Betriebsrat verknüpft und sollte daher eng mit ihm zusammenarbeiten. Nutze die Möglichkeiten, um dich mit dem Betriebsrat abzustimmen und gemeinsam an Themen zu arbeiten.
  4. Setze klare Ziele: Wenn du in die JAV eintrittst, solltest du klare Ziele und Vorstellungen davon haben, was du erreichen möchtest. Überlege dir, welche Themen dir besonders wichtig sind und wo du im Betrieb Verbesserungsbedarf siehst.
  5. Sei engagiert und konsequent: In der JAV geht es darum, die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb zu vertreten und, dass die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden gehört werden.
  6. Nutze die Möglichkeiten zur Schulung und Weiterbildung: Für die JAV bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Schulung und Weiterbildung, beispielsweise in Form von Seminaren oder Workshops. Nutze diese Angebote, um dich in bestimmten Themenbereichen weiterzubilden und deine Kompetenzen zu erweitern.

Aktuelle Themen

Digitale Kommunikation in der JAV. E-Mail, WhatsApp und Online-Sitzung

In der heutigen digitalen Welt ist die Online-Kommunikation in der JAV oft unvermeidlich. Es gibt jedoch einige Dinge, die bei der Verwendung von E-Mail, WhatsApp und digitalen JAV-Sitzungen beachtet werden sollten:

  • E-Mail: Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die E-Mails verschlüsselt sind und dass auf E-Mails mit vertraulichen Informationen kein externer Zugriff möglich ist. Es gilt außerdem der Grundsatz der Datensparsamkeit, also möglichst keine Mehrfachspeicherung. Außerdem regelmäßige Löschung von Daten, die nicht mehr benötigt werden.
  • WhatsApp: WhatsApp ist ein schneller und effektiver Weg, um mit anderen JAV-Mitgliedern zu kommunizieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass WhatsApp eine unsichere Plattform ist, da die Daten auf den Servern von WhatsApp gespeichert werden. Vertrauliche und datenschutzrelevante Informationen dürfen über WhatsApp nicht ausgetauscht werden. Digitale Sitzungen dürfen über WhatsApp nicht durchgeführt werden.
  • Digitale Sitzungen: Online-Sitzungen sind eine großartige Möglichkeit, um sich mit anderen JAV-Mitgliedern auszutauschen, wenn ein persönliches Treffen nicht möglich ist. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs von Präsenzsitzungen (§ 65 i. V. m. § 30 BetrVG). Präsenzsitzungen sind also gesetzlich gesehen vorzugswürdig. Es ist zudem wichtig, sicherzustellen, dass die Online-Sitzungen sicher und datenschutzkonform sind. Dazu gehört, dass nur autorisierte Personen an der Sitzung teilnehmen, dass die Verbindung verschlüsselt ist.

Es ist wichtig bei der Online-Kommunikation der JAV immer auf Datenschutz und Datensicherheit zu achten. JAV-Mitglieder sollten sich bewusst sein, welche Plattformen sie verwenden und welche Art von Informationen sie teilen. Es ist wichtig, dass die JAV eine Richtlinie für die Online-Kommunikation hat, die von allen Mitgliedern befolgt werden sollte.

Was kann die JAV zur Diversität im Betrieb beisteuern?

Die JAV kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Diversität und Inklusion im Betrieb leisten:

  1. Sensibilisierung für Diversität: Die JAV kann zusammen mit dem Betriebsrat Schulungen und Workshops umsetzen, um die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb für die Bedeutung von Diversität und Inklusion zu sensibilisieren.
  2. Vertretung von Minderheiten: Die JAV kann sicherstellen, dass auch Minderheiten im Betrieb angemessen vertreten sind, und deren Interessen über den Betriebsrat bei der Geschäftsführung eingebracht und durchgesetzt werden.
  3. Schaffung von Gleichstellung: Die JAV kann sich für die Schaffung von Gleichstellung und Chancengleichheit im Betrieb einsetzen, z.B. durch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
  4. Beteiligung an Diversitätsinitiativen: Die JAV kann sich an betrieblichen Diversitätsinitiativen beteiligen, um sicherzustellen, dass der Betrieb eine offene und inklusive Arbeitsumgebung bietet.
  5. Förderung von Vielfalt: Die JAV kann die Schaffung von Vielfalt im Betrieb fördern, z.B. durch die Unterstützung von Projekten, die eine Vielzahl von Perspektiven und Hintergründen einbeziehen.

Indem die JAV sich für Diversität und Inklusion im Betrieb einsetzt, kann sie dazu beitragen, eine positive und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeiter gleiche Chancen haben, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen.

Allgemeine Themen

Wann wird die JAV gewählt?

Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) wird alle zwei Jahre in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November neu gewählt, § 64 Abs. 1 BetrVG. Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit eine Wahl außerhalb dieses Zeitraums stattfinden zu lassen. Das ist in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 2-6 BetrVG möglich. Die Vorschrift gilt für den Betriebsrat, wird aber für die JAV entsprechend angewendet. Beispielsweise kann danach die Wahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums stattfinden, wenn die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde oder die JAV zurückgetreten ist.

Wie lange ist eine Amtszeit?

Die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) beträgt in der Regel zwei Jahre. Dies ist in § 64 Absatz 2 Satz 1 BetrVG festgelegt. Es kann jedoch vorkommen, dass die Amtszeit aus bestimmten Gründen verkürzt oder verlängert wird, z.B. wenn eine Neuwahl erforderlich ist.

Wie groß ist eine JAV?

Die Größe einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden im Unternehmen ab. Nach § 60 Absatz 1 BetrVG ist für die Wahl der JAV eine Mindestanzahl von 5 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden erforderlich.

Je nach Anzahl der wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden kann die JAV aus einer unterschiedlichen Anzahl von Mitgliedern bestehen (§ 62 Absatz 1 BetrVG). Die kleinste JAV besteht aus mindestens einem Mitglied. Die Anzahl der Mitglieder muss immer ungerade sein.

Für wen ist die JAV zuständig?

  • Jugendliche: Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Berufsausbildende: Sie bilden in der Regel die größte Gruppe, die von der JAV vertreten wird.
  • Dual Studierende: Studierende, die eine duale Ausbildung absolvieren und damit sowohl eine praktische Ausbildung als auch ein Studium absolvieren
  • Praktikanten
  • Volontäre, Umschüler und Teilnehmer an berufsvorbereitenden betriebsinternen Ausbildungsmaßnahmen, sofern sie im Betrieb beschäftigt sind.

Wer kann in die JAV?

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 61 Abs. 1 BetrVG).

Was sind die Unterschiede zwischen Auszubildenden und dual Studierenden?

Die wichtigsten Unterschiede liegen in den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Aufgaben der JAV:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Dual Studierende unterliegen im Betrieb den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und des Hochschulgesetzes, während Auszubildende ausschließlich dem BBiG unterliegen. Das bedeutet, dass die JAV auch die hochschulrechtlichen Bestimmungen beachten und berücksichtigen muss.
  • Aufgaben der JAV: Dual Studierende haben im Vergleich zu Auszubildenden einen anderen Status im Betrieb und sind in der Regel älter und selbstständiger. Die JAV sollte daher bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch auf diese Unterschiede Rücksicht nehmen und beispielsweise differenziertere Informationsangebote für dual Studierende anbieten.

Darüber hinaus können auch die konkreten Aufgaben und Themenfelder, die von der JAV bearbeitet werden, unterschiedlich sein. So haben dual Studierende in der Regel andere Anliegen und Bedürfnisse als Auszubildende und können beispielsweise spezifische Fragen zu Prüfungsordnungen oder Studienverlaufsplänen haben.

Es ist daher wichtig, dass die JAV auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anliegen von dual Studierenden und Auszubildenden eingeht und entsprechende Angebote und Maßnahmen entwickelt.

Was ist die Aufgabe der JAV?

Zu den regelmäßigen Aufgaben der JAV gehören unter anderem:

  1. Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden: Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat, dem Arbeitgeber und anderen Stellen.
  2. Unterstützung der Jugendlichen und Auszubildenden in Fragen der Ausbildung und des Arbeitsverhältnisses.
  3. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und hat in bestimmten Fällen ein Stimmrecht auf Sitzungen des Betriebsrats.
  4. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen: Die JAV achtet darauf, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Jugendlichen und Auszubildenden eingehalten werden.
  5. Die JAV kann in Abstimmung mit Betriebsrat und Arbeitgeber Veranstaltungen für die Jugendlichen und Auszubildenden, wie beispielsweise Ausflüge oder Feiern organisieren.
  6. Die JAV kann eigene Initiativen ergreifen und Projekte ins Leben rufen, die den Interessen der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmerinnen dienen (z.B. Veranstaltungen zur Berufsorientierung, zur Gesundheitsförderung oder zur Integration von Auszubildenden).

Diese Aufgaben sind jedoch nicht abschließend und können je nach Betrieb und Bedarf variieren.

Welche Positionen gibt es in der JAV?

Die JAV wählt gem. §§ 65 Abs. 1, 26 Abs. 1 BetrVG aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden nur im Falle dessen Verhinderung. Beide sind in Bezug auf Ihr Stimmrecht reguläre JAV-Mitglieder, ohne abweichende Stimmgewichtung. Die Stimme des Vorsitzenden hat nicht etwa mehr Gewicht als die der anderen Mitglieder.

Neben den ordentlichen Mitgliedern gibt es in der Regel noch Ersatzmitglieder. Ein Ersatzmitglied rückt nur in die JAV nach, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Das Ersatzmitglied wird dann nur für die Zeit des Nachrückens selbst ordentliches Mitglied. Ist der Verhinderungsfall beendet oder liegt kein Verhinderungsfall vor, sind Ersatzmitglieder keine ordentlichen JAV-Mitglieder.

Kann ich mich in der JAV auf ein Thema spezialisieren?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass sich JAV-Mitglieder auf ein bestimmtes Thema oder ein Arbeitsgebiet spezialisieren.

Je nachdem, wie die JAV im Unternehmen organisiert ist und welche Aufgaben sie hat, kann es sinnvoll sein, Arbeitsbereiche zu definieren und für jedes Mitglied eine Zuständigkeit zu bestimmen.
Allerdings sind alle JAV-Mitglieder für alle Aufgaben der JAV verantwortlich, handeln auch über ihre Spezialisierung hinaus im Interesse der Jugendlichen und Auszubildenden und nehmen alle ihre gesetzlichen Aufgaben wahr.

Was kann die JAV bewegen?

Die JAV kann im Unternehmen eine ganze Menge bewegen, wenn sie ihre Arbeit engagiert und konsequent ausführt. Hier sind einige Punkte, die die JAV verändern kann:

  1. Verbesserung der Ausbildungsbedingungen: Die JAV kann sich dafür einsetzen, dass die Ausbildungsbedingungen im Betrieb verbessert werden. Dazu können die Einführung neuer Ausbildungsinhalte oder die Etablierung von Feedbackrunden gehören.
  2. Beantragung von Maßnahmen: Die JAV hat gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel kann sie Maßnahmen in Fragen der Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen.
  3. Förderung der Gleichstellung: Die JAV kann sich dafür einsetzen, dass die Gleichstellung im Betrieb gefördert wird.
  4. Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Die JAV kann sich dafür einsetzen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb verbessert wird.
  5. Durchsetzung von Tarifverträgen: Die JAV kann sich dafür einsetzen, dass die im Tarifvertrag vereinbarten Bedingungen und Regelungen (wie z.B. Gehalt oder Urlaubstage) auch tatsächlich umgesetzt werden.

Wichtig ist zu bedenken, dass die JAV ihre Arbeit nicht allein leisten kann, sondern auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat angewiesen ist. Eine konstruktive und offene Kommunikation ist hierbei wichtig, um die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gemeinsam zu vertreten.

Darf ich als JAV-Mitglied benachteiligt werden?

Nein. Die Tätigkeit in der JAV ist ein Ehrenamt. Als JAV-Mitglied darfst du für die Wahrnehmung und Ausübung deines Amtes keine besondere Vergütung erhalten, auch nicht in mittelbarer oder verdeckter Form, z. B. durch eine Prämie. Du darfst daher aus deiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen aber auch keinen Nachteil erleiden. Deshalb musst du durch die Amtsführung keine Minderung oder sonstige Kürzung deines Arbeitsentgelts oder der Ausbildungsvergütung hinnehmen. JAV-Mitglieder werden für die Ausübung ihrer JAV-Aufgaben so bezahlt, als hätten sie gearbeitet und haben einen besonderen Schutz nach § 78a BetrVG.

Deine Vorteile in der JAV

Als Mitglied der JAV hast du zahlreiche Vorteile:

  1. Vertretung: Als Mitglied der JAV hast du die Möglichkeit, die Interessen und Belange der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer im Betrieb zu vertreten. Du kannst dich für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Ausbildungsmöglichkeiten und weitere Themen einsetzen.
  2. Mitbestimmung: Die JAV hat in vielen Angelegenheiten ein Stimm- oder Initiativrecht und kann somit bei Entscheidungen im Betrieb mitwirken. Dadurch kannst du direkt an der Gestaltung deines Arbeitsumfeldes mitwirken und Einfluss nehmen.
  3. Schulung: Als Mitglied der JAV hast du Anspruch auf Schulungen, um deine Kenntnisse im Bereich Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Personalmanagement und gegebenenfalls Öffentlichkeitsarbeit/Rhetorik zu erweitern. Diese Schulungen können dir auch in deiner späteren Karriere helfen.
  4. Erfahrung: Die Arbeit in der JAV bietet dir die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Teamarbeit, im Projektmanagement und in der Interessenvertretung zu sammeln. Diese Erfahrungen können dir auch später im Berufsleben von Nutzen sein.
  5. Netzwerk: Durch die Arbeit in der JAV hast du die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Auszubildenden und jungen Arbeitnehmern im Betrieb zu knüpfen. Dieses Netzwerk kann dir helfen, später im Berufsleben Kontakte zu pflegen und dich beruflich weiterzuentwickeln.

Stehen JAV-Mitglieder unter besonderem Schutz?

Ja, Mitglieder der JAV stehen im Betrieb unter besonderem Schutz. Dieser Schutz wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und soll sicherstellen, dass die JAV-Mitglieder ihre Aufgaben frei und unabhängig ausführen können, ohne Nachteile oder Diskriminierung durch den Arbeitgeber befürchten zu müssen.

  • Kündigungsschutz: Konkret bedeutet das, dass die Mitglieder der JAV während ihrer Amtszeit einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Das bedeutet, dass sie nur aus wichtigem Grund und mit zusätzlicher Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden dürfen. Die Kündigung darf außerdem nicht wegen der JAV-Tätigkeit ausgesprochen werden.
  • Behinderung der Arbeit: Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit der JAV zu behindern oder zu erschweren. Dies kann beispielsweise durch die Verweigerung von Informationen oder die Einschränkung von Zugang zu Räumlichkeiten oder Geräten erfolgen.
  • Freistellung: Zudem haben Mitglieder der JAV das Recht, sich während ihrer Arbeitszeit von ihrer Tätigkeit freistellen zu lassen, um erforderliche JAV-Aufgaben wahrnehmen zu können (§ 65 Abs. 1 i. v. m. § 37 BetrVG).

Haben auch unsere Ersatzmitglieder Kündigungsschutz?

Rücken Ersatzmitglieder vorübergehend in die JAV nach, so genießen sie während dieser Zeit den oben beschriebenen vollen Kündigungsschutz. Anschließend genießen die Ersatzmitglieder den sog. nachwirkenden Kündigungsschutz, dessen Bestand jedoch davon abhängt, ob das Ersatzmitglied während des Nachrückens tatsächlich JAV-Arbeit geleistet hat.

Muss ich die JAV-Arbeit am Wochenende machen?

Du bist als JAV-Mitglied grundsätzlich Arbeitnehmer oder Auszubildende/r wie alle anderen auch. Du hast die gleiche Pflicht deine Arbeit zu leisten. Neben der beruflichen Tätigkeit hast du aufgrund deines JAV-Amtes jedoch zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Dafür muss dich der Arbeitgeber freistellen, ohne dein Geld zu kürzen.

Darf ich auch eine JAV-Sitzung anberaumen?

Die JAV hat zunächst einmal das Recht, während der Arbeitszeit eigene JAV-Sitzungen abzuhalten. Dazu muss sie sich zunächst mit dem Betriebsrat verständigen. Auch kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied teilnehmen. Den Arbeitgeber musst du dafür nicht um Erlaubnis bitten, du musst ihn aber vorab über die Sitzungstermine informieren.

  • Unser Tipp: An Berufsschultagen sollte keine JAV-Sitzung stattfinden, damit alle JAV-Mitglieder auch an den Sitzungen teilnehmen können.

In eurer Sitzung könnt ihr eigene Beschlüsse fassen, die aber gegenüber der Geschäftsleitung keine direkte Wirkung entfalten, denn die Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber ist Sache des Betriebsrats. Aber ihr könnt beschließen, die entsprechende Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung setzen zu lassen, danach muss der Betriebsrat für die JAV tätig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Teilnahme an JAV-Sitzungen auch mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, sofern ihr die Voraussetzungen dazu in einer Geschäftsordnung entsprechend regelt.

Muss der Betriebsrat uns informieren?

Damit die JAV ihre Rechte wahrnehmen kann, muss der Betriebsrat euch über alle betrieblichen Vorgänge, die für euch und eure Aufgaben von Bedeutung sind, informieren. Das Unterrichtungsrecht umfasst alle wesentlichen Informationen, die ihr dazu benötigt. Dabei kann es sogar vorkommen, dass der Betriebsrat beim Arbeitgeber Auskünfte für euch einholen muss – diese muss er dann an euch weiterleiten. Um seiner Unterrichtungspflicht euch gegenüber zu erfüllen, übergibt euch der Betriebsrat Unterlagen und Dokumente, damit ihr euch selbst einen Überblick über die aktuelle Sachlage, betriebliche Angelegenheiten oder auch zukünftig anfallende Aufgaben machen könnt. Vorzulegen sind beispielsweise Tarifverträge, Ausbildungspläne, Unterlagen zur Personalplanung oder Informationen über ärztliche Untersuchungen. An viele solche Informationen kommt man als Auszubildender sonst gar nicht heran!

Können wir an Betriebsratssitzungen teilnehmen?

Ihr dürft einen Vertreter zu allen Sitzungen des Betriebsrats entsenden. Ihr werdet deswegen zu jeder Betriebsratssitzung geladen, neben der Ladung müsst ihr auch die Tagesordnung der Betriebsratssitzung erhalten. Die Betriebsratssitzungen finden wie die JAV-Sitzungen während der Arbeitszeit statt. Das Teilnahmerecht der JAV gilt auch für die Sitzungen des Betriebsausschusses und weiterer vom Betriebsrat gebildeter Ausschüsse. In den Sitzungen des Betriebsrates oder der Ausschüsse darf der geladene JAV-Vertreter sich zu Wort melden oder Fragen stellen.

Das Teilnahmerecht der JAV an Betriebsratssitzungen geht aber noch weiter. Wenn in einer Betriebsratssitzung Angelegenheiten behandelt werden, die vor allem die jugendlichen und zu ihrer Ausbildung beschäftigten Arbeitnehmer betreffen, hat eure ganze JAV das Teilnahmerecht.

Haben wir Stimmrecht bei Beschlüssen der Betriebsratssitzung?

Werden darüber hinaus in einer Betriebsratssitzung Angelegenheiten behandelt, die Jugendliche und Auszubildende überwiegend betreffen, haben alle Mitglieder der JAV sogar ein Stimmrecht. Überwiegend heißt, dass der vom Betriebsrat zu fassende Beschluss zahlenmäßig mehr Jugendliche und Auszubildende als andere Arbeitnehmer betrifft. Die JAV-Mitglieder könnten den Betriebsrat theoretisch überstimmen. Das Stimmrecht besteht beispielsweise bei einer Kündigung eines Auszubildenden oder der Teilnahme von Mitgliedern der JAV an Schulungsveranstaltungen.

Haben wir Einfluss auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung?

Vor jeder Betriebsratssitzung kann die JAV beim Betriebsrat beantragen, Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung zu setzen, diese Angelegenheiten werden dann in der Betriebsratssitzung besprochen. Das wäre z. B. die geplante Schulung für ein JAV-Mitglied. Achtet dabei auf genügend Vorlaufzeit.

Dürfen wir auch eine JAV-Sprechstunde einrichten?

Die JAV kann eigene Sprechstunden für Auszubildende und jüngere Arbeitnehmer abhalten. Voraussetzung dafür ist, dass im Betrieb in der Regel mehr als 50 Jugendliche und Auszubildende beschäftigt sind. Möchte die JAV eine eigene Sprechstunde abhalten, muss sie zunächst in der Sitzung einen Mehrheitsbeschluss fassen und danach mit Betriebsrat und Arbeitgeber den Ort und die Zeit der Sprechstunde vereinbaren. Die Festlegung von Ort und Zeit der Sprechstunde ist gesetzliche Pflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber, der Arbeitgeber darf die Sprechstunde aber nicht verbieten, wenn die JAV einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Einbindung von neuen Mitgliedern in die JAV-Arbeit

Hier sind 5 Tipps, die bei der Integration neuer Mitglieder in die JAV helfen können:

  1. Begrüßung und Einführung: Eine freundliche Begrüßung und Einführung in die Arbeit der JAV sind ein guter erster Schritt. Neue Mitglieder sollten über die wichtigsten Aufgaben, Ziele und Herausforderungen der JAV informiert werden.
  2. Schulungen und Trainings: Neue JAV-Mitglieder sollten in Schulungen und Trainings eingebunden werden, um die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, um ihre Aufgaben effektiv ausführen zu können. Hierbei können auch erfahrene JAV-Mitglieder als Mentoren oder Tutoren fungieren.
  3. Einarbeitung in bestehende Projekte: Neue JAV-Mitglieder sollten in bestehende Projekte und Arbeitsgruppen integriert werden. Hierbei kann es hilfreich sein, ihnen zunächst kleinere Aufgaben zu übertragen und sie schrittweise in größere Projekte einzubinden.
  4. Offene Kommunikation: Eine offene Kommunikation ist entscheidend, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb der JAV sicherzustellen. Neue Mitglieder sollten daher ermutigt werden, Fragen zu stellen und Feedback zu geben, um ihre Perspektiven und Ideen in die Arbeit der JAV einbringen zu können.
  5. Arbeitsplanung und Delegation von Aufgaben: Es ist wichtig, dass neue JAV-Mitglieder von Anfang an in die Arbeitsplanung eingebunden werden, um sicherzustellen, dass sie sich aktiv an der Arbeit der JAV beteiligen und Verantwortung übernehmen können.

Tipps für die tägliche JAV-Arbeit

Hier sind einige Tipps, die bei der täglichen Arbeit der JAV hilfreich sein können:

  • Kommunikation: Eine offene und transparente Kommunikation innerhalb der JAV und mit den Auszubildenden ist wichtig. Regelmäßige Treffen und eine klare Aufgabenverteilung tragen dazu bei, dass alle Mitglieder auf dem gleichen Stand sind. Dazu kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine regelmäßige Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG durchgeführt werden.
  • Planung und Priorisierung: Eine gute Planung und Priorisierung der Aufgaben innerhalb der JAV kann dazu beitragen, dass die JAV effektiv arbeitet. Die Verteilung von Aufgaben, eine To-Do-Liste oder ein Projektmanagement-Tool können hierbei helfen.
  • Kenntnis der Gesetze und Vorschriften: Eine gute Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, die die Ausbildung und Arbeit betreffen, ist wichtig, um die Interessen der Auszubildenden effektiv vertreten zu können.
  • Netzwerken: Der Austausch mit anderen JAV-Mitgliedern, Schulungsanbietern, dem Betriebsrat und Gewerkschaften kann helfen, Informationen zu teilen und Unterstützung zu finden.
  • Engagement und Motivation: Eine hohe Motivation und das Engagement aller JAV-Mitglieder sind wichtig, um die Ziele der JAV zu erreichen und effektiv zusammenzuarbeiten. Regelmäßige JAV-Sitzungen können dabei helfen, die Motivation aufrechtzuerhalten.
  • Selbstorganisation und Zeitmanagement: Die Arbeit in der JAV kann zeitintensiv sein, daher ist es wichtig, eine gute Selbstorganisation und ein effektives Zeitmanagement zu haben.
  • Kontinuierliche Weiterbildung: Eine kontinuierliche Weiterbildung hilft, das Wissen und die Fähigkeiten der JAV-Mitglieder zu verbessern und die Arbeit der JAV effektiver zu gestalten.

Rechte und Pflichten der JAV

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat eine bedeutende Rolle im betrieblichen Umfeld, da sie die Interessen der Auszubildenden vertritt und zu einem positiven Arbeitsumfeld beiträgt. Um diese Aufgaben erfolgreich zu erfüllen, müssen die Mitglieder der JAV ihre Rechte und Pflichten kennen und entsprechend handeln.

Welche Gesetze und Reglungen muss ich als JAV im Blick haben und verantworten?

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) solltest du die folgenden Gesetze und Regelungen im Blick haben:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben. Es enthält wichtige Bestimmungen für die Arbeit der JAV, insbesondere in Bezug auf die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche unter 18 Jahren fest, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Urlaubsanspruch und den Umgang mit gefährlichen Arbeiten.
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG): Das Berufsbildungsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Ausbildung in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zu Ausbildungsverträgen, Ausbildungsinhalten, Prüfungen und zur Zusammenarbeit zwischen Auszubildenden, Ausbildern und Betrieben.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz legt die allgemeinen Grundsätze für den Arbeitsschutz fest und enthält Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die für Auszubildende und alle anderen Arbeitnehmer gelten.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können weitere Regelungen enthalten, die für die Auszubildenden relevant sind. Die JAV ist oft in die Verhandlung und Umsetzung solcher Vereinbarungen durch den Betriebsrat eingebunden.

Mehr Links, die Ihr als JAV kennen solltet, findet ihr HIER

Mitbestimmung als JAV-Mitglied: Da kannst du mitreden!

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hast du das Recht zur Mitbestimmung in verschiedenen Bereichen des Betriebs. Die Mitbestimmung ermöglicht es dir, Entscheidungen zu beeinflussen und die Interessen der Auszubildenden im Unternehmen zu vertreten. Konkret beinhaltet die Mitbestimmung:

  • Mitwirkung bei personellen Maßnahmen: Du hast das Recht, bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen von Auszubildenden mitzuwirken. Dies umfasst die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und Vorschläge zu machen.
  • Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten: Du kannst bei sozialen Angelegenheiten wie der Gestaltung von Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Urlaubsansprüchen oder anderen Arbeitsbedingungen mitbestimmen, wenn diese Jugendliche oder Auszubildende betreffen.
  • Beteiligung an betrieblichen Veränderungen: Du hast das Recht, bei betrieblichen Veränderungen wie Umstrukturierungen, Einführung neuer Arbeitsabläufe oder technischer Innovationen, die Jugendliche oder Auszubildende betreffen, beteiligt zu werden und deine Meinung einzubringen.
  • Gestaltung von Ausbildungsplänen: Du kannst bei der Gestaltung von Ausbildungsplänen und -inhalten mitwirken, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen der Auszubildenden entsprechen und eine hochwertige Ausbildung gewährleisten.
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen: Du hast das Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen und dort deine Meinung zu äußern sowie an den Diskussionen teilzunehmen, insbesondere in Angelegenheiten, die die Jugendliche oder Auszubildenden betreffen.

Die Mitbestimmung ist ein wichtiges Instrument für die Arbeit der JAV und ermöglicht es dir, die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden wirksam zu vertreten und Einfluss auf betriebliche Entscheidungen zu nehmen. Indem du deine Mitbestimmungsrechte aktiv wahrnimmst, trägst du dazu bei, die Ausbildungsbedingungen im Betrieb zu verbessern und die Rechte der Auszubildenden zu stärken.

Vetorecht bei Entscheidungen

Das Vetorecht für JAV-Mitglieder ermöglicht es bestimmte Entscheidungen des Betriebsrats zu blockieren oder zu stoppen, wenn sie der Meinung sind, dass diese wichtige Interessen der Auszubildenden erheblich beeinträchtigen könnten. Es handelt sich dabei um das Recht, Beschlüsse des Betriebsrats gemäß § 66 Abs. 1 BetrVG auszusetzen. Dieses Recht gibt den JAV-Mitgliedern eine starke Position, um sicherzustellen, dass die Belange der Auszubildenden angemessen berücksichtigt werden. Es schafft die Möglichkeit, Entscheidungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Interessen der Auszubildenden stehen. Das Vetorecht ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Interessen der Auszubildenden zu schützen und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Vetorecht verantwortungsvoll ausgeübt wird.

Informationsrecht

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hast du ein umfassendes Informationsrecht. Dieses Recht ermöglicht es dir, vom Betriebsrat alle relevanten Informationen zu erhalten, die für die Wahrnehmung deiner Aufgaben als JAV-Mitglied erforderlich sind, § 70 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Konkret beinhaltet das Informationsrecht:

  • Auskunftsrecht: Du erhältst vom Betriebsrat Auskunft über relevante Sachverhalte, die für die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden von Bedeutung sind. Dies umfasst beispielsweise Informationen über Arbeitsbedingungen, Ausbildungspläne oder betriebliche Veränderungen.
  • Zugang zu Unterlagen: Du hast das Recht, Einsicht in alle Unterlagen zu erhalten, die für deine Arbeit als JAV-Mitglied relevant sind, § 70 Abs. 2. S. 2 BetrVG. Dazu gehören beispielsweise Protokolle von Betriebsratssitzungen, Informationen über Personalangelegenheiten oder betriebliche Entscheidungen.
  • Beteiligungsrecht: Du hast das Recht, bei Entscheidungen, die die Jugendliche und Auszubildenden betreffen, frühzeitig informiert und angehört zu werden. Dies ermöglicht es dir, die Interessen dieser Gruppe zu vertreten und Einfluss auf betriebliche Entscheidungen zu nehmen.

Bei der Wahrnehmung deines Informationsrechts musst du die Vertraulichkeit und den Datenschutz beachten. Du darfst die erhaltenen Informationen nur für deine Arbeit als JAV-Mitglied verwenden
und sie nicht an Dritte weitergeben.

Schutz der JAV und ihrer Mitglieder

Das BetrVG sieht folgenden Schutz für JAV und ihre Mitglieder vor:

Behinderungsverbot (§ 78 BetrVG)

Das Behinderungsverbot gemäß § 78 BetrVG verbietet es Arbeitgebern und Vorgesetzten, die Arbeit der JAV zu behindern oder zu erschweren. Dies bedeutet, dass keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die die ordnungsgemäße Arbeit der JAV beeinträchtigen könnten. Dies umfasst unter anderem die Verhinderung von Sitzungen, die Einschränkung des Zugangs zu relevanten Informationen oder die Benachteiligung aufgrund ihrer Tätigkeit. Das Behinderungsverbot soll sicherstellen, dass die JAV ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben kann, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten. Verstöße gegen das Behinderungsverbot können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (§ 78 BetrVG)

Das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 78 BetrVG verbietet es Arbeitgebern und Vorgesetzten, Mitglieder der JAV zu benachteiligen oder zu bevorzugen aufgrund ihrer Tätigkeit. Das heißt, sie dürfen keine Nachteile in ihrem Arbeitsverhältnis, ihrer Ausbildung oder in anderen Bereichen des Betriebs erfahren. Ebenso dürfen JAV-Mitglieder nicht bevorzugt werden aufgrund ihrer Tätigkeit in der JAV. Das bedeutet, dass sie keine Sonderrechte oder Vorteile erhalten dürfen, die anderen Arbeitnehmern oder Auszubildenden nicht zugänglich sind. Diese Grundsätze dienen dazu, sicherzustellen, dass die Arbeit in der JAV frei von Druck, Einschüchterung oder Belohnung erfolgt und dass alle Mitglieder unabhängig und neutral agieren können. Verstöße gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot können rechtliche Konsequenzen haben und sind nicht zulässig.

Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG)

Der Kündigungsschutz für Mitglieder der JAV ergibt sich aus § 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie aus § 103 Abs. 1 BetrVG. Dieser Schutz besagt, dass Mitglieder während ihrer Amtszeit und bis zu einem Jahr danach unzulässig ist, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (außerordentliche Kündigung). Zudem kann ein JAV-Mitglied während der laufenden Amtszeit nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Der Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Mitglieder der JAV ihren Aufgaben frei von Einschüchterung oder Benachteiligung nachgehen können, ohne Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Verstöße gegen den Kündigungsschutz können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Schutz vor Versetzung (§ 103 Abs. 3 BetrVG)

Der Schutz vor Versetzung und der JAV ist in § 103 Abs. 3 BetrVG verankert. Dieser Schutz verbietet es Arbeitgebern, Mitglieder ohne ihre eigene Zustimmung oder die des Betriebsrats zu versetzen, wenn die Versetzung zum Verlust der JAV-Mitgliedschaft führen würde. Dies soll sicherstellen, dass JAV-Mitglieder frei von arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen. Verstöße gegen den Schutz vor Versetzung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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