Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 1

Basiswissen im Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

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Ersatzmitglieder, die häufig für verhinderte Betriebsratsmitglieder nachrücken, benötigen für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit Grundkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz, die Arbeitsweise des Betriebsrats und seine Beteiligungsrechte.
Im Seminar „Ersatzmitglied – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten rechtlichen und formalen Voraussetzungen für eine wirksame und ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit und erfahren, wie sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte auch inhaltlich direkt mitarbeiten können.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
  • Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
  • Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
  • Grundlagenwissen zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Grundlagenwissen zur Beteiligung in personellen Angelegenheiten

Themenplan

Rechtsstellung des Ersatzmitglieds

  • Schutz der Amtsausübung
  • Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
  • Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
  • Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
  • Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
  • Geheimhaltungspflicht

Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder

  • Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
  • Nachrücken unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
  • Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder

Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung

  • Ladung zur Betriebsratssitzung
  • Mitteilung der Tagesordnung
  • Video- und Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung
  • Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
  • Das Protokoll der Betriebsratssitzung

Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG

  • Ordnung des Betriebs
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Betriebliche Überwachung
  • Entgelt und übertarifliche Leistungen

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten

  • Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung
  • Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
  • Beteiligungsrecht bei Kündigungen
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
  • Widerspruch und Bedenken: Unterschiede und Auswirkungen
  • Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
  • Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer
aas – Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 1

Nächste Termine

27.07. - 31.07.2026
Essen

24.08. - 28.08.2026
Dresden

07.09. - 11.09.2026
Köln
5 weitere Termine

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG

mit Kollegenrabatt ab 1449,- €
1. Teilnehmer
1549,- €
2. Teilnehmer
1499,- €
Weitere Teilnehmer
1449,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Übrigens

Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).


Zu empfehlen für

  • Ersatzmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2026

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August

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