Landespersonalvertretungsrecht Sachsen
Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Sachsen
4.9 / 5.0 (697 Bewertungen bei Google)Das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Sachsen. Es gilt für Personalräte des Landes Sachsen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Sachsen rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der sächsischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Sachsen“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Themenplan
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Das Quartalsgespräch mit der Dienststellenleitung
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Wahl des Vorstands und des Vorsitzenden
- Aufgaben des Vorstands
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Angelegenheiten für die Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Die Beteiligungsrechte des Personalrats
- Verfahren der Mitbestimmung
- Eingeschränkte und volle Mitbestimmung
- Initiativrecht
Das verwaltungsrechtliche Beschlussverfahren
Nächster Termin
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
| § 47 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SächsPersVG. | ||
| mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
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1. Teilnehmer
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990,- €
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2. Teilnehmer
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940,- €
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Weitere Teilnehmer
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890,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
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- Personalratsmitglieder aus Sachsen
- Ersatzmitglieder des Personalrats
Formulare & Musterschreiben