Der Personalrat spielt eine zentrale Rolle als Interessenvertretung der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen. Seine vielfältigen Aufgaben zielen darauf ab, die Rechte und das Wohl der Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Mit seiner zentralen Rolle als Bindeglied zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber trägt er maßgeblich zur Schaffung eines fairen, sicheren und motivierenden Arbeitsumfelds bei.
Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer, die Mitwirkung bei Personalmaßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen, die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen sowie die Förderung von Arbeitsbedingungen, die den Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden.
Darüber hinaus ist der Personalrat in der Pflicht, den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern und im Sinne einer harmonischen und produktiven Arbeitsumgebung beizutragen.