Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 (BR 3)

Umsetzung der Beteiligungsrechte

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Von Montag bis Freitag

Mit Besuch beim Arbeitsgericht

Die Betriebsvereinbarung ist das zentrale Instrument von Betriebsrat und Arbeitgeber, um gemeinsam Mitbestimmungsfragen rechtsverbindlich festzulegen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 3“ lernen die Teilnehmer, wie eine Betriebsvereinbarung zustande kommt, für wen sie gilt und welche Konsequenzen die Kündigung einer solchen Vereinbarung nach sich zieht.
Zudem erfahren die Seminarbesucher, welche beiden Möglichkeiten das BetrVG bei Uneinigkeit vorsieht: Von der Zuständigkeit einer Einigungsstelle bis hin zum konkreten Ablauf arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Abgerundet wird das Seminar durch einen Besuch beim Arbeitsgericht, um allen Teilnehmern einen praktischen Einblick in den Verlauf eines Gerichtsverfahrens zu ermöglichen.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
  • Wirkungen von Betriebsvereinbarungen bei Arbeitsvertrag und Tarifvertrag
  • Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Funktionsweise der Arbeitsgerichte und Ablauf einer Verhandlung

Themenplan

Die Betriebsvereinbarung: Durchsetzung und Umsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Voraussetzungen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Unterschiede von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
  • Wann stehen gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung entgegen?
  • Geltungsbereich, Geltungsdauer, Kündigung und Nachwirkung

 

Die Einigungsstelle: Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen

  • Einrichtung der Einigungsstelle
  • Auswahl von Vorsitzendem und Beisitzern der Einigungsstelle
  • Welche Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen? – Muster für die Praxis
  • Ablauf des Verfahrens vor der Einigungsstelle
  • Folgen des Spruchs der Einigungsstelle
  • Kosten der Einigungsstelle und Kostentragung des Arbeitgebers

 

Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren: Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen

  • Unterschied arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Einigungsstelle
  • Der Arbeitgeber beteiligt den BR nicht oder hält sich nicht an eine getroffene Vereinbarung
  • Ablauf des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
  • Welche Beschlüsse muss der Betriebsrat fassen? Muster für die Praxis
  • Kosten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

 

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht

  • Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
  • Unterschied zwischen Urteils- und Beschlussverfahren
  • Vorbereitung eines Sitzungsbesuchs
  • Nachbereitung der Sitzung und Besprechung der Ergebnisse

 

Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

  • Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen – Dauer des Verfahrens
  • Schwierige Situation: Streitigkeiten im BR
  • Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens: der BR als Beteiligter
  • Weitere Beispielsfälle aus der Praxis
102 BR 3 Pb

Nächste Termine

13.07. - 17.07.2026
Berlin

03.08. - 07.08.2026
Travemünde / Ostsee

24.08. - 28.08.2026
Leipzig
13 weitere Termine

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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  • Betriebsratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

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Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
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