Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene 
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? 
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG 

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht? 
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen 
  • Best-Practice-Beispiele 

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick 
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen 
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen 
  • Auswertung von Unfallstatistiken 
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen 
  • Information der Beschäftigten 

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV 
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure 
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss 

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen 
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften 
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes 
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
225 Der Arbeitsschutzausschuss Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
1. Teilnehmer
1690,- €
2. Teilnehmer
1640,- €
Weitere Teilnehmer
1590,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Wussten Sie schon, dass in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss? In diesem müssen laut Gesetz zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.


Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

August

  • 24.08. - 28.08.2026

    Willingen

    3518/2026

    Mountain View Hotel Willingen

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das neu eröffnete Mountain View Hotel Willingen liegt ruhig und naturnah am Rand des Sauerlands, mit herrlichem Ausblick auf die Willinger Bergwelt. Die 100 gemütlich-modernen Zimmer bieten hohen Komfort für erholsame Nächte. Für unsere Seminare stehen helle, gut ausgestattete Tagungsräume mit modernster Technik zur Verfügung. Dank flexibler Bestuhlung eignen sie sich für kleinere Gruppen ebenso wie für größere Veranstaltungen. Das Hotelrestaurant „Green Hill“ serviert regionale Spezialitäten, während sich die Panorama-Terrasse perfekt für Pausen mit Weitblick eignet. Entspannung finden Gäste im großzügigen Wellnessbereich mit Pool, Panoramasauna und Ruhelandschaften. Das Hotel verbindet professionelle Seminarbedingungen mit einer inspirierenden Naturkulisse.

November

  • 09.11. - 13.11.2026

    Hamburg

    4628/2026

    Courtyard by Marriott Hamburg City

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Courtyard by Marriott Hamburg City öffnet im August 2019 seine Pforten. Es liegt zentral zwischen Hauptbahnhof und Berliner Tor im beliebten Stadtteil St. Georg. Wir freuen uns, Ihnen dieses ganz neue Hotel 2020 als Seminarhotel anbieten zu können. Es verfügt über 277 topmoderne Zimmer. Eine Klimaanlage, Minikühlschrank, Safe sowie Kaffeemaschine bzw. Teekocher gehören zur Grundausstattung. Der Tagungsbereich ist auf dem neuesten Stand der Technik und besteht aus insgesamt 8 Tagungsräumen. Neben dem hoteleigenen Restaurant gibt es eine Lobby-Bar, einen voll ausgestatteten Fitnessraum und zur Entspannung einen Wellnessbereich mit Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an).

    Ihr Wunschthema als individuelle Inhouse Schulung!

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    T 0209 / 165 85 - 0
    M inhouse@aas-seminare.de






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