Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3 (JAV 3)

Reality Check – Arbeitsrecht und JAV-Arbeit in der Praxis

Kennung
5008/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Highlight: Mit Besuch beim Arbeitsgericht

Die JAV ist der zentrale Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit einer Vielzahl an Aufgaben ist die JAV als kompetenter Ansprechpartner gefordert, wenn es beispielsweise darum geht, wie es nach der Ausbildung für die Azubi-Kollegen weitergeht oder was im Betrieb erlaubt ist und was nicht. Dies setzt voraus, dass sich die JAV bei den Azubis bekannt macht und sichtbar auftritt, die eigene Arbeit im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit transparent gestaltet und die Auszubildenden für die Ziele der JAV begeistert. Im Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3“ lernen die Teilnehmer das erforderliche Fachwissen, um den Azubi-Kollegen bei allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen und erfahren, welche Möglichkeiten sie haben, um Ihre Bekanntheit im Betrieb sicherzustellen bzw. zu steigern.

Die Öffentlichkeitsarbeit der JAV

  • So zeigt die JAV Präsenz
  • Vorhandene Informationskanäle nutzen
  • Die Jugend- und Auszubildendenversammlung professionell gestalten
  • Social Media und Datenschutz
  • Sprechstunden organisieren
  • Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

  • Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und ihre Folgen für Kündigungsschutz und Probezeit
  • Befristung nach der Ausbildung: Geht das?
  • Wie kann ich mich nach der Ausbildung noch weiterbilden?
  • Der Fortbildungsvertrag und seine Rückzahlungsklauseln
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
  • Fristen und Formalien für die Beantragung von ALG

Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis

  • Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
  • Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
  • Wann darf ich Pausen machen?
  • Auszubildende und Schichtarbeit
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Verhalten im Betrieb – Was ist erlaubt, was nicht?

  • Welche Verhaltensregeln gibt es im Betrieb?
  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy – Was ist okay?
  • Rauchen am Arbeitsplatz – Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • Dresscode und Arbeitskleidung – Was ziehe ich an?
  • Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?
  • Verhaltensbedingte und fristlose Kündigung

Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Beschluss- oder Urteilsverfahren?
  • Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
  • JAV, Betriebsrat und Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsverfahren

Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sicherer Umgang mit Gesetzen
  • Möglichkeiten der Beschäftigung nach der Ausbildung
  • Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers
  • Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
613 JAV 3 Pb Seminar
Kennung
5008/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 08.12.2025
15:00
Ende
Fr. 12.12.2025
12:30
Highlight: Mit Besuch beim Arbeitsgericht

Die JAV ist der zentrale Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit einer Vielzahl an Aufgaben ist die JAV als kompetenter Ansprechpartner gefordert, wenn es beispielsweise darum geht, wie es nach der Ausbildung für die Azubi-Kollegen weitergeht oder was im Betrieb erlaubt ist und was nicht. Dies setzt voraus, dass sich die JAV bei den Azubis bekannt macht und sichtbar auftritt, die eigene Arbeit im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit transparent gestaltet und die Auszubildenden für die Ziele der JAV begeistert. Im Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3“ lernen die Teilnehmer das erforderliche Fachwissen, um den Azubi-Kollegen bei allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen und erfahren, welche Möglichkeiten sie haben, um Ihre Bekanntheit im Betrieb sicherzustellen bzw. zu steigern.

Die Öffentlichkeitsarbeit der JAV

  • So zeigt die JAV Präsenz
  • Vorhandene Informationskanäle nutzen
  • Die Jugend- und Auszubildendenversammlung professionell gestalten
  • Social Media und Datenschutz
  • Sprechstunden organisieren
  • Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

  • Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und ihre Folgen für Kündigungsschutz und Probezeit
  • Befristung nach der Ausbildung: Geht das?
  • Wie kann ich mich nach der Ausbildung noch weiterbilden?
  • Der Fortbildungsvertrag und seine Rückzahlungsklauseln
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
  • Fristen und Formalien für die Beantragung von ALG

Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis

  • Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
  • Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
  • Wann darf ich Pausen machen?
  • Auszubildende und Schichtarbeit
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Verhalten im Betrieb – Was ist erlaubt, was nicht?

  • Welche Verhaltensregeln gibt es im Betrieb?
  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy – Was ist okay?
  • Rauchen am Arbeitsplatz – Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • Dresscode und Arbeitskleidung – Was ziehe ich an?
  • Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?
  • Verhaltensbedingte und fristlose Kündigung

Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Beschluss- oder Urteilsverfahren?
  • Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
  • JAV, Betriebsrat und Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsverfahren

Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sicherer Umgang mit Gesetzen
  • Möglichkeiten der Beschäftigung nach der Ausbildung
  • Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers
  • Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
88,01 €
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Bitte beachten

Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.


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§ Anspruchsgrundlage § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG

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Verbindliche Seminaranmeldung
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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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