Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung – mit Betriebsbegehung

Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten

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In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz geregelt. Neben Vorgaben für Größe und Höhe der Arbeits- und Pausenräume finden sich dort Anforderungen an Beleuchtung, Raumtemperatur und Belüftung sowie Richtlinien zu Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Sanitäranlagen. Betriebsräte müssen die Einhaltung der Vorschriften der ArbStättV überwachen und bestimmen bei der Umsetzung der ArbStättV auf die besonderen betrieblichen Verhältnisse mit. Im Seminar „Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten Vorschriften der ArbStättV und wenden das Erlernte bei einer Betriebsbegehung direkt an. 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
  • Alle Änderungen und Neuregelungen
  • Die wichtigsten Vorschriften
  • Checkliste zum Erfassen der Arbeitsstätte
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Themenplan

Grundwissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Überblick

  • Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz? 
  • Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes 
  • Die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation 
  • Arbeitsbelastungen und mögliche Folgen 
  • Pflichten des Arbeitgebers 
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses 
  • Unfälle und Krankheiten 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Rechtliche und systematische Einordnung 
  • Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb von Gebäuden 
  • Ziele und Adressaten 
  • Änderungen und Neuregelungen 
  • Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung 

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung 
  • Änderungen und Neuregelungen kennen und anwenden 
  • Ausgewählte technische Regeln im Detail 

Praktische Anwendung der ArbStättV

  • Ermessensspielräume im Rahmen der ArbStättV 
  • Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 
  • Ermittlung psychischer Belastungen 
  • Festlegung von Mindeststandards im Betrieb 
  • Besondere Regelungen für Homeoffice und mobile Arbeit 

Praxis pur: Betriebsbegehung mit Anwendung der Checklisten

  • Sichere und gesunde Arbeitsstätten erfassen und bewerten 

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 
  • Überwachung der Durchführung der Vorschriften 
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Reichweite der Mitbestimmung 
  • Betriebliche Partner finden und Netzwerke aufbauen 
521 Arbeitsstaettenverordnung Pb

Nächste Termine

07.09. - 11.09.2026
Dortmund

30.11. - 04.12.2026
Hannover
Zu den Terminen

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 16
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
1. Teilnehmer
1690,- €
2. Teilnehmer
1640,- €
Weitere Teilnehmer
1590,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Praktischer Teil: Sie besuchen einen ausgewählten Betrieb und überprüfen Ihr Wissen zu den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung.


Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

September

November

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