Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)
Hilfen beantragen und Kollegen optimal beraten
Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen beantragen
- Welche Arbeitshilfen gibt es?
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
- Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Wie erfolgt die Beantragung?
- Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen
Beratung durch die Vertrauensperson
- Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
- Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
- Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
- Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
- Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
- Beratungssituationen im Rollenspiel einüben
- Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.
Integrationsfachdienst des Integrationsamts
- Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
- Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
- Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen
Technischer Beratungsdienst
- Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
- Technische Arbeitshilfen beantragen
- Welche Arbeitshilfen gibt es?
- Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
- Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze
Leistungen an den Arbeitgeber
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
- Gründung von Inklusionsbetrieben
- Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
- Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Wie erfolgt die Beantragung?
- Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen
Beratung durch die Vertrauensperson
- Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
- Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
- Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
- Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
- Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
- Beratungssituationen im Rollenspiel einüben
- Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
- Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
- Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
- Leistungen des Integrationsamts
- Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Parkhotel St. Leonhard | ||
Obere St.-Leonhardstraße 71, 88662 Überlingen / Bodensee
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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234,58 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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119,26 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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79,41 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Übrigens:
Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben