Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)
Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen
AR 1 kurz erklärt
Das Grundlagenseminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt Betriebsratsmitgliedern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für ihre tägliche Praxis. Behandelt werden insbesondere das Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie zentrale rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats relevant sind. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und Entscheidungen im Gremium sicher einordnen zu können.
Für wen ist AR 1 empfohlen?
AR 1 richtet sich vor allem an Betriebsratsmitglieder, die neben dem Betriebsverfassungsrecht auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen verstehen möchten. Das Seminar eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder sowie für Betriebsräte, die ihr arbeitsrechtliches Wissen systematisch aufbauen wollen.
Warum ist das Seminar AR 1 so wichtig?
Viele Mitbestimmungsfragen im Betrieb lassen sich nur mit einem grundlegenden Verständnis des Arbeitsrechts sicher beurteilen. AR 1 schafft die Basis, um arbeitsrechtliche Themen einzuordnen und Entscheidungen im Betriebsrat fundierter vorzubereiten.
Das Seminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse, die für die tägliche Betriebsratsarbeit eine wichtige Ergänzung zum Betriebsverfassungsrecht darstellen. Teilnehmende erhalten einen Überblick über typische arbeitsrechtliche Fragestellungen und lernen, wie sich arbeitsrechtliche Regelungen auf Beteiligungsrechte und betriebliche Entscheidungen auswirken können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
- Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
- Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
- Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
Themenplan
Arbeitsrechtliche Fragen rund um die Einstellung
- Stellenausschreibung – diskriminierungsfrei nach Vorgaben des AGG
- Das Vorstellungsgespräch: Fragerecht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Abschluss und Form des Arbeitsvertrags
- Vorgaben des Nachweisgesetzes
- Formvorschriften und mögliche Inhalte befristeter Verträge
- Teilzeit: Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
- Gesetzliche Vorgaben bei Leiharbeit und Werkverträgen
Die Bedeutung von Klauseln im Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vereinbarungen zu Überstunden
- Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln bei Sonderzahlungen
- Die Versetzung: andere Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages oder per Weisung des Arbeitgebers
Rechtsfragen zu Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Überstunden
- Anspruch auf Arbeitsentgelt: Regelungen im Arbeitsvertrag, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz und Mindestlohn
- Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
- Voraussetzung, Anordnung, Duldung und Vergütung von Überstunden
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
- Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers
- Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
- Entstehung des Urlaubsanspruchs und Gewährung des Urlaubs
- Rücknahme des erteilten Urlaubs und Selbstbeurlaubungsrecht
- Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr
- Krankheit im Urlaub
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Das Kündigungsschutzverfahren
- Beteiligung des BR bei Kündigungen
Seminar
AR 1 kurz erklärt
Das Grundlagenseminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt Betriebsratsmitgliedern die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für ihre tägliche Praxis. Behandelt werden insbesondere das Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie zentrale rechtliche Rahmenbedingungen, die für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats relevant sind. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und Entscheidungen im Gremium sicher einordnen zu können.
Für wen ist AR 1 empfohlen?
AR 1 richtet sich vor allem an Betriebsratsmitglieder, die neben dem Betriebsverfassungsrecht auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen verstehen möchten. Das Seminar eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder sowie für Betriebsräte, die ihr arbeitsrechtliches Wissen systematisch aufbauen wollen.
Warum ist das Seminar AR 1 so wichtig?
Viele Mitbestimmungsfragen im Betrieb lassen sich nur mit einem grundlegenden Verständnis des Arbeitsrechts sicher beurteilen. AR 1 schafft die Basis, um arbeitsrechtliche Themen einzuordnen und Entscheidungen im Betriebsrat fundierter vorzubereiten.
Das Seminar „Arbeitsrecht Teil 1 (AR 1)“ vermittelt grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse, die für die tägliche Betriebsratsarbeit eine wichtige Ergänzung zum Betriebsverfassungsrecht darstellen. Teilnehmende erhalten einen Überblick über typische arbeitsrechtliche Fragestellungen und lernen, wie sich arbeitsrechtliche Regelungen auf Beteiligungsrechte und betriebliche Entscheidungen auswirken können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
- Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
- Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für die Betriebsratsarbeit
- Grundlagenwissen zu den verschiedenen Kündigungsarten und dem arbeitsgerichtlichen Verfahren
Themenplan
Arbeitsrechtliche Fragen rund um die Einstellung
- Stellenausschreibung – diskriminierungsfrei nach Vorgaben des AGG
- Das Vorstellungsgespräch: Fragerecht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte des BR bei Einstellungen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Abschluss und Form des Arbeitsvertrags
- Vorgaben des Nachweisgesetzes
- Formvorschriften und mögliche Inhalte befristeter Verträge
- Teilzeit: Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
- Gesetzliche Vorgaben bei Leiharbeit und Werkverträgen
Die Bedeutung von Klauseln im Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vereinbarungen zu Überstunden
- Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln bei Sonderzahlungen
- Die Versetzung: andere Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages oder per Weisung des Arbeitgebers
Rechtsfragen zu Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Überstunden
- Anspruch auf Arbeitsentgelt: Regelungen im Arbeitsvertrag, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz und Mindestlohn
- Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
- Voraussetzung, Anordnung, Duldung und Vergütung von Überstunden
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
- Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers
- Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz
- Entstehung des Urlaubsanspruchs und Gewährung des Urlaubs
- Rücknahme des erteilten Urlaubs und Selbstbeurlaubungsrecht
- Übertragung von Urlaub ins nächste Kalenderjahr
- Krankheit im Urlaub
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Das Kündigungsschutzverfahren
- Beteiligung des BR bei Kündigungen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 599,- € | |
|
1. Teilnehmer
|
1199,- €
|
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2. Teilnehmer
|
1099,- €
|
|
|
3. Teilnehmer
|
999,- €
|
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4. Teilnehmer
|
899,- €
|
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|
5. Teilnehmer
|
799,- €
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6. Teilnehmer
|
699,- €
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Weitere Teilnehmer
|
599,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
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| Hilton Garden Inn Stuttgart NeckarPark | ||
|
Mercedesstraße 75, 70372 Stuttgart
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
|
277,14 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
138,02 €
|
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|
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
87,16 €
|
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|
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
|
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PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 65 Abs. 1 BetrVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Ersatzmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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