Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung
4.9 / 5.0 (773 Bewertungen bei Google)Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
- BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
- Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Themenplan
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Bildung auf betrieblicher Ebene
- Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
- Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
- Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
- Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
- Best-Practice-Beispiele
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
- Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
- Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
- Vorschläge für betriebliche Investitionen
- Auswertung von Unfallstatistiken
- Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Information der Beschäftigten
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
- Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV
- Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
- Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Rolle des Betriebsrats
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
- Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Nächste Termine
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
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§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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| mit Kollegenrabatt | ab 1590,- € | |
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1. Teilnehmer
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1690,- €
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2. Teilnehmer
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1640,- €
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Weitere Teilnehmer
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1590,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Wussten Sie schon, dass in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss? In diesem müssen laut Gesetz zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.
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