Aas Seminare Sbv Wahl 2026 (3)

Fit für die SBV-Wahl 2026

Starke Vertretung für Menschen mit Behinderung

Die Vertrauenspersonen werden neu gewählt – mitbestimmen, gestalten, unterstützen

Alle vier Jahre – das nächste Mal vom 1. Oktober bis 30. November 2026 – wählen Beschäftigte mit Behinderung ihre Vertrauensperson und die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung (SBV).

Diese Wahlen sind ein zentraler Bestandteil betrieblicher Teilhabe und Inklusion, denn die SBV ist die Stimme derjenigen, die besondere Unterstützung benötigen. Sie achtet darauf, dass Teilhabe, Gesundheit und Gleichbehandlung im Betrieb tatsächlich gelebt werden.

Unsere Schulungen zur SBV-Wahl 2026

Damit die Wahl ordnungsgemäß, transparent und rechtssicher abläuft, bietet die aas praxisnahe Schulungen für Wahlvorstände und Vertrauenspersonen an:


Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erklären Schritt für Schritt das gesamte Wahlverfahren – mit Beispielen, Vorlagen und Mustern, damit Sie Ihre Wahl sicher, zügig und rechtssicher durchführen können.

Unsere Seminar-Empfehlung

"Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) - Sicher durch die Wahl begleitet"

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In diesem praxisorientierten Seminar erhalten Wahlvorstände (ab 50 Wahlberechtigte) und Wahlleiter sowie SBV-Mitglieder, die sich mit der Wahl beschäftigten, (weniger als 50 Wahlberechtigte) das notwendige Wissen, um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, Fristen und Abläufe kennen und erfahren, wie Sie typische Formfehler vermeiden – damit Ihre SBV-Wahl reibungslos und erfolgreich gelingt.

Empfohlen für Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder, Wahlleiter

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach dem Seminar verfügen Sie über fundierte Kenntnisse zu

  • Vorbereitung und Ablauf der SBV-Wahl – von der Einleitung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • Rechten und Pflichten des Wahlvorstands sowie der Schwerbehindertenvertretung

  • Formvorschriften und Fristen, die zwingend einzuhalten sind, um Fehler zu vermeiden

  • allen Aspekten der Stimmabgabe, einschließlich Briefwahl und Stimmenauszählung

  • der sicheren Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Wahl

So sind Sie bestens vorbereitet, um die SBV-Wahl rechtssicher, korrekt und ohne Risiken durchzuführen.

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Unsere Webinar-Empfehlung

"Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung kompakt"

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Als Wahlvorstand erhalten Sie in diesem kompakten Webinar das nötige Wissen, um die SBV-Wahl rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen. Von Wahlvoraussetzungen und -verfahren bis zur Stimmabgabe lernen Sie alles Wichtige, um Formfehler zu vermeiden und Fristen sicher einzuhalten.

Empfohlen für Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder, Wahlleiter

Kenntnisse nach Abschluss des Webinars

Nach dem Webinar verfügen Sie über fundierte Kenntnisse zu

  • Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten – Vorbereitung und Ablauf
  • Kenntnis der Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und der SBV
  • Formvorschriften und Fristen einhalten
  • Stimmabgabe richtig durchführen
  • Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

So sind Sie bestens vorbereitet, um die SBV-Wahl rechtssicher, korrekt und ohne Risiken durchzuführen.

Webinar – Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung kompakt

Warum die SBV-Wahlen so wichtig sind

Die SBV sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt arbeiten, gefördert und geschützt werden. Sie wirkt bei Einstellungen, Versetzungen, Arbeitszeit- und Gesundheitsthemen mit und ist in vielen Entscheidungen eng mit dem Betriebs- oder Personalrat vernetzt. Eine gut aufgestellte SBV ist damit ein entscheidender Faktor für gelebte Inklusion im Betrieb.

  

Rechtliche Grundlagen und Wahlverfahren der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Nach § 177 SGB IX wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt, wenn mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt sind. Die Wahl erfolgt in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Je nach Größe des Betriebs findet die Wahl im vereinfachten (bis 49 Wahlberechtigte) oder förmlichen Verfahren (ab 50 Wahlberechtigte) statt.
Regelmäßiger Wahlzeitraum: 1. Oktober bis 30. November 2026. Mehrere kleinere Betriebe oder Dienststellen eines Arbeitgebers können für die Wahl zusammengefasst werden, wenn dort jeweils weniger als fünf wahlberechtigte Personen beschäftigt sind. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber im Benehmen mit dem Integrationsamt (§ 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX).

  

Initiativrecht und Wahlvorbereitung

Gemäß § 176 SGB IX soll der Betriebs- oder Personalrat auf die Durchführung der SBV-Wahl hinwirken. Die Vorbereitung und Durchführung richtet sich nach der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Wahl der SBV dem Integrationsamt und der Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 163 Abs. 8 SGB IX). Wahlberechtigt sind alle beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, wählbar sind alle Beschäftigten ab 18 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig sind. Die Vertrauensperson selbst muss keine Behinderung haben.

  

Vereinfachtes und förmliches Wahlverfahren bei der SBV-Wahl

  • Im vereinfachten Wahlverfahren lädt der Betriebsrat, die SBV oder drei Wahlberechtigte zu einer Wahlversammlung ein. In dieser wird ein Wahlleiter gewählt, der die Wahl unmittelbar durchführt.
  • Im förmlichen Wahlverfahren wird zunächst ein Wahlvorstand gewählt, der die Wahl unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen einleitet.

Seit 2022 kann das vereinfachte Verfahren auch online eingeleitet und per Briefwahl abgeschlossen werden – eine Möglichkeit, die den heutigen Arbeitsbedingungen besser entspricht.

  

Gut informiert auf unserer Website

Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Informationen, Materialien und Arbeitshilfen rund um die SBV-Wahl 2026:

  • Muster-Formulare und Wahlausschreiben
  • Hinweise zu rechtlichen Neuerungen und zur Wahlordnung (SchwbVWO)
  • Infoseite zur SBV-Wahl
  • Infoseiten zu vereinfachten und förmlichen Verfahren

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