Landespersonalvertretungsrecht Bayern

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Bayern

Das Landespersonalvertretungsgesetz Bayern (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Bayern. Es gilt für Personalräte des Landes Bayern sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Bayern. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Bayern rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der bayerischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Bayern“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

 

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorstands und Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorstands
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere bei

  • Personalangelegenheiten
  • Sozialangelegenheiten
  • Organisationangelegenheiten
  • personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen

Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
514 Mobbing 3 Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
Art. 46 Abs. 5 S. 1 Art. 44 Abs. 1 S. 1 LPVG Bayern

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 890,- €
1. Teilnehmer
990,- €
2. Teilnehmer
940,- €
Weitere Teilnehmer
890,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Personalratsmitglieder aus Bayern
  • Ersatzmitglieder des Personalrats

Formulare & Musterschreiben

Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

September

  • 14.09. - 18.09.2026

    München

    3852/2026

    Courtyard by Marriott München City Center

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Courtyard by Marriott München City Center liegt im Herzen der bayerischen Landeshauptstadt, nur wenige Schritte vom Hauptbahnhof und der Altstadt entfernt. So bietet es seinen Gästen eine ideale Ausgangslage, um die Münchner City zu Fuß zu erkunden. Die Nähe zur Theresienwiese, zum Karlsplatz-Stachus und zum Marienplatz sowie zu zahlreichen Schlössern, Museen, Gärten, Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants zeichnet das exklusive City-Hotel aus. Für Sportbegeisterte steht im Hotel ein modern ausgestattetes Fitnesscenter zur Verfügung und für den kulinarischen Genuss stehen mediterrane Kreationen im Oléo Pazzo, dem Hotel-Restaurant mit offener Show-Küche, auf dem Speiseplan.

November

  • 09.11. - 13.11.2026

    München

    4651/2026

    HYPERION Hotel München

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das HYPERION Hotel München wurde im März 2019 neu eröffnet. Es liegt im Ortsteil Bogenhausen, zwischen Innenstadt und Messe. Durch die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sind das Zentrum und viele Sehenswürdigkeiten der Stadt bequem erreichbar. Die 341 komfortablen Hotelzimmer bieten u.a. Klimaanlage, Safe, Minibar und Sky-TV. Alle Bäder sind mit Fußbodenheizung und Regenwaldduschen ausgestattet. Für Rollstuhlfahrer stehen 4 entsprechende Zimmer zur Verfügung. Ihr aas-Seminar findet im hochmodernen Tagungsbereich in der 1. Etage statt. Ein Restaurant mit Front-Cooking und eine gemütliche Lounge mit Barbereich sorgen für Ihr leibliches Wohl. On Top gibt es einen Wellnessbereich mit Fitnessraum und Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an).

    Ihr Wunschthema als individuelle Inhouse Schulung!

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    T 0209 / 165 85 - 0
    M inhouse@aas-seminare.de






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