Inhouse – Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 und 2 – kompakt

Voraussetzungen für wirksames Handeln des Betriebsrats

  • Zugang von Anhörungen und Erklärungen beim Betriebsrat
  • Wer vertritt den Betriebsrat bei Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters?
  • Die wirksame Beschlussfassung - auch per Video- und Telefonkonferenz
  • Anforderungen an die Ladung
  • Wann liegt eine Verhinderung zur Sitzungsteilnahme vor?
  • Welche Auswirkungen haben Fehler des Betriebsrats?
  • Das ordnungsgemäße Sitzungsprotokoll

Kosten und Ausstattung des Betriebsrats

  • Anspruch auf ein eigenes Betriebsratsbüro – Größe und Ausstattung
  • Anspruch auf eine Bürokraft
  • Anspruch auf Literatur, PC, Laptop, Handy usw.
  • Schulungsanspruch

Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit und Kündigungsschutz

  • Voraussetzungen für Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit
  • Pflicht zur An- und Rückmeldung
  • Dokumentation der Betriebsratstätigkeit
  • Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Freistellung zur Betriebsratsarbeit und Teilfreistellungen
  • Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern

Weitere Organe der Betriebsverfassung

  • Das Wichtigste zum Betriebsausschuss und weiteren Ausschüssen
  • Zuständigkeiten von GBR, KBR und Wirtschaftsausschuss
  • Aufgaben und Rechte von JAV und SBV

Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft

  • Gesetzliche Vorgaben für die Betriebsversammlung und Tipps für den Ablauf
  • Das Monatsgespräch, Betriebsbegehungen und Sprechstunden

Informationsrechte und Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats

  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

  • Voraussetzungen für die Mitbestimmung bei Ordnung des Betriebs, Arbeitszeit, Urlaub, Datenschutz sowie beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung beim Arbeitsentgelt

Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

  • Gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen als Einschränkung der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Eil- oder Notfällen
  • Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den BR
  • Reaktion des BR auf Initiativen des Arbeitgebers
  • So kann der BR selbst initiativ tätig werden

Beteiligungsrechte bei Einstellung usw.

  • Umfang der Unterrichtung des BR und Handeln bei fehlerhafter Information
  • Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung
  • Wie können Zustimmungsverweigerungen konkret formuliert werden?
  • Frist und mögliche Reaktionsmöglichkeiten des BR
  • Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
  • Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte

Beteiligungsrechte bei Kündigungen

  • Anhörung des BR
  • Rechtsfolgen fehlerhafter Information des Arbeitgebers
  • Reaktionen des BR auf die Anhörung einer Kündigung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Wichtige Fristen für den BR
  • Schriftliche Begründung des BR von Bedenken und Widerspruch
  • Wie können Widersprüche und Bedenken konkret formuliert werden?
  • Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach ordnungsgemäßem Widerspruch des BR

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wirksame Beschlussfassung
  • Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
  • Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
  • Aufgaben von JAV, SBV, GBR und KBR
  • Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
  • Grundlagen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten/Eil- und Notfälle
  • Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
  • Kenntnisse zu Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

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Um ein thematisch passgenau auf Ihr Unternehmen und Ihren Betriebsrat ausgerichtetes Seminar zu konzipieren, sind wir offen für JEDES Thema, das bei Ihnen aktuell Priorität hat.

Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch aber auch gerne mit Vorschlägen und Ideen auf Sie zu.

Unser Expertenteam freut sich darauf, auch die Örtlichkeit nach Ihrem persönlichen Bedarf optimal vorzubereiten: Lassen Sie sich und Ihr Team am Ort Ihrer Wahl schulen – ob im unternehmenseigenen Tagungsraum, einer bevorzugten externen Location oder in einem unserer zahlreichen renommierten aas-Partner-Hotels.

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