Das förmliche Wahlverfahren bei der SBV-Wahl
Das Wahlverfahren für Betriebe und Dienststellen ab 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen
Das förmliche Wahlverfahren ist das gesetzlich vorgesehene Wahlverfahren für Betriebe und Dienststellen mit mindestens 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen sowie für Betriebe oder Dienststellen, die aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen bestehen. Es umfasst eine Vielzahl aufeinander aufbauender Verfahrensschritte und stellt besondere Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung der Wahl.
Auf den folgenden Seiten begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf – von der Bestellung des Wahlvorstands über die Erstellung der Wählerliste und des Wahlausschreibens bis zur Stimmabgabe, Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Dabei erläutern wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern geben auch zahlreiche Praxishinweise, Beispiele, Muster und Checklisten, damit Sie die SBV-Wahl rechtssicher vorbereiten und durchführen können.
Die richtige Bestellung des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand – Organisation, Rechte und Pflichten
Vorbereitungsarbeiten des Wahlvorstands zur Einleitung der SBV-Wahl
Einleitung der SBV-Wahl
Aufgaben des Wahlvorstands bis zum Wahltag
Der „Tag der Wahl“
Abschluss des Wahlverfahrens
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