Das vereinfachte Wahlverfahren bei der SBV-Wahl
Alle Infos zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Im vereinfachten Wahlverfahren wird die Wahl der Schwerbehindertenvertretung weitgehend in einer Wahlversammlung durchgeführt. Anders als im förmlichen Wahlverfahren gibt es regelmäßig keinen Wahlvorstand, der die Wahl über mehrere Wochen vorbereitet. Zahlreiche Aufgaben, die dort vom Wahlvorstand wahrgenommen werden, werden im vereinfachten Wahlverfahren von der bestehenden SBV, der Wahlleitung oder unmittelbar in der Wahlversammlung erledigt.
Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung der Wahlversammlung, denn von der ordnungsgemäßen Einladung bis zur Feststellung des Wahlergebnisses müssen sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die folgenden Abschnitte erläutern den Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens Schritt für Schritt – von der Einladung zur Wahlversammlung bis zu den abschließenden Aufgaben der Wahlleitung.
Ordnungsgemäße Einladung zur Wahlversammlung
Vorbereitung der Wahlversammlung
Ablauf der Wahlversammlung
Aufgaben der Wahlleitung nach Abschluss der Wahl
Wahlversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz
Schulungsanspruch der SBV im vereinfachten Wahlverfahren
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