Die Wahl der JAV
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist ein entscheidender Moment für die Jugendlichen und Auszubildenden in einem Unternehmen. Sie bietet die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten, aktiv an der Gestaltung ihrer Ausbildung mitzuwirken und eine starke Stimme im Betrieb zu haben. Die JAV-Wahl ist ein demokratischer Prozess, der es den Jugendlichen und Auszubildenden ermöglicht, ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, die sie in verschiedenen Angelegenheiten innerhalb des Unternehmens vertreten werden. Auf unseren Wissensseiten zur JAV werden wir näher darauf eingehen, warum die JAV-Wahl wichtig ist und wie sie abläuft.
Die Basics
5 schnelle Fragen
Wer kann in die JAV gewählt werden?
Gewählt werden können Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 61 Abs. 2 BetrVG. Bei zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gibt es keine Altersbeschränkung, sie können also auch gewählt werden, wenn sie älter als 25 sind.
Was macht die JAV?
Die JAV vertritt die Interessen der Auszubildenden im Betrieb, nimmt an betrieblichen Entscheidungen teil, überwacht die Einhaltung von Ausbildungsstandards und setzt sich für die Verbesserung der Ausbildungsqualität ein. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen
Wie kann ich mich aufstellen lassen?
Du kannst dich für eine Kandidatur aufstellen lassen, indem du dich bei einer JAV-Wahl als Kandidat aufstellen lässt und von den Wahlberechtigten gewählt wirst.
Wo sind meine Vorteile?
Als Mitglied der JAV hast du die Möglichkeit, die Ausbildungsbedingungen im Betrieb mitzugestalten, wichtige Kompetenzen wie Teamarbeit und Verhandlungsführung zu entwickeln, und du trägst dazu bei, die Interessen der Auszubildenden zu vertreten und zu schützen.
Wann wird die JAV gewählt?
Die JAV wird in der Regel alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November gewählt. Die nächsten Wahlen stehen im Jahr 2024, 2026, 2028, usw. an.
Der Zeitpunkt der JAV-Wahlen
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann zu bestimmten Zeitpunkten gewählt oder aufgestellt werden, je nach Situation im Betrieb. Typischerweise sind die folgenden Zeitpunkte dafür vorgesehen:
Erstwahl: Die Erstwahl der JAV kann jederzeit stattfinden. Sie ist nicht an die übliche Wahlperiode der JAV gebunden.
Reguläre Wahlperiode: Besteht bereits eine JAV werden JAV-Wahlen regelmäßig innerhalb fester Wahlperioden durchgeführt, die zwei Jahre dauern. Nach Ablauf einer Wahlperiode erfolgt eine Neuwahl der JAV.
Außerordentliche Wahl: Unter bestimmten Umständen, wie z.B. wenn die Zahl der JAV-Mitglieder dauerhaft unter die vorgeschriebene Anzahl sinkt, muss eine außerordentliche JAV-Wahl einberufen werden, § 13 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 64 Abs. 1 S. 2 BetrVG.
Größe der JAV
Anhand der Wählerliste kann der Wahlvorstand die Größe der zu wählenden JAV ermitteln. Die Größe der JAV richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten:
- 5 bis 20 Wahlberechtigte: 1 JAV-Mitglied
- 21 bis 50 Wahlberechtigte: 3 JAV-Mitglieder
- 51 bis 150 Wahlberechtigte: 5 JAV-Mitglieder
- 151 bis 300 Wahlberechtigte: 7 JAV-Mitglieder
- 301 bis 500 Wahlberechtigte: 9 JAV-Mitglieder
- 501 bis 700 Wahlberechtigte: 11 JAV-Mitglieder
- 701 bis 1.000 Wahlberechtigte: 13 JAV-Mitglieder
- mehr als 1.000 Wahlberechtigte: 15 JAV-Mitglieder
Vorteile & Gründe für eine JAV
Gründe ein JAV-Mitglied zu werden
Es gibt viele Gründe für die Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Hier sind die wichtigsten Punkte, die sich mit einer JAV im Unternehmen positiv entwickeln:
- Interessenvertretung: Die Möglichkeit, die Interessen und Anliegen der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer zu vertreten und aktiv an Entscheidungen teilzunehmen, die ihre Ausbildung und Arbeitsbedingungen betreffen.
- Mitbestimmung: Die Chance, bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken und die Ausbildungssituation im Unternehmen mitzugestalten. So schafft ihr eine gute Basis für Euch und zukünftige Auszubildene.
- Persönliche Entwicklung als JAV-Mitglied: Die Gelegenheit, wichtige Kompetenzen wie Kommunikation, Teamarbeit, Verhandlungsführung und Selbstorganisation zu entwickeln und zu stärken.
- Netzwerk und Kontakte: Die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Auszubildenden und zu Vertretern anderer Interessengruppen im Unternehmen aufzubauen und sich auszutauschen. Das ist nicht nur für die JAV-Arbeit, sondern auch für deine Karriere sinnvoll.
- Beitrag zum Unternehmen: Die Chance, einen positiven Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsqualität, des Betriebsklimas und des Unternehmensimage zu leisten. Also eine Win-Win-Situation.
Vorteile für den Betrieb, wenn er eine JAV hat
Die Einrichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann für Betriebe verschiedene Vorteile mit sich bringen:
- Verbesserung des Betriebsklimas: Eine gut funktionierende JAV kann dazu beitragen, ein positives Betriebsklima zu schaffen, indem sie die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden vertritt und ihre Anliegen ernst nimmt.
- Förderung der Ausbildungsqualität: Durch die aktive Beteiligung der JAV an betrieblichen Entscheidungen und Prozessen können Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität initiiert und umgesetzt werden.
- Fachkräftesicherung: Eine gute Ausbildungsumgebung und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Auszubildenden tragen dazu bei, dass diese sich im Betrieb wohlfühlen und langfristig an das Unternehmen gebunden werden.
- Konfliktprävention und -management: Die JAV kann mit Unterstützung des Betriebsrats als Schnittstelle zwischen Auszubildenden und Unternehmensleitung fungieren und somit zur frühzeitigen Erkennung von Konflikten sowie zu ihrer konstruktiven Lösung beitragen.
- Imagegewinn als attraktiver Ausbildungsbetrieb: Die Existenz einer aktiven und engagierten JAV kann das Image des Unternehmens als attraktiven Ausbildungsbetrieb stärken und somit dazu beitragen, qualifizierte Bewerber anzuziehen.
Vor der Wahl
Wie starte ich eine JAV?
Um mit der Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu starten, solltest du zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen. Informiere dich über die relevanten Gesetze und Bestimmungen. Das ist in erster Linie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die dazugehörige Wahlordnung.
Dann gilt es, eine Initiative zu starten. Sprich mit anderen Auszubildenden über die Möglichkeit einer JAV und sammle Interessenten. Es kann hilfreich sein, eine Liste von potenziellen Mitstreitern anzufertigen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Nächster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat. Dieser kann und wird dich bei der Gründung der JAV unterstützen und wichtige Informationen bereitstellen. Gemeinsam könnt ihr die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die JAV-Gründung im Unternehmen klären.
Es ist auch wichtig, die anderen Auszubildenden im Unternehmen über die Ziele und Vorteile einer JAV zu informieren. Organisiere hierzu beispielsweise Informationsveranstaltungen, erstelle Flyer oder nutze interne digitale Kanäle wie das Intranet, um auf die JAV-Gründung aufmerksam zu machen und Unterstützung zu gewinnen.
Schließlich könnt ihr gemeinsam die nächsten Schritte planen, wie die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die JAV-Wahl und die Organisation der Wahl selbst. Durch eine strukturierte Vorgehensweise und gute Zusammenarbeit könnt ihr erfolgreich eine JAV gründen und die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Unternehmen vertreten.
Voraussetzung für die Wahl
Die Voraussetzungen für die JAV-Wahl finden sich in den §§ 60 – 64 BetrVG. Die wichtigsten seht ihr hier:
- Alter: Wahlberechtigt, also berechtigt, bei der JAV-Wahl ihre Stimme abzugeben, sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) und diejenigen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (Auszubildende). Gewählt werden können Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
- Ausbildung: Die Wahlberechtigung bei der JAV-Wahl erfordert, dass die Person eine betriebliche oder schulische Ausbildung im Unternehmen absolviert. Auch dual-Studierende können wählen und sich als Mitglied aufstellen lassen.
- Wählbarkeit & Wahlberechtigung: Diejenigen, die sich für die JAV-Wahl aufstellen lassen möchten, müssen in der Regel wahlberechtigt sein. Dies bedeutet, dass sie das aktive Wahlrecht besitzen und in der Lage sind, an Wahlen teilzunehmen.
- Mindestanzahl an Auszubildenden: Nach § 60 Abs. 1 BetrVG ist für die Wahl der JAV eine Mindestanzahl von 5 wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden erforderlich.
Diese Voraussetzungen sind allgemeine Bestimmungen der JAV-Wahl. Die konkreteren Abläufe und Wahlverfahren sind vor allem in der Wahlordnung zum BetrVG festgelegt. Es ist wichtig, sich mit den konkreten Anforderungen im Betrieb vertraut zu machen und bei Unklarheiten den Betriebsrat zu konsultieren.
Der Ablauf der Wahl
Außerhalb der planmäßigen Wahl
Eine JAV-Wahl außerhalb der Wahlperiode, auch bekannt als außerordentliche JAV-Wahl, kann in besonderen Situationen stattfinden, wenn zum Beispiel die JAV aufgelöst wurde oder zusätzliche Mitglieder benötigt werden.
Der Ablauf ist ähnlich wie bei einer regulären JAV-Wahl, jedoch kann er je nach den spezifischen Umständen variieren:
- Einberufung: Die Notwendigkeit einer außerordentlichen JAV-Wahl wird festgestellt, entweder aufgrund einer Initiative von Auszubildenden oder dem Betriebsrat.
- Vorbereitung: Ein Wahlvorstand wird ernannt, um die Wahl zu organisieren und durchzuführen. Dieser Wahlvorstand legt den Termin für die außerordentliche JAV-Wahl fest und informiert die Auszubildenden darüber.
- Kandidatenaufstellung: Auszubildende und Arbeitnehmer, die sich für die JAV-Kandidatur interessieren, können sich zur Wahl aufstellen lassen. Dies erfolgt oft durch Einreichung von Kandidaturvorschlägen beim Wahlvorstand.
- Wahl: Die Wahl findet gemäß den festgelegten Verfahren statt. Die JAV wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt, § 63 Abs. 1 BetrVG.
- Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse: Nach Abschluss der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und die gewählten Mitglieder bekannt gegeben. Die neu gewählten JAV-Mitglieder treten ihr Amt an und beginnen ihre Arbeit.
- Fortsetzung der JAV-Arbeit: Die neu gewählte JAV setzt ihre Arbeit fort und vertritt die Interessen der Auszubildenden im Betrieb bis zum Ende ihrer Amtszeit oder bis zur nächsten regulären JAV-Wahlperiode.
JAV-Wahl innerhalb der Wahlperiode
Eine normale JAV-Wahl, die innerhalb der Wahlperiode stattfindet, verläuft in der Regel wie folgt:
- Vorbereitung: Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV bestellt, um die Wahl zu organisieren, § 63 Abs. 2 BetrVG. Dieser legt den Wahltermin fest und informiert die Auszubildenden über den Ablauf der Wahl.
- Kandidatenaufstellung: Arbeitnehmer unter 25 Jahren oder Auszubildende, auch wenn sie über 25 Jahre alt sind, können sich zur Wahl aufstellen lassen. Dies geschieht durch Einreichung von Kandidaturvorschlägen, sog. Wahlvorschläge, beim Wahlvorstand.
- Wahlbekanntmachung: Der Wahlvorstand veröffentlicht eine offizielle Bekanntmachung über die JAV-Wahl (Wahlausschreiben), inklusive des Wahltermins. Auch die Wählerliste und die Wahlvorschläge müssen bekannt gemacht werden.
- Wahl: Die Wahlberechtigten geben ihre Stimmen ab. Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt, § 63 Abs. 1 BetrVG.
- Stimmauszählung: Nach Ende der Stimmabgabe erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die neuen Mitglieder der JAV werden offiziell bekannt gegeben. Dies geschieht oft unmittelbar nach der Auszählung der Stimmen.
- Amtsübernahme: Die neu gewählten JAV-Mitglieder treten ihr Amt an und beginnen ihre Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren
Weiterhin prüft und bestimmt der Wahlvorstand, auf welche Weise die JAV gewählt wird, denn es gibt 2 mögliche Wahlverfahren:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Das vereinfachte Wahlverfahren kommt in Betrieben zur Anwendung, die zwischen 5 und 100 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen. In Betrieben, die zwischen 101 und 200 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigen, kann der Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Im vereinfachten Wahlverfahren stehen einzelne Kandidaten zur Wahl. Bewerben sich Kandidaten für einen Sitz in der JAV spricht man im vereinfachten Wahlverfahren von einem Wahlvorschlag. Jeder Wähler hat dann so viele Stimmen, wie JAV-Sitze zu besetzen sind. Die Kandidaten werden aufgrund der erreichten Stimmenanzahl in eine Reihenfolge gebracht, nach der dann die JAV-Sitze verteilt werden.
Normales Wahlverfahren
In allen anderen Betrieben kommt das sog. normale Wahlverfahren zur Anwendung.
Im normalen Wahlverfahren wird nach Listen gewählt: Die Kandidaten schließen sich zu Listen zusammen. Die Wähler haben dann die Möglichkeit, mit einer Stimme eine bestimmte Liste zu wählen. Einzelne Kandidaten zu wählen, ist in diesem Verfahren nicht möglich. Welcher Kandidat es dann tatsächlich von der Liste in die JAV geschafft hat, wird mit dem sog. d´Hondtschen Verfahren ermittelt: Die Anzahl der Stimmen, die die Liste erreicht hat, wird auf die Kandidaten eben dieser Liste umgelegt. Für jeden Kandidaten einer jeden Liste wird so eine Höchstzahl errechnet. Anhand der Höchstzahlen aller Kandidaten wird dann eine Kandidatenreihenfolge aufgestellt, nach der die Sitze in der JAV verteilt werden. Wird lediglich eine Liste eingereicht, kommt es auch im normalen Wahlverfahren zur Personenwahl, die im vereinfachten Wahlverfahren die Regel ist.
Nach der Wahl zählt der Wahlvorstand u. a. die Stimmen öffentlich aus, informiert die gewählten Bewerber, befragt diese, ob die Wahl angenommen wird, und gibt das Wahlergebnis bekannt. Anschließend lädt der Wahlvorstand zu konstituierenden Sitzung der neuen JAV ein. Danach kann es mit der JAV-Arbeit losgehen.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen und Auszubildenden. Jugendliche Arbeitnehmer sind diejenigen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Die Wahlberechtigung wird auch als aktives Wahlrecht bezeichnet.
Wählbar sind Auszubildende egal welchen Alters, auch unter 18. Wählbar sind auch Arbeitnehmer, die keine Auszubildenden sind, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Wahlbewerber darf in diesem Fall, am Tage des Beginns der Amtszeit das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Keine Auswirkung auf eine Mitgliedschaft in der JAV hat es, wenn ein solches JAV-Mitglied während seiner Amtszeit 25 Jahre alt wird. Es bleibt bis zum Ende der 2-jährigen Amtszeit der JAV Mitglied dieses Gremiums. Die Wählbarkeit wird auch als passives Wahlrecht bezeichnet. Wählbar sind auch jugendliche Arbeitnehmer, also unter 18, die keine Auszubildenden sind.
Doppelwahlrecht, aber keine Doppelmitgliedschaft
Auszubildenden ab 16 Jahren, haben ein Doppelwahlrecht: Sie dürfen sowohl an der JAV-Wahl als auch an der Betriebsratswahl teilnehmen.
Eine Doppelmitgliedschaft im Betriebsrat und in der JAV ist jedoch ausgeschlossen, das heißt: Ein Betriebsratsmitglied kann sich nicht in die JAV wählen lassen. Wird ein Mitglied der JAV in den Betriebsrat gewählt, erlischt mit der Annahme der Wahl sein Amt als Mitglied der JAV.
Der Wahlvorstand
Die Wahl zur JAV organsiert ein Wahlvorstand. Dieses Gremium bereitet die Wahl vor und führt sie auch durch. In den Wahlvorstand bestellt werden können Arbeitnehmer des Betriebs, in dem gewählt werden soll. Der Wahlvorstand kann vom Betriebsrat, vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellt werden. Reißen alle Stricke, kann die Bestellung des Wahlvorstands auch beim Arbeitsgericht beantragt werden.
Der Wahlvorstand informiert z. B. mit dem Wahlausschreiben über den Ablauf der Wahl, insbesondere über die Voraussetzungen einer Kandidatur und über die Stimmabgabe. Er stellt auch sicher, dass die Stimmabgabe am Wahltag ordnungsgemäß abläuft und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.
Die Wählerliste
Die Wählerliste, die der Wahlvorstand als eine der ersten Amtshandlungen zu erstellen hat, enthält die Namen aller wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden. Die Namen der Arbeitnehmer bekommt der Wahlvorstand vom Arbeitgeber. Der Wahlvorstand hat die Wählerliste zusammen mit dem Wahlausschreiben und der Wahlordnung bekanntzumachen, also z. B. am schwarzen Brett auszuhängen.
Ist ein Jugendlicher oder Auszubildender nicht in die Wählerliste eingetragen, darf er nicht wählen, auch wenn er hierzu laut Gesetz berechtigt wäre. Der Eintrag in die Wählerliste ist damit zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der JAV-Wahl. Fehlen Namen auf der Liste, ist der Wahlvorstand der richtige Ansprechpartner, um Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste einzureichen. Ist der Einspruch berechtigt, ist die Wählerliste zu berichtigen. Die für den Einspruch geltende Frist wird im Wahlausschreiben genannt.
Das Wahlausschreiben
Mit dem Wahlausschreiben informiert der Wahlvorstand über den Ablauf der Wahl. Das Wahlausschreiben beantwortet u. a. folgende Fragen:
- Wer darf für einen Sitz in der JAV kandidieren?
- Wer darf wählen?
- Bis wann dürfen Wahlvorschläge eingereicht werden?
- An welchem Tag wird gewählt?
Mit dem Erlass des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet.
Vorschlagslisten bzw. Wahlvorschläge
Nach dem Erlass des Wahlausschreibens müssen sog. Vorschlagslisten oder Wahlvorschläge eingereicht werden, die die Kandidatennamen enthalten. Diese Listen enthalten die Namen der Jugendlichen und Auszubildenden, die für einen Sitz in der JAV kandidieren. Vorschlagsliste/Wahlvorschläge enthalten auch die Namen der Jugendlichen und Auszubildenden, die die Bewerbung der Kandidaten unterstützen, (sog. Stützunterschriften).
Nach der Wahl
Die Konstituierende Sitzung
Die konstituierende Sitzung ist das erste Treffen der neu gewählten Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dazu lädt der Wahlvorstand. Auf der Sitzung werden erste wichtige organisatorische und rechtliche Schritte unternommen, um die Arbeit der JAV offiziell zu beginnen. Typischerweise umfasst die konstituierende Sitzung folgende Punkte:
1. Vorstellungsrunde
Die Vorstellungsrunde ist ein wichtiger Bestandteil der konstituierenden Sitzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). In diesem Teil der Sitzung stellen sich die neu gewählten Mitglieder gegenseitig vor und tauschen Informationen über ihre Hintergründe, Fähigkeiten und Erwartungen aus.
Jedes Mitglied sollte die Möglichkeit haben, sich kurz persönlich vorzustellen. Dies umfasst Angaben zum Namen, Ausbildungsberuf, Ausbildungsjahr und eventuell auch Hobbys oder Interessen. Die Mitglieder können auch über ihren beruflichen Hintergrund sprechen, wie etwa frühere Ausbildungserfahrungen, bisherige Tätigkeiten im Unternehmen oder persönliche Ziele im Berufsleben. Die Vorstellungsrunde bietet die Gelegenheit, Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Mitglieder zu erörtern. Dies kann helfen, festzustellen, welche Kompetenzen im Team vorhanden sind und wie diese am besten genutzt werden können. Die Mitglieder können auch ihre Erwartungen an die Arbeit in der JAV sowie ihre persönlichen Ziele und Motivationen für die Mitarbeit in der JAV äußern. Dies ermöglicht es, gemeinsame Ziele zu identifizieren und eine gemeinsame Basis für die zukünftige Arbeit zu schaffen.
Die Vorstellungsrunde fördert das gegenseitige Kennenlernen und den Austausch unter den Mitgliedern der JAV. Sie trägt dazu bei, Vertrauen aufzubauen, die Teamdynamik zu stärken und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich ist.
2. Struktur- und Arbeitsplanung. Wer übernimmt welche Aufgaben?
Die Struktur- und Arbeitsplanung ist ein wichtiger Schritt während der konstituierenden Sitzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dabei werden die Zuständigkeiten innerhalb der JAV festgelegt und Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder verteilt.
- Festlegung von Funktionen: Die JAV entscheidet, welche Funktionen innerhalb des Gremiums besetzt werden sollen. Dazu gehören typischerweise Positionen wie Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer und weitere Funktionen je nach Bedarf. Vorsitzender und Stellvertretender werden durch die Mitglieder der JAV gewählt, § 26 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG.
- Zuweisung von Aufgabenbereichen: Die JAV definiert die verschiedenen Aufgabenbereiche, die von ihren Mitgliedern bearbeitet werden müssen. Dies kann die Vertretung der Auszubildenden in bestimmten Angelegenheiten, die Organisation von Veranstaltungen, die Kommunikation mit der Betriebsleitung oder anderen Gremien, oder die Durchführung von Projekten umfassen.
- Berücksichtigung von Fähigkeiten und Interessen: Bei der Zuweisung von Aufgaben wird darauf geachtet, die individuellen Fähigkeiten, Interessen und Stärken der Mitglieder zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben effektiv erfüllen können.
- Klärung von Zuständigkeiten: Es wird festgelegt, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist und wer bei Bedarf unterstützt. Dies dient dazu, eine klare Struktur innerhalb der JAV zu schaffen und die Effizienz der Arbeitsabläufe zu fördern.
- Erstellung eines Arbeitsplans: Auf Basis der festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten wird ein Arbeitsplan erstellt, der die geplanten Aktivitäten und Projekte der JAV für die kommende Amtszeit umfasst. Dies ermöglicht es, die Arbeit zu organisieren, Deadlines einzuhalten und die Fortschritte zu verfolgen.
Die Struktur- und Arbeitsplanung legt somit den Rahmen für die Arbeit der JAV fest und trägt dazu bei, dass die Aufgaben effektiv verteilt und erfüllt werden können. Sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Verwirklichung der Ziele der JAV.
3. Erstellung eines Sitzungskalenders
Bei der Erstellung eines Sitzungskalenders werden die Termine für zukünftige Sitzungen festgelegt, um regelmäßige Treffen der JAV zu organisieren und wichtige Themen zu besprechen. Am besten haltet ihr die folgenden Punkte schriftlich fest:
Festlegung der Sitzungsfrequenz: Die JAV entscheidet, wie oft sie sich treffen möchte, um ihre Arbeit zu erledigen. Die Sitzungsfrequenz hängt oft von der Arbeitsbelastung und den Verfügbarkeiten der Mitglieder ab.
Berücksichtigung von Terminen: Bei der Festlegung der Sitzungstermine werden auch andere wichtige Termine berücksichtigt, wie zum Beispiel Schulungen, Veranstaltungen oder betriebliche Ereignisse, um Kollisionen zu vermeiden.
Langfristige Planung: Es ist wichtig, den Sitzungskalender langfristig zu planen, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für die Bearbeitung wichtiger Themen und Projekte bleibt, und dass die Sitzungen kontinuierlich stattfinden können. Halbjährige- oder Quartalssitzungspläne können helfen einen Überblick zu behalten. Trotz einer langfristigen Planung sollte der Sitzungskalender auch flexibel genug sein, um auf unvorhergesehene Ereignisse oder dringende Angelegenheiten reagieren zu können, die eine sofortige Aufmerksamkeit erfordern.
Kommunikation der Termine: Nach der Erstellung des Sitzungskalenders werden die Termine allen Mitgliedern der JAV mitgeteilt, um sicherzustellen, dass sie in ihre persönliche Planung einbezogen werden können, und dass alle Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen können.
Ein gut geplanter Sitzungskalender ist entscheidend für die effektive Arbeit der JAV, da er eine regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit ermöglicht und sicherstellt, dass wichtige Themen rechtzeitig behandelt werden können.
Erste Schritte nach der Wahl und konstituierenden Sitzung
Nach der konstituierenden Sitzung startet die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ins Tagesgeschäft und startet mit den ersten konkreten Aufgaben. Das können eure ersten Schritte sein, um einen einfachen Start zu ermöglichen:
- Kontaktaufnahme mit Jugendlichen und Auszubildenden: Die JAV sucht den direkten Kontakt zu den Jugendlichen und Auszubildenden im Unternehmen, um ihre Anliegen und Bedürfnisse zu erfahren. Dies kann durch Informationsveranstaltungen, persönliche Gespräche oder die Einrichtung von Feedback-Mechanismen erfolgen.
- Kennenlernen des Betriebsrats: Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen, um die Interessen der Auszubildenden auf betrieblicher Ebene zu vertreten. Dies umfasst die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten und die Abstimmung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Zudem ist der Betriebsrat Ansprechpartner der JAV und Bindeglied zwischen JAV und Betriebsleitung. Damit die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat reibungslos funktioniert, solltet ihr euch zusammensetzen, euch kennenlernen und eure Ziele und Wünsche kommunizieren.
- Kommunikation mit der Betriebs- bzw. Unternehmensleitung: Die JAV trägt ihre Anliegen an den Betriebsrat heran. Dieser wiederrum vertritt die Interessen und Anliegen der JAV gegenüber der Betriebs- bzw. Unternehmensleitung. Die JAV kann aber nach Absprache mit dem Betriebsrat auch in den Dialog mit der Betriebs- bzw. Unternehmensleitung eingebunden werden, um selbst auf die Anliegen der Auszubildenden aufmerksam zu machen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Dies kann durch regelmäßige Gespräche, die Teilnahme an Unternehmensmeetings oder die Einreichung von Anträgen erfolgen.
- Bearbeitung aktueller Anliegen und Probleme: Die JAV widmet sich der Bearbeitung aktueller und akuter Anliegen und Probleme der Auszubildenden im Betrieb. Dazu gehört die Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz, die Beratung bei Fragen zur Ausbildung oder die Vermittlung bei Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder Kollegen.
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Unser Seminar: Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Grundsätze der JAV-Wahl und deren Ablauf
Fachkräftemangel ist in aller Munde. Eine Möglichkeit diesem zu begegnen ist, sich die Fachkräfte von morgen selbst auszubilden. Auszubildende sind wichtig für alle Branchen und Betriebe. Zuständig für Auszubildende, und auch für jugendliche Arbeitnehmer, ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb. Diese kann gemäß § 60 Abs. 1 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind (Auszubildende) errichtet werden. Für diese Errichtung ist eine Wahl der JAV notwendig.
Der Betriebsrat ist zuständig für alle Arbeitnehmer im Betrieb – also auch für die Jugendlichen und Auszubildenden, selbst wenn es für deren Interessen eine eigene Vertretung, die JAV, gibt. Deshalb ist es Aufgabe des Betriebsrats, die Wahl der JAV einzuleiten. Dazu muss der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV einen Wahlvorstand bestellen. Nicht selten übernehmen Betriebsratsmitglieder selbst eine Position im Wahlvorstand Die Wahlen zur JAV finden ähnlich wie die Betriebsratswahlen in einem regelmäßigen Turnus statt. Anders als bei den Betriebsratswahlen finden diese aber nicht alle vier Jahre, sondern alle zwei Jahre statt. Die nächsten Wahlen stehen im Herbst 2024 an. Wahlzeitraum ist der 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024.
Bereiten Sie sich als Betriebsrat rechtzeitig auf die Wahl vor und informieren Sie sich über unser Seminar zur JAV-Wahl! Im Seminar „Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)“ erfahren Sie alles von Beginn bis Ende der JAV-Wahl: angefangen bei den Aufgaben und der Geschäftsführung des Wahlvorstands über die Wahlerliste und das Wahlausschreiben bis hin zur Durchführung der Wahl am Wahltag.
SAVE THE DATE: Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung vom 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024!
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