Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 2

Basiswissen im Arbeitsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

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Ein häufig in den Betriebsrat nachrückendes Ersatzmitglied benötigt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Eine Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie z. B. Einstellung, Versetzung oder Kündigung sowie die Überwachungspflichten und zahlreiche weitere Beteiligungsrechte sind ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht umsetzbar.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen
  • Die wichtigsten Beschäftigungsformen
  • Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarung und Tarif- und Arbeitsvertrag
  • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
  • Grundlagen des Kündigungsrechts

Themenplan

Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG

  • Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze überwachen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
  • Gesetzliche Diskriminierungsverbote
  • Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
  • Einstellung und Eingruppierung

Besonderheiten bei Arbeitsverträgen

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag
  • Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
  • Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Leiharbeit

Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

  • Das Wichtigste zum Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Gegenstand einer Gesamtzusage
  • Die betriebliche Übung

Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung

  • Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
  • Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung

Grundlagen des Kündigungsrechts

  • Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
aas – Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 2  –  Erfahren Sie, welche Rolle Sie spielen und welche Rechte Sie haben.

Nächste Termine

14.09. - 18.09.2026
Berlin

23.11. - 27.11.2026
Hamburg
Zu den Terminen

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).


Zu empfehlen für

  • Ersatzmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

September

November

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