Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2
Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsförderung erfolgreich umsetzen
4.9 / 5.0 (713 Bewertungen bei Google)Der Betriebsrat kann vor allem bei der Prävention viel bewegen. Im Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2“ lernen die Teilnehmer anhand konkreter Beispiele, wie ein innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem und ein konstruktives betriebliches Gesundheitsmanagement aussehen kann. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit zu erkennen sowie entsprechende präventive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
- Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Themenplan
Aktuelle Situation in den Betrieben
- Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
- Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
- Stand der Technik: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
- Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Gefährdungsbeurteilung
- Begriff und gesetzliche Grundlagen
- Beteiligte und ihre Aufgaben
- Gefahren und Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- Maßnahmen festlegen und umsetzen
- Dokumentation und Evaluation
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Gesundheitsförderung im Betrieb
- Unterschied Gesundheitsmanagement – Gesundheitsförderung
- Gesundheitszirkel
- Krankenrückkehrgespräche
- Überblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Verhältnis- und Verhaltensprävention
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG
- Überlastungsanzeige
- Betriebsbegehung
- Rolle des Betriebsrats bei der Unterweisung
- Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Nächste Termine
Seminarfakten
| Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
| max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
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§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
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| mit Kollegenrabatt | ab 1590,- € | |
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1. Teilnehmer
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1690,- €
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2. Teilnehmer
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1640,- €
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Weitere Teilnehmer
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1590,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen – und zwar für jedes Gremiumsmitglied! (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Arbeitsschutzausschussmitglieder
- Personalratsmitglieder
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