Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung
Gestaltung im Betrieb mit und ohne Tarifvertrag
Wenn keine tarifliche Regelung besteht, bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Thema Arbeitsentgelt auf das gesamte Vergütungssystem. Dabei unterliegen sowohl das Grundentgelt als auch variable Vergütungsbestandteile der Mitbestimmung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das Beteiligungsrecht der betrieblichen Lohngestaltung hingegen eingeschränkt. Diese übernehmen hier im Wesentlichen die Tarifvertragsparteien. Der Mitbestimmung unterliegen jedoch beispielsweise freiwillige Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht durch einen Tarifvertrag verpflichtet ist. Auf dem Seminar „Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihr Mitbestimmungsrecht bei der Entgeltgestaltung umsetzen können, um zu innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit sowie der Sicherung eines angemessenen und transparenten Lohngefüges bestmöglich beizutragen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Wechselwirkung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht bei der Entgeltgestaltung
- Auswirkungen der Tarifgebundenheit
- Reichweite der Mitbestimmung in Entgeltfragen
- Gestaltung von Vereinbarungen, u. a. zu Sonderzuwendungen und leistungsorientiertem Entgelt
- Änderungskündigung und Beteiligung des Betriebsrats
Themenplan
Grundlagen der Entgeltgestaltung
- Durch Betriebsvereinbarung regelbare Entgeltbestandteile – Wirkung von Gesetzes- beziehungsweise Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und -üblichkeit
- Möglichkeiten zur Erzwingung von Betriebsvereinbarungen
- Entgeltregelung in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen
- Was sind „betriebsvereinbarungsoffene“ Arbeitsverträge?
- Gesamtzusagen und betriebliche Übungen
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Entgelttransparenzgesetz, EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz
Änderungen im Arbeitsvertrag– was ist möglich?
- Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalte z. B. beim Weihnachtsgeld
- Stichtagsregelungen: Rückerstattung von Sonderzahlungen vermeiden
- Reichweite von Anrechnungsvorbehalten bei Tariflohnerhöhungen
- Weiterbildungskosten, Bindung ans Unternehmen, Rückzahlung
- Einseitige Entgeltreduzierung: Wie der Betriebsrat helfen kann
Leistungsbezogene Vergütung, Zielvereinbarungen, Beurteilungsverfahren
- Prämien-, Bonus- und Qualifikationsmodelle, Akkordlohn
- Grundgehalt und Höhe des variablen Anteils, Differenzierung der Entgelte
- Merkmale und Kriterien für (gerechte) Beurteilungen
- Bewertung der Arbeitsleistung/Qualifikation der Beurteilenden
- Zielvereinbarungen, Festlegen von Zielen, Folgen nicht erreichter Ziele
- Chancen und Risiken verschiedener Entgeltmodelle
- Motive der Arbeitgeber und wirtschaftliche Auswirkungen
Mitbestimmung bei Entgeltgestaltung und Beurteilungsgrundsätzen
- Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 87, 92 ff. BetrVG
- Unterschiede bei tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitgebern
- Nachwirkung und Nachbindung von Tarifverträgen
- Einführung, Änderung oder Streichung von Entgeltbestandteilen
- Folgen bei Missachtung der Mitbestimmung des BR
- Beteiligung des BR bei Änderungskündigungen
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- Vorteile von Regelungsabrede, Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung
- Beendigung und ihre Folgen, Praxistipps für Verhandlungen
Seminar
Wenn keine tarifliche Regelung besteht, bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Thema Arbeitsentgelt auf das gesamte Vergütungssystem. Dabei unterliegen sowohl das Grundentgelt als auch variable Vergütungsbestandteile der Mitbestimmung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das Beteiligungsrecht der betrieblichen Lohngestaltung hingegen eingeschränkt. Diese übernehmen hier im Wesentlichen die Tarifvertragsparteien. Der Mitbestimmung unterliegen jedoch beispielsweise freiwillige Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht durch einen Tarifvertrag verpflichtet ist. Auf dem Seminar „Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihr Mitbestimmungsrecht bei der Entgeltgestaltung umsetzen können, um zu innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit sowie der Sicherung eines angemessenen und transparenten Lohngefüges bestmöglich beizutragen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Wechselwirkung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht bei der Entgeltgestaltung
- Auswirkungen der Tarifgebundenheit
- Reichweite der Mitbestimmung in Entgeltfragen
- Gestaltung von Vereinbarungen, u. a. zu Sonderzuwendungen und leistungsorientiertem Entgelt
- Änderungskündigung und Beteiligung des Betriebsrats
Themenplan
Grundlagen der Entgeltgestaltung
- Durch Betriebsvereinbarung regelbare Entgeltbestandteile – Wirkung von Gesetzes- beziehungsweise Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und -üblichkeit
- Möglichkeiten zur Erzwingung von Betriebsvereinbarungen
- Entgeltregelung in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen
- Was sind „betriebsvereinbarungsoffene“ Arbeitsverträge?
- Gesamtzusagen und betriebliche Übungen
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Entgelttransparenzgesetz, EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz
Änderungen im Arbeitsvertrag– was ist möglich?
- Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalte z. B. beim Weihnachtsgeld
- Stichtagsregelungen: Rückerstattung von Sonderzahlungen vermeiden
- Reichweite von Anrechnungsvorbehalten bei Tariflohnerhöhungen
- Weiterbildungskosten, Bindung ans Unternehmen, Rückzahlung
- Einseitige Entgeltreduzierung: Wie der Betriebsrat helfen kann
Leistungsbezogene Vergütung, Zielvereinbarungen, Beurteilungsverfahren
- Prämien-, Bonus- und Qualifikationsmodelle, Akkordlohn
- Grundgehalt und Höhe des variablen Anteils, Differenzierung der Entgelte
- Merkmale und Kriterien für (gerechte) Beurteilungen
- Bewertung der Arbeitsleistung/Qualifikation der Beurteilenden
- Zielvereinbarungen, Festlegen von Zielen, Folgen nicht erreichter Ziele
- Chancen und Risiken verschiedener Entgeltmodelle
- Motive der Arbeitgeber und wirtschaftliche Auswirkungen
Mitbestimmung bei Entgeltgestaltung und Beurteilungsgrundsätzen
- Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 87, 92 ff. BetrVG
- Unterschiede bei tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitgebern
- Nachwirkung und Nachbindung von Tarifverträgen
- Einführung, Änderung oder Streichung von Entgeltbestandteilen
- Folgen bei Missachtung der Mitbestimmung des BR
- Beteiligung des BR bei Änderungskündigungen
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- Vorteile von Regelungsabrede, Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung
- Beendigung und ihre Folgen, Praxistipps für Verhandlungen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1699,- € | |
|
1. Teilnehmer
|
1799,- €
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2. Teilnehmer
|
1749,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1699,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Hilton Garden Inn Mannheim | ||
|
Willy-Brandt-Platz 13, 68161 Mannheim
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
|
300,25 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
151,94 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
117,26 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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