Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 2

Basiswissen im Arbeitsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Ein häufig in den Betriebsrat nachrückendes Ersatzmitglied benötigt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Eine Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie z. B. Einstellung, Versetzung oder Kündigung sowie die Überwachungspflichten und zahlreiche weitere Beteiligungsrechte sind ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht umsetzbar.

Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG

  • Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze überwachen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
  • Gesetzliche Diskriminierungsverbote
  • Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
  • Einstellung und Eingruppierung

Besonderheiten bei Arbeitsverträgen

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag
  • Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
  • Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Leiharbeit

Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

  • Das Wichtigste zum Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Gegenstand einer Gesamtzusage
  • Die betriebliche Übung

Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung

  • Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
  • Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung

Grundlagen des Kündigungsrechts

  • Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen
  • Die wichtigsten Beschäftigungsformen
  • Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarung und Tarif- und Arbeitsvertrag
  • Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
  • Grundlagen des Kündigungsrechts
126 Ersatzmitglied 2 Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer
1590,- €
2. Teilnehmer
1540,- €
Weitere Teilnehmer
1490,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).


Zu empfehlen für

  • Ersatzmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

November

  • 18.11. - 22.11.2024

    Köln

    4712/2024

    Maritim Hotel Köln

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Maritim Hotel liegt direkt am Rhein, nur wenige Schritte von der reizvollen Altstadt entfernt. Im Schatten des Doms befinden sich zahlreiche Kulturdenkmäler wie das berühmte römische Dionysos-Mosaik oder der Gürzenich. Das Hotel verfügt über den größten Tagungsbereich in Köln. Nach Seminarende lohnt ein Besuch des Wellnessbereichs mit Pool, Sauna und Fitnessraum, ggf. fallen Mehrkosten an. Zum Ausklang des Abends kann man sich mit anderen Seminarteilnehmern in der Hotelbar austauschen oder die spannende Stadt zu Fuß entdecken.

Termine 2025

Datum

Ort

Kennung

Mai

  • 19.05. - 23.05.2025

    Travemünde / Ostsee

    2112/2025

    Maritim Strandhotel Travemünde

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Direkt am Meer liegt das Maritim Strandhotel Travemünde. Bei einem Abendessen im hauseigenen Ostseerestaurant genießen Sie die Aussicht über das Wasser. Sie übernachten in einem der 240 Zimmer und Suiten mit Blick auf die Travemündung oder die Lübecker Bucht. Die Zimmer sind modern und mit großem Fenster ausgestattet. In einem der großzügigen Tagungsräume findet Ihr aas Seminar statt. Die Veranstaltungsräume sind mit modernster Technik, wie elektronischen Leinwänden, Licht- und Tontechnik sowie Beschallungsanlage ausgestattet. Nicht nur der Strand vor der Tür gilt als Highlight des Hotels, auch die Küstennatur und die Fährfahrten nach Priwall. Auf den drei ausschweifenden Promenaden laden Restaurants und Cafés nach dem Seminar zum verweilen ein. Sehenswert und in kurzer Zeit erreichbar sind ebenso der alte Leuchtturm, der Fischerhafen und die Altstadt. Entspannen können Sie im über 1000m2 großen Spabereich des Hotels.

Oktober

  • 20.10. - 24.10.2025

    Düsseldorf

    4309/2025

    Holiday Inn Düsseldorf City - Toulouser Allee

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Holiday Inn Düsseldorf City - Toulouser Allee liegt im neu entstandenen Viertel Le Quartier Central, im beliebten Ortsteil Pempelfort. Altstadt und Königsallee sind vom Hotel aus fußläufig erreichbar. Im 2017 eröffneten Hotel wurde ein Open-Lobby-Konzept umgesetzt. Bar, Restaurant und Lounge gehen nahtlos ineinander über. Im separaten Tagungsbereich bieten die sehr modernen Seminarräume mit bodentiefen Fenstern perfekte Arbeitsbedingungen. Das Hotel bietet seinen Gästen einen gut ausgestatteten Fitnessraum. Nach Seminarende bietet sich ein Bummel durch die nahegelegene Innen- und Altstadt an.

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