Aas Seminare Saskia

Neu im Betriebsrat

Die wichtigsten Informationen für den Einstieg

Der Einstieg in die Betriebsratsarbeit wirft für viele neu gewählte Mitglieder zunächst zahlreiche Fragen auf. Wie läuft eine Betriebsratssitzung ab? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wann gilt ein Mitglied als verhindert und wann rückt ein Ersatzmitglied nach? Und welche Rechte haben Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Arbeitgeber – etwa bei der Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben oder bei der Teilnahme an Schulungen?

Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Grundlagen für den Start in Ihre Amtszeit. Die einzelnen Themen erläutern Schritt für Schritt zentrale Regeln der Betriebsratsarbeit: von der Teilnahme an Sitzungen über die rechtssichere Beschlussfassung bis hin zu Fragen der Arbeitsbefreiung, der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und dem Anspruch auf Grundlagenschulungen.

Die Inhalte sollen Ihnen helfen, sich schnell in Ihrer neuen Rolle zurechtzufinden und die wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit zu verstehen.

Willkommen im Betriebsrat

Mit Ihrer Wahl in den Betriebsrat haben Ihnen Ihre Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Mandat übertragen. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Seine Aufgabe besteht darin, die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und darauf zu achten, dass ihre Rechte eingehalten werden. Gleichzeitig wirkt der Betriebsrat bei vielen betrieblichen Entscheidungen mit und gestaltet Arbeitsbedingungen aktiv mit.

Interessenvertretung Der Beschäftigten

Interessenvertretung der Beschäftigten

Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb. Er nimmt Anregungen, Fragen und Probleme aus der Belegschaft auf und bringt diese gegenüber dem Arbeitgeber zur Sprache. Viele Themen der täglichen Betriebsratsarbeit entstehen genau aus diesem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Dazu gehören beispielsweise Fragen der Arbeitszeit, der Arbeitsbedingungen, der Personalplanung oder des Gesundheitsschutzes.
Zusammenarbeit Mit Arbeitgeber Und Belegschaft

Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Belegschaft

Die Arbeit des Betriebsrats ist auf Zusammenarbeit angelegt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und des Betriebs zusammenarbeiten. In der Praxis bedeutet das, dass viele Fragen zunächst im Gespräch geklärt und Lösungen gemeinsam entwickelt werden. Gleichzeitig bleibt der Betriebsrat eine unabhängige Interessenvertretung der Beschäftigten.
Entscheidungen Werden Im Gremium Getroffen

Entscheidungen werden im Gremium getroffen

Ein wichtiger Grundsatz der Betriebsratsarbeit lautet: Der Betriebsrat handelt als Gremium. Einzelne Mitglieder können keine Entscheidungen für den Betriebsrat treffen. Wichtige Fragen werden gemeinsam in den Betriebsratssitzungen beraten. Entscheidungen werden anschließend durch Beschluss gefasst.

Jedes Betriebsratsmitglied ist daher ein gleichberechtigter Teil des Gremiums und trägt mit seinen Erfahrungen und Einschätzungen zur Arbeit des Betriebsrats bei. Durch diese gemeinsame Entscheidungsfindung entsteht eine breite Grundlage für die Positionen des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber.
Aas Seminare Ar1

Gerade zu Beginn stellen sich viele Fragen:

  • Wie läuft eine Betriebsratssitzung rechtssicher ab?
  • Wann muss ein Ersatzmitglied geladen werden?
  • Was gilt für Beschlüsse?
  • Wie funktioniert Arbeitsbefreiung?
  • Wie werden Reisezeiten oder Schulungen behandelt?
  • Was darf der Arbeitgeber – und was nicht?

Auf diese und weitere Fragen gibt aas-Geschäftsführer und Fachexperte Jörg Reiniger in den folgenden Artikeln Antwort. 


Neu im Betriebsrat? Start in die Amtszeit mit Grundlagenseminaren für Betriebsräte

Grundlagenwissen BR 1 und AR 1 für neue Betriebsratsmitglieder

Warum sind Grundlagenseminare so wichtig? Das Wissen, das auf unseren Grundlagenseminaren für jedes Betriebsratsmitglied vermittelt wird, ist grundsätzlich für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Nach dem LAG Köln ist dieses Wissen „das kleine Einmaleins der Betriebsratspflichten“, es bringt Sie überhaupt erst in die Lage, Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß zu verrichten. 

Zu den erforderlichen Grundlagen gehört natürlich Wissen im Bereich Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitsrecht:



Keine halben Sachen - mit dem 5-Tage-Präsenzseminar BR 1

Wer als Betriebsrat sicher handeln will, braucht ein solides Verständnis der grundlegenden Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes. BR 1 schafft diese Basis und erleichtert es, typische Praxisfragen – etwa zur Beschlussfassung oder zu ersten Beteiligungsrechten – rechtlich einzuordnen.


Keine halben Sachen - mit dem 5-Tage-Präsenzseminar AR 1

Viele Mitbestimmungsfragen im Betrieb lassen sich nur mit einem grundlegenden Verständnis des Arbeitsrechts sicher beurteilen. AR 1 schafft die Basis, um arbeitsrechtliche Themen einzuordnen und Entscheidungen im Betriebsrat fundierter vorzubereiten.


10 Schritte nach der Betriebsratswahl

Im Gespräch mit unseren aas-Navigatoren Michael Guder und Thomas Friedrich

In dieser Folge sprechen unsere Betriebsrats-Navigatoren Thomas und Michael über die entscheidenden ersten Schritte nach der Betriebsratswahl. Von der Geschäftsordnung über Schulungsbedarfe bis hin zur Freistellung und dem ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber. Erfahre, wie du deine neue Amtszeit strukturiert und erfolgreich startest und welche Fehler du von Anfang an vermeiden solltest.

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