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Wissenswertes für die SBV

Kompakt für Sie zusammengestellt

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind breit gefächert. In unseren speziellen SBV-Seminaren werden Sie umfassend auf die Herausforderungen vorbereitet, die Ihnen Ihre Aufgaben stellen. Besuchen Sie auch unseren Kongress für Schwerbehindertenvertretungen mit den aktuellen Schwerpunktthemen der Arbeit als SBV.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen eine Reihe Informationen zur Verfügung stellen, die Ihren Alltag als Vertrauensperson erleichtern. Sie haben Fragen zum Ablauf der SBV-Wahl oder zu Ihren Aufgaben als Schwerbehindertenvertreter? Wir stehen Ihnen gerne als persönlicher Ansprechpartner unter der 0209 165 85 - 0 zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

 


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Haben Sie Fragen...?

Bei Fragen rund um Ihre individuelle Inhouse-Schulung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

0209 165 85 - 61

Wissen für den Schwerbehindertenvertretung

Wahl SBV

Alle vier Jahre wird die neue SBV gewählt. Worauf sollte der Wahlvorstand besonders achten? Hier finden Sie alle Informationen rund um die SBV Wahl!

FAQ Schulungsanspruch

Die Aufgaben der SBV sind vielfältig und äußerst spannend – wir liefern Ihnen das passende Know-How.

Wie melde ich mich an?

Wie ist die Teilnahme für Betriebsräte, SBV & JAV? an solch einer Schulung geregelt? Im Folgenden informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zum Schulungsanspruch für den Betriebsrat. Diese und weitere Fragen beantwortet die aas in den FAQ.

Gesetze & Links SBV

Das Internet bietet viele verschiedene Seiten, auf denen sich die SBV informieren kann. Hier haben wir für Sie eine Auswahl zusammengestellt.

FAQ SBV

Wie ist die Teilnahme für Betriebsräte, SBV & JAV? an solch einer Schulung geregelt? Im Folgenden informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zum Schulungsanspruch für den Betriebsrat. Diese und weitere Fragen beantwortet die aas in den FAQ.

Seminare für SBV

Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden wie des Stellvertreters erfolgt in der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats. Die aas klärt im Wissensbereich über Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsratsvorsitzenden auf! Praxisorientiert erklärt!

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Schulungen zur SBV-Wahl

Im Jahr der regulären Betriebsratswahl steht im Herbst auch die SBV-Wahl an. Bei der Vorbereitung und Durchführung gibt es einige wichtige Regelungen zu beachten. Von besonderer Bedeutung ist die exakte Ausführung aller erforderlichen Verfahrensschritte, um Formfehler zu vermeiden und eine aufwändige Neuwahl auszuschließen. Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH bietet eine spezielle Schulung für die SBV-Wahl an, aber auch Seminare zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung allgemein.

Interessenvertretung der Schwerbehinderten

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen und steht dieser Arbeitnehmergruppe beratend und unterstützend zur Seite. Sie achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist auch für Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten zuständig und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.

In allen Angelegenheiten, die die Schwerbehinderten als Gruppe oder einzelne Schwerbehinderte betreffen, hat die Schwerbehindertenvertretung im Gespräch mit dem Arbeitgeber auf die Berücksichtigung der Interessen der Schwerbehinderten hinzuwirken. Viele Veränderungen im Betrieb können erhebliche Auswirkungen auf Schwerbehinderte haben. Will der Arbeitgeber z. B. einem Schwerbehinderten einen Aufhebungsvertrag unterbreiten, so hat er zunächst die Schwerbehindertenvertretung davon zu unterrichten. Der Betriebsrat hat kein solches Unterrichtungsrecht.

 

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