Die Arbeit im Betriebsausschuss

Aufgaben und Organisation des Betriebsausschusses

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Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Betriebsausschusses
  • Geschäftsführung des Betriebsausschusses
  • Übertragung von Aufgaben auf den Betriebsausschuss – Umfang und Grenzen
  • Kooperation von Betriebsausschuss und Betriebsrat
  • Praxisbeispiele

Themenplan

Ab neun Mitgliedern sind Betriebsratsgremien nach § 27 BetrVG verpflichtet einen Betriebsausschuss zu bilden. Dieser soll größeren Betriebsratsgremien helfen, interne Abläufe und die laufende Geschäftsführung effizient zu organisieren. Je größer ein Betriebsratsgremium, desto wichtiger ist die systematische Vorbereitung, Bearbeitung und Nachverfolgung der Betriebsratsthemen. Diese Aufgabe obliegt dem Betriebsausschuss kraft Gesetzes. Zusätzlich kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss auch spezielle Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Seminar „Die Arbeit im Betriebsausschuss“ erfahren die Teilnehmer, wie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Betriebsausschusses funktioniert, welche Aufgaben vorschriftsmäßig übertragen werden können und wie das Zusammenspiel von Betriebsrat und Betriebsausschuss bestmöglich organisiert werden kann.

Gesetzliche Pflicht zur Bildung

  • § 27 BetrVG als gesetzliche Grundlage
  • Pflicht zur Bildung ab neun Betriebsratsmitgliedern

Besetzung des Betriebsausschusses

  • Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind Pflichtmitglieder
  • Wahl der übrigen Ausschussmitglieder

Aufgabe: Führung der laufenden Geschäfte

  • Begriffsbestimmung: Laufende Geschäfte
  • Ausübung der Beteiligungsrechte
  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Einsichtsrecht in die Listen der Bruttolöhne und -gehälter, § 80 Abs. 2 BetrVG

Sitzungen des Betriebsausschusses

  • Vorbereitung und Ablauf der Sitzungen
  • Teilnahmerecht: JAV, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgeber und Gewerkschaft
  • Teilnahmerecht anderer Betriebsratsmitglieder
  • Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung
  • Sitzungsniederschrift
  • Video- und Telefonkonferenz
  • Einsichtsrecht der BR-Mitglieder in die Unterlagen des Betriebsausschusses

Übertragung von Aufgaben

  • Voraussetzung für die Übertragung von Aufgaben
  • Übertragbare Aufgaben
  • Mitteilung des Übertragungsbeschlusses an den Arbeitgeber

Umfang und Grenzen der Übertragung

  • Verbleib des Kernbereichs an Aufgaben beim Betriebsrat
  • Widerruf der Übertragung
  • Aufhebung von Beschlüssen des Betriebsausschusses
  • Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Praxisfälle aus der Arbeit des Betriebsausschusses

260 Arbeit Im Betriebsausschuss Pb

Nächste Termine

06.07. - 10.07.2026
Willingen

21.09. - 25.09.2026
Ostseebad Scharbeutz

19.10. - 23.10.2026
Köln
1 weiterer Termin

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
1. Teilnehmer
1690,- €
2. Teilnehmer
1640,- €
Weitere Teilnehmer
1590,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

Juli

September

Oktober

November

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