Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)

Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen

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Von Montag bis Freitag

Mehr Zeit – mehr Inhalt – mehr Wissen

Ein wesentlicher Bereich der Betriebsratsarbeit befasst sich mit den Beteiligungsrechten in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei Umstrukturierungen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer, wie sie u. a. bei Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung zu beteiligen sind. Zudem erfahren sie, wie sie Beschäftigte, die sich mit Anliegen und Beschwerden an den Betriebsrat wenden, wirkungsvoll unterstützen können. Für den Ernstfall muss jedes Betriebsratsmitglied zudem rechtzeitig wissen, was bei einer Betriebsänderung zu tun ist.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan

Themenplan

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung des BR bei Einsichtnahme in Personalakten
  • Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern

Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

  • Personalplanung zur Beschäftigungssicherung
  • Handlungsmöglichkeiten des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist

Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

  • So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung!
  • Mitbestimmung beim Personalfragebogen
  • Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

  • Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs
  • Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer
  • Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und -umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

  • Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung
  • Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber
  • Ausgleich für Arbeitnehmer bei besonderen Belastungen
  • Anrufung der Einigungsstelle

Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

  • Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen – Informations- und Beratungsrechte des BR
  • Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet
  • Aufgabenbereich der Einigungsstelle
  • Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG
  • Richtiges Vorgehen des BR, je nach Strategie des Arbeitgebers
aas Seminare – Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4) – Grundlagenseminar für Betriebsräte- 103 BR 4 Pb

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Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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