Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)

Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen

Kennung
3907/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Ein wesentlicher Bereich der Betriebsratsarbeit befasst sich mit den Beteiligungsrechten in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei Umstrukturierungen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer, wie sie u. a. bei Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung zu beteiligen sind. Zudem erfahren sie, wie sie Beschäftigte, die sich mit Anliegen und Beschwerden an den Betriebsrat wenden, wirkungsvoll unterstützen können. Für den Ernstfall muss jedes Betriebsratsmitglied zudem rechtzeitig wissen, was bei einer Betriebsänderung zu tun ist.

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung bei Einsichtnahme von Arbeitnehmern in ihre Personalakte
  • Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern nach §§ 84, 85 BetrVG

Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

  • Personalplanung zur Beschäftigungssicherung
  • Handlungsalternativen des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist

Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

  • So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung!
  • Mitbestimmung beim Personalfragebogen
  • Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien

Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

  • Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs
  • Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer
  • Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und –umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

  • Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung
  • Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber vor geplanten Änderungen
  • Verlangen des BR, bei besonderen Belastungen einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu verlangen
  • Anrufung der Einigungsstelle

Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

  • Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen
  • Informations- und Beratungsrechte des BR
  • Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet
  • Aufgabenbereich der Einigungsstelle
  • Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG
  • Das richtige Vorgehen des BR bei unterschiedlichen Strategien des Arbeitgebers

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
103 BR 4 Pb Seminar
Kennung
3907/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 23.09.2024
15:00
Ende
Fr. 27.09.2024
12:30

Ein wesentlicher Bereich der Betriebsratsarbeit befasst sich mit den Beteiligungsrechten in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei Umstrukturierungen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer, wie sie u. a. bei Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung zu beteiligen sind. Zudem erfahren sie, wie sie Beschäftigte, die sich mit Anliegen und Beschwerden an den Betriebsrat wenden, wirkungsvoll unterstützen können. Für den Ernstfall muss jedes Betriebsratsmitglied zudem rechtzeitig wissen, was bei einer Betriebsänderung zu tun ist.

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung bei Einsichtnahme von Arbeitnehmern in ihre Personalakte
  • Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern nach §§ 84, 85 BetrVG

Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

  • Personalplanung zur Beschäftigungssicherung
  • Handlungsalternativen des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist

Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

  • So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung!
  • Mitbestimmung beim Personalfragebogen
  • Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien

Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

  • Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs
  • Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer
  • Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und –umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

  • Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung
  • Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber vor geplanten Änderungen
  • Verlangen des BR, bei besonderen Belastungen einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu verlangen
  • Anrufung der Einigungsstelle

Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

  • Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen
  • Informations- und Beratungsrechte des BR
  • Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet
  • Aufgabenbereich der Einigungsstelle
  • Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG
  • Das richtige Vorgehen des BR bei unterschiedlichen Strategien des Arbeitgebers

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
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1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
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Deutz-Kalker-Straße 52, 50679 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 218,90 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 99,08 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 77,55 €
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