Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2

Datenschutz im Betrieb praktisch anwenden und verankern

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Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Datenschutz im Betrieb und Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
  • Umgang mit Gesundheitsdaten

Themenplan

Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und BetrVG

Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit

  • EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
  • Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz

Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz

  • Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
  • Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
  • Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister

Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
  • Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen

Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken

  • „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf LinkedIn, Instagram, Facebook und etc.
  • Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
  • Welche Internetrecherchen sind zulässig?
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch das Unternehmen/Arbeitnehmer (z. B. in der Öffentlichkeitsarbeit, Employer Branding) 

Krankenkontrolle/Umgang mit Gesundheitsdaten

  • Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
  • Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
  • Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
  • Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests

Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
  • Zugang zu Betriebsratsbüro und Betriebsrats-PC/Daten in der Cloud
  • Sicherer Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an

  • Effektive Informationsbeschaffung und Datenschutzmanagementsysteme
  • Mitbestimmung umsetzen – Beispiele Musterbetriebsvereinbarungen
aas – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2

Nächste Termine

15.02. - 19.02.2027
Heidelberg

10.05. - 14.05.2027
Leipzig

21.06. - 25.06.2027
St. Peter Ording
3 weitere Termine

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
1. Teilnehmer
1690,- €
2. Teilnehmer
1640,- €
Weitere Teilnehmer
1590,- €
Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Dieses Seminar ist Teil der Ausbildungsreihe „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“. Es erfüllt auch die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) erneut besucht haben und können dann die Rezertifizierung bei der DEKRA beantragen.

Ebenfalls mit einigen anderen Veranstaltungen aus der Rubrik „Datenschutz und Digitalisierung“ können Sie anteilige oder die vollen Unterrichtsstunden für die Rezertifizierung sammeln, sofern das bei der Veranstaltung entsprechend vermerkt ist. Zur Übersicht 

 

Bitte beachten:

Der Besuch des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.


Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • IT-Ausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2027

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