Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die wichtigsten Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Die Aufgabe der SBV erschöpft sich nicht in der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen, sie hat auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. Im Seminar „Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen
- Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
- Rechtsstellung der Vertrauensperson und des Betriebsratsvorsitzenden
- Sichere Beschlussfassung analog und digital
- Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
- Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Weitere Zusammenarbeit mit Gremien (z. B. GBR, JAV und Wirtschaftsausschuss)
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
- Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen
- Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
- Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson
- Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
- Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Inhalt des Arbeitsvertrages und Vorgaben des Nachweisgesetzes
- Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen
Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
- Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaub: Entstehung, Gewährung und Übertragung
- Krankheit im Urlaub
- Zusatzurlaub nach SGB IX
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
- Rechte und Pflichten der SBV und des BR
- Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sowie Beteiligung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmerschutzgesetze im Überblick

Die Aufgabe der SBV erschöpft sich nicht in der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen, sie hat auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. Im Seminar „Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen
- Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick
Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR
- Rechtsstellung der Vertrauensperson und des Betriebsratsvorsitzenden
- Sichere Beschlussfassung analog und digital
- Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV
- Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Weitere Zusammenarbeit mit Gremien (z. B. GBR, JAV und Wirtschaftsausschuss)
Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
- Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen
- Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
- Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson
- Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
- Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Inhalt des Arbeitsvertrages und Vorgaben des Nachweisgesetzes
- Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen
Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
- Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaub: Entstehung, Gewährung und Übertragung
- Krankheit im Urlaub
- Zusatzurlaub nach SGB IX
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
- Rechte und Pflichten der SBV und des BR
- Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sowie Beteiligung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmerschutzgesetze im Überblick
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Best Western Plus Hotel Köln City | ||
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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239,81 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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129,63 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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85,51 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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