Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung

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Kennung
0723/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs

Themenplan

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen
  • Auswertung von Unfallstatistiken
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Beschäftigten

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

225 Der Arbeitsschutzausschuss Pb Seminar
Kennung
0723/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 15.02.2027
15:00
Ende
Fr. 19.02.2027
12:30

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs

Themenplan

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen
  • Auswertung von Unfallstatistiken
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Beschäftigten

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Zuständigkeiten und aktive Rolle von BR und SBV
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

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Holzmarkt 4, 50676 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
269,97 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
132,99 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
99,02 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

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Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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