Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 2
Die wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht
Ein häufig in den Betriebsrat nachrückendes Ersatzmitglied benötigt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Eine Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie z. B. Einstellung, Versetzung oder Kündigung sowie die Überwachungspflichten und zahlreiche weitere Beteiligungsrechte sind ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht umsetzbar.
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze überwachen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
- Gesetzliche Diskriminierungsverbote
- Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
- Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
- Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Das Wichtigste zum Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Gegenstand einer Gesamtzusage
- Die betriebliche Übung
Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen
- Die wichtigsten Beschäftigungsformen
- Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarung und Tarif- und Arbeitsvertrag
- Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarungen
- Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
- Grundlagen des Kündigungsrechts
Ein häufig in den Betriebsrat nachrückendes Ersatzmitglied benötigt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Eine Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wie z. B. Einstellung, Versetzung oder Kündigung sowie die Überwachungspflichten und zahlreiche weitere Beteiligungsrechte sind ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht umsetzbar.
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze überwachen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
- Gesetzliche Diskriminierungsverbote
- Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
- Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
- Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Das Wichtigste zum Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Gegenstand einer Gesamtzusage
- Die betriebliche Übung
Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Einstellungen
- Die wichtigsten Beschäftigungsformen
- Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarung und Tarif- und Arbeitsvertrag
- Ansprüche der Arbeitnehmer aus Betriebsvereinbarungen
- Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze
- Grundlagen des Kündigungsrechts
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Maritim Hotel Köln | |
Heumarkt 20, 50667 Köln | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 195,39 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 99,29 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 64,16 € |
Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).
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