Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2
Aufbauwissen für jedes Betriebsratsmitglied
Der Betriebsrat kann vor allem bei der Prävention viel bewegen. Im Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2“ lernen die Teilnehmer anhand konkreter Beispiele, wie ein in-nerbetriebliches Arbeitsschutzsystem und ein konstruktives betriebliches Gesundheitsma-nagement aussehen kann. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Ge-fährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte im Rah-men ihrer Arbeit zu erkennen sowie entsprechende präventive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Aktuelle Situation in den Betrieben
- Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
- Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
- Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Pflichten der Beschäftigten
- Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
- Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
- Grundlegendes Wissen für den Betriebsrat
Gefährdungsbeurteilung
- Begriff
- Gesetzliche Grundlagen
- Beteiligte Personen
- Gefahren und Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- Maßnahmen festlegen und umsetzen
- Dokumentation und Evaluation
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
- Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen
- Arbeitsschutzausschuss
- Erste Hilfe
- Unterweisung der Beschäftigten
- Übertragung von Pflichten
- Arbeitsschutzmanagementsysteme im Vergleich
- Hauptelemente eines Arbeitsschutzsystems
- Vorteile & Nachteile
Gesundheitsförderung im Betrieb
- Unterschied Gesundheitsmanagement – Gesundheitsförderung
- Gesundheitszirkel
- Fachausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Krankenrückkehrgespräche
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Verhältnis- und Verhaltensprävention
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Überblick: Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz /Betriebsvereinbarungen
- Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG
- Überlastungsanzeige
- Betriebsbegehung /Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
- Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion mit unterschiedlichen Ansatzpunkten kennen
- Grundstrukturen betrieblicher Arbeitsschutzmanagementsysteme
Der Betriebsrat kann vor allem bei der Prävention viel bewegen. Im Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2“ lernen die Teilnehmer anhand konkreter Beispiele, wie ein in-nerbetriebliches Arbeitsschutzsystem und ein konstruktives betriebliches Gesundheitsma-nagement aussehen kann. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist auch die Ge-fährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte im Rah-men ihrer Arbeit zu erkennen sowie entsprechende präventive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Aktuelle Situation in den Betrieben
- Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
- Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
- Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Pflichten der Beschäftigten
- Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
- Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
- Grundlegendes Wissen für den Betriebsrat
Gefährdungsbeurteilung
- Begriff
- Gesetzliche Grundlagen
- Beteiligte Personen
- Gefahren und Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- Maßnahmen festlegen und umsetzen
- Dokumentation und Evaluation
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
- Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen
- Arbeitsschutzausschuss
- Erste Hilfe
- Unterweisung der Beschäftigten
- Übertragung von Pflichten
- Arbeitsschutzmanagementsysteme im Vergleich
- Hauptelemente eines Arbeitsschutzsystems
- Vorteile & Nachteile
Gesundheitsförderung im Betrieb
- Unterschied Gesundheitsmanagement – Gesundheitsförderung
- Gesundheitszirkel
- Fachausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Krankenrückkehrgespräche
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Verhältnis- und Verhaltensprävention
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Überblick: Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz /Betriebsvereinbarungen
- Beschwerderecht nach §§ 84, 85 BetrVG
- Überlastungsanzeige
- Betriebsbegehung /Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Die Aufgaben der betrieblichen Gesundheitsschutzexperten
- Gefährdungsbeurteilung in Büro, Verwaltung und Produktion mit unterschiedlichen Ansatzpunkten kennen
- Grundstrukturen betrieblicher Arbeitsschutzmanagementsysteme
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Best Western Plus Hotel Willingen | |
Briloner Straße 56, 34508 Willingen | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 194,04 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 102,92 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 70,33 € |
Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind in jedem Betrieb wichtig. Die herausragende Bedeutung für die Betriebsratsarbeit hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt: Schulungsveranstaltungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich anzusehen – und zwar für jedes Gremiumsmitglied! (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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