Wissenswertes für die SBV
Kompakt für Sie zusammengestellt
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind breit gefächert. In unseren speziellen SBV-Seminaren werden Sie umfassend auf die Herausforderungen vorbereitet, die Ihnen Ihre Aufgaben stellen. Besuchen Sie auch unseren Kongress für Schwerbehindertenvertretungen mit den aktuellen Schwerpunktthemen der Arbeit als SBV.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen eine Reihe Informationen zur Verfügung stellen, die Ihren Alltag als Vertrauensperson erleichtern. Sie haben Fragen zum Ablauf der SBV-Wahl oder zu Ihren Aufgaben als Schwerbehindertenvertreter? Wir stehen Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner unter der 0209 165 85 - 0 zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
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Schulungen zur SBV-Wahl
Im Jahr der regulären Betriebsratswahl steht im Herbst auch die SBV-Wahl an. Bei der Vorbereitung und Durchführung gibt es einige wichtige Regelungen zu beachten. Von besonderer Bedeutung ist die exakte Ausführung aller erforderlichen Verfahrensschritte, um Formfehler zu vermeiden und eine aufwändige Neuwahl auszuschließen. Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH bietet eine spezielle Schulung für die SBV-Wahl an, aber auch Seminare zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung allgemein.
Interessenvertretung der Schwerbehinderten
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht dieser Arbeitnehmergruppe beratend und unterstützend zur Seite. Sie achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist auch für Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten zuständig und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
In allen Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten als Gruppe oder einzelne Schwerbehinderte betreffen, hat die Schwerbehindertenvertretung im Gespräch mit dem Arbeitgeber auf die Berücksichtigung der Interessen der Schwerbehinderten hinzuwirken. Viele Veränderungen im Betrieb können erhebliche Auswirkungen auf Schwerbehinderte haben. Will der Arbeitgeber z. B. einem Schwerbehinderten einen Aufhebungsvertrag unterbreiten, so hat er zunächst die Schwerbehindertenvertretung davon zu unterrichten. Der Betriebsrat hat kein solches Unterrichtungsrecht.
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