Der Betriebsrat kann beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich Einfluss nehmen. Dies liegt vor allem daran, dass die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz größtenteils Rahmenvorschriften darstellen, die unter Beteiligung des Betriebsrats angepasst und umgesetzt werden müssen. Die Teilnehmer des Seminars „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1“ lernen, welche Akteure beim betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen und wie der Betriebsrat in die Zusammenarbeit eingebunden werden muss. Zudem erfahren sie, wo man bei der Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ansetzen kann. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Einbindung des Betriebsrats in ein ganzheitliches präventionsorientiertes Regelungssystem in Betrieben.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Grundlegende Systematik der Arbeitssicherheit
- Organisatorische Grundsätze des Arbeitsschutzes
- Wie sich Gesetze, Verordnungen und Regeln zu einem ganzheitlichen präventionsorientierten Regelungssystem fügen
- Das verbirgt sich hinter dem Unfallversicherungsschutz nach SGB VII
- So kann ich als BR die Umsetzung des ArbSchG gewährleisten
Themenplan
Was ist betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz?
- Definition, Begriffe und Ziele
Arbeitsbelastungen und ihre möglichen Folgen
- Belastung und Beanspruchung
- Belastungen durch neue Organisationsformen, Digitalisierung und Demografie
- Verantwortung des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Aktuelle Entwicklungen bei psychischen Erkrankungen
Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit
- Arbeitsunfall und Wegeunfall
- Berufskrankheiten
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
- Handlungsbereiche für den Betriebsrat
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Personen, Institutionen, Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
- Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und Rolle des Betriebsrats
- Fachausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern
Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge
- Die Auswirkungen der europäischen Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis
- Die wichtigsten Vorschriften aus ASiG und ArbStättVO
- Verordnungen der Berufsgenossenschaften
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Informations- und Unterrichtungsanspruch
- Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz nach §§ 9 u. 10 ASiG
- Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber
Nächste Termine
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
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§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen – und zwar für jedes Gremiumsmitglied! (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Arbeitsschutzausschussmitglieder
- Personalratsmitglieder
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