Leitfaden & Grundlagen für neue Betriebsratsmitglieder
Keine halben Sachen für neue Betriebsratsmitglieder
Die ersten Wochen und Monate Ihrer Amtszeit sind jetzt entscheidend: Sie lernen die Aufgaben kennen, treffen wichtige Entscheidungen und vertreten die Interessen Ihrer Kollegen.
Auf dieser Seite erfahren Sie:
- Welche Seminare für den erfolgreichen Start unerlässlich sind
- Wie Sie Ihren gesetzlichen Schulungsanspruch optimal nutzen
- Welche weiterführenden Angebote Sie unterstützen
Mit welchen Schulungen starten neue Betriebsratsmitglieder – BR 1 oder AR 1?
Grundlagenwissen BR 1 und AR 1 für neue Betriebsratsmitglieder
Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit ist rechtlich anspruchsvoll. Betriebsräte müssen formale Vorgaben einhalten, Mitbestimmungsrechte korrekt ausüben und überwachen, dass Gesetze zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Gerade formale Fehler können dazu führen, dass Beschlüsse oder ganze Beteiligungsverfahren unwirksam sind.
Deshalb braucht jedes neu gewählte Betriebsratsmitglied von Beginn an fundierte Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht. Für diesen Einstieg bietet die aas zwei Einsteigerseminare an:
- Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1): Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
- Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1): Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen
Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1):
Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
Wie arbeitet der Betriebsrat rechtssicher und was sind die wichtigsten Mitbestimmungsrechte?
BR 1 vermittelt die gesetzlichen Spielregeln der Betriebsratsarbeit. Im Mittelpunkt stehen ordnungsgemäße Sitzungen und wirksame Beschlüsse – ein Bereich, in dem Fehler schnell gravierende Folgen haben können.
Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden:
- die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit,
- die wichtigsten Mitbestimmungsrechte,
- Ansprüche auf Freistellung, Vergütung und Schutz,
- sowie die Grundzüge der Geschäftsführung des Betriebsrats.
Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1):
Von der Einstellung bis zur Kündigung
Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften muss der Betriebsrat überwachen und einhalten?
AR 1 vermittelt die zentralen arbeitsrechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung der Betriebsrat zu überwachen hat. Ohne diese Kenntnisse kann der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen.
Behandelt werden insbesondere:
- die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze,
- der rechtliche Rahmen der Mitbestimmung,
- Grundlagen zu Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit,
- sowie die rechtlichen Voraussetzungen bei Einstellungen und Kündigungen.
Womit beginnen? Die klare Antwort: Beides.
Welche Schulung zuerst besucht wird, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass beide Seminare früh in der Amtszeit absolviert werden. Beide zusammen bilden das Fundament Ihrer Amtszeit. Nur so kann der Betriebsrat seine Aufgaben rechtssicher, wirksam und verantwortungsvoll wahrnehmen.
Keine halben Sachen bei der Betriebsratsarbeit
Warum Kompaktseminare nicht ausreichen
Kompaktseminare versprechen zwar Zeitersparnis, führen aber häufig zu gefährlichen Wissenslücken:
- Zentrale Inhalte bleiben oberflächlich
- Praxisübungen fehlen
- Zusammenhänge werden nicht verstanden
Gerade zu Beginn der Amtszeit entstehen so Lücken, die später kaum noch geschlossen werden können.
Besonders kritisch:
Wer zunächst ein Kompaktseminar besucht, verbraucht oft seinen gesetzlichen Schulungsanspruch. Später BR 1 oder AR 1 nachzuholen, ist dann häufig schwierig – obwohl genau dieses Wissen fehlt.
Deswegen setzen wir bei der aas den Fokus auf 5-Tage-Präsenzschulungen in ganz Deutschland und freuen uns über das herausragende Feedback unserer Teilnehmer. Überzeugen Sie sich selbst von unserer aas-Qualität:
aas-Teilnehmerstimmen
Das sagen unsere Teilnehmer zu unseren Grundlagenseminaren BR 1 und AR 1 für Betriebsräte
Wie geht es nach dem BR 1 bzw. AR 1 Seminar weiter?
Nach dem ersten Einsteigerseminar stellt sich für viele neu gewählte Betriebsratsmitglieder schnell die nächste Frage:
Wie baue ich mein Wissen sinnvoll weiter auf – und in welcher Reihenfolge?
Entscheidend ist dabei nicht ein starres Schulungsschema, sondern eine logische und praxisnahe Vertiefung. Nach dem ersten Grundlagenseminar stehen jeweils zwei sinnvolle Wege offen.
Nach dem Einstieg mit BR 1
Wenn Sie mit Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1) gestartet sind, kennen Sie die Grundlagen der rechtssicheren Betriebsratsarbeit. Danach bieten sich zwei Wege an:
- In Betriebsverfassungsrecht Teil 2 (BR 2) lernen Sie, wie Mitbestimmungsrechte praktisch umgesetzt werden – etwa bei Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheitsschutz, Überwachung und Datenschutz. Zudem erfahren Sie, wie Stellungnahmen zu Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen rechtssicher formuliert werden.
- Mit Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1) erwerben Sie die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen, die der Betriebsrat überwachen und bei jeder Mitbestimmung beachten muss. Sie verstehen den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Entscheidungen zulässig sind.
Nach dem Einstieg mit AR 1
Haben Sie mit Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1) begonnen, ergeben sich ebenfalls zwei sinnvolle Anschlussmöglichkeiten:
- In Betriebsverfassungsrecht Teil 1 (BR 1) lernen Sie, wie der Betriebsrat rechtssicher arbeitet: ordnungsgemäße Sitzungen, wirksame Beschlüsse sowie Voraussetzungen von Freistellung, Kostenübernahme und Vergütung. Zudem vermittelt BR 1 bereits die wichtigsten Mitbestimmungsrechte, sodass Sie von Anfang an auch inhaltlich im Gremium mitarbeiten können.
- In Arbeitsrecht – Teil 2 (AR 2) erhalten Sie Ihr Wissen im sensibelsten Bereich der Betriebsratsarbeit: dem Kündigungs- und Beendigungsrecht. Behandelt werden Kündigungsgründe, Fristen, Rechte der Beschäftigten, Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie sozialrechtliche Folgen und Aufhebungsverträge.
Betriebsratswissen für den Start in die neue Amtszeit
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