Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Taschenkontrolle
07. November 2019
Stellen wir uns einmal folgenden Fall vor: Ein Arbeitgeber, hier ein weltweit tätiger Sportartikelhersteller, betreibt ein Verkaufsgeschäft mit über 80 Mitarbeitern. Ein Betriebsrat existierte bisher nicht und wurde erst im August 2018 gewählt. Zuvor führte der Arbeitgeber seit mehreren Jahren Taschenkontrollen in seinem Verkaufsgeschäft durch. Zum Ende der Schicht oder zu Beginn einer Pause mussten die Beschäftigten in den Verkaufsraum ins Erdgeschoss kommen.
Halbzeit für den Betriebsrat – was jetzt zu tun ist
17. Februar 2020
Fast zwei Jahre sind vergangen seit der letzten Betriebsratswahl. Die Halbzeit der Amtszeit ist ein guter Zeitpunkt für den Betriebsrat, auf das Erreichte der bisherigen Amtszeit zurückzublicken und einen Plan bis zur nächsten Wahl zu entwerfen. Das bedeutet aber nicht, dass man sich als Gremium neu erfinden muss.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung hat diese noch vor Ostern durch Kabinettsbeschluss eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist sowohl die ordnungsgemäße Durchführung der aktuell anstehenden Personalratswahlen als auch die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit der interessenvertretenden Gremien in Zeiten von Corona weiterhin gewährleistet – auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort.
Mit einem neuen Gesetz will das Bundesarbeitsministerium die Rolle der Betriebsräte stärken und so den neuen Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung gerecht werden. Neben der Verbesserung der Mitbestimmung des Betriebsrats sind ein erweiterter Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens und der Schutz für diejenigen Beschäftigten, die einen Betriebsrat gründen wollen, Ziel der neuen Regelungen. Was genau geplant ist, lesen Sie hier bei uns.
Bundeskabinett hat Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen
09. April 2021
Mit dem neuen Gesetz sollen vor allem Betriebsratsgründungen und -wahlen sowie die Betriebsratsarbeit gefördert werden. Wir haben bereits darüber berichtet. Damals hieß das geplante Gesetz jedoch noch „Betriebsrätestärkungsgesetz“. Aufgrund der Aktualität und dem Interessen für unsere Zielgruppe möchten wir auf die geplanten Inhalte der neuen Regeln erneut hinzuweisen.
Sind jetzt doch auch Videokonferenzen für den Wahlvorstand möglich?
17. August 2021
Bisher wurde diese Frage eher verneint. Begründung: Es bestehe hierfür keine Notwendigkeit. Sitzungen des Wahlvorstands finden nicht so oft statt. Außerdem handelt es sich hierbei in der Regel um kleine Gremien (3-5 Personen), für die eine Präsenzsitzung vor Ort unter Einhaltung der allgemein geltenden Hygienevoraussetzung zumutbar und auch machbar sei. Doch die neue Wahlordnung sieht möglicherweise etwas anderes vor.
Bestellung des Wahlvorstandes einer Betriebsratswahl während der Pandemie
24. September 2021
Auch die Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit Fällen rund um die Bestellung des Wahlvorstands. Hier berichten wir von einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Lingen vom 19.03.2021 (1 BV 1/21). Dort hieß es: Kann aufgrund einer Pandemie (SARS-CoV-2) eine Betriebsversammlung nicht stattfinden, bestellt das Arbeitsgericht auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern auch dann einen Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates, wenn die antragstellenden Arbeitnehmer nicht zuvor zu einer Betriebsversammlung eingeladen hatten.
Kündigungsschutz wird auf Wahlinitiatoren ausgeweitet
24. September 2021
Zu den allerersten Schritten auf dem Weg zu einem Betriebsrat gehört die Bestellung eines Wahlvorstands, der die Betriebsratswahlen entsprechend organisiert und durchführt. Grundsätzlich gilt: Ohne Wahlvorstand – keine Betriebsratswahlen. Doch wie kommt man eigentlich zu einem Wahlvorstand, insbesondere dann, wenn man im Betrieb zum ersten Mal eine Interessenvertretung wählen möchte?
Der Schulungsanspruch des Wahlvorstands
08. November 2021
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die sich daraus ergebenden Änderungen in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz sollten zwar zum Zweck haben, die Gründung und die Wahl von Betriebsräten zu fördern und zu erleichtern – einfacher sind die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Betriebsratswahl dadurch jedoch nicht geworden. Es gibt noch immer zahlreiche Fehlerquellen, die zur Anfechtung oder sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen können. Dies gilt es zu verhindern – in erster Linie, in dem der Wahlvorstand über die entsprechenden Kenntnisse zur Planung und Durchführung der Wahlen verfügt. Doch wie kommt er an dieses Know-how?
Betriebsratswahl 2022: Sind Online-Wahlen zulässig?
19. Januar 2022
Die anhaltenden Bedingungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, stellen die Arbeitswelt – und damit auch den Betriebsrat – immer wieder vor neue Herausforderungen. Doch der Gesetzgeber denkt mit: Sowohl das neue Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) als auch der neue § 129 BetrVG (Virtuelle Betriebsversammlungen) eröffnen alternative Wege zu Erledigung bestimmter Betriebsratstätigkeiten. Doch was ist mit den anstehenden Betriebsratswahlen? Gibt es auch hier Möglichkeiten, auf die Pandemieauswirkungen zu reagieren?
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